IRKAP Langfassung - REGKLAM
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ENTWURF Integriertes Regionales Klimaanpassungsprogramm für die Modellregion Dresden Version 1.7<br />
Teil III / Maßnahmenblätter<br />
Maßnahmenblatt 2.3.1a<br />
Erarbeiten einer Verwaltungsvorschrift zur Berücksichtigung der<br />
tatsächlichen und projizierten klimabedingten Veränderungen an<br />
Gewässern bei der Erteilung von wasserrechtlichen Gestattungen<br />
Bezug zu den Zielen der Klimaanpassung<br />
Sensibilisieren der für das Management aquatischer Ökosysteme verantwortlichen Verwaltung im<br />
Umgang mit den Herausforderungen des Klimawandels<br />
Akteur<br />
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)<br />
Beschreibung<br />
Im Zuge des Klimawandels sollte das SMUL eine Verwaltungsvorschrift zur Berücksichtigung der<br />
Klimaanpassung bei der Erteilung wasserrechtlicher Gestattungen für den Vollzug in den unteren<br />
Wasserbehörden und der Landesdirektion erarbeiten.. Sie würde einen einheitlichen Entscheidungsrahmen<br />
zur einzelfallbezogenen Bewertung in den Vollzugsbehörden darstellen.<br />
Auch für die Prüfung bestehender wasserrechtlicher Genehmigungen und möglicherweise ihre<br />
Änderung aufgrund geänderter Anforderungen durch den Klimawandel wäre eine derartige Verwaltungsvorschrift<br />
hilfreich. Dazu gehören die Erlaubnis oder Bewilligung von Gewässerbenutzungen<br />
(z. B. das Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern, das Aufstauen von oberirdischen<br />
Gewässern, das Einleiten von Stoffen in Gewässer) (§§ 9 ff. WHG), Planfeststellung oder<br />
Plangenehmigungen (z. B. bei Herstellung, Beseitigung oder wesentlicher Umgestaltung eines<br />
Gewässers oder seiner Ufer) (§§ 67 Abs. 2, 68 WHG) sowie Genehmigungen für Anlagen in, an,<br />
über und unter oberirdischen Gewässern nach § 91 SächsWG (bzw. zukünftig § 26 SächsWG, vgl.<br />
aktueller Gesetzentwurf).<br />
Bezug zum Klimawandel<br />
Die Berücksichtigung des Klimawandels bei der Erteilung von Wasserrechten stellt eine rechtliche<br />
Maßnahme der Klimaanpassung dar. Die Maßnahme wirkt langfristig im Hinblick auf zukünftige<br />
Gestattungen für die Nutzung von Gewässern. Sie zielt darauf ab, bereits heute Handlungsoptionen<br />
für die Anpassung an den Klimawandel offenzuhalten.<br />
Bezug zur Modellregion/regionale Differenzierung<br />
Die Maßnahme ist innerhalb der gesamten Modellregion anzuwenden. Insbesondere für kleine und<br />
mittlere Kommunen sind aufgrund ihrer knappen Personalausstattung für die Umsetzung der<br />
Handlungsvorschrift Schulungen vorzusehen.<br />
Priorität<br />
Die Berücksichtigung der klimatischen Entwicklung bei der zukünftigen Erteilung wasserrechtlicher<br />
Gestattungen ist von hoher Bedeutung im wasserrechtlichen Vollzug. Jede Erteilung langfristiger<br />
Wasserrechte ohne ihre Berücksichtigung kann die Handlungsoptionen zur Klimaanpassung verringern.<br />
Synergien: Findet das Thema Klimaanpassung Eingang in den Vollzug der Wasserbehörden, dürfte<br />
dies positive Auswirkungen insbesondere für das Erreichen von Zielen des Naturschutzes und<br />
der Freiraumplanung haben.<br />
Zielkonflikte: Aufgrund des Klimawandels ist ein eher gesteigertes Interesse an Wassernutzungen<br />
zu erwarten (z. B. Kühlwasser, Wasser zu Zwecken der Bewässerung in der Landwirtschaft,<br />
Hochwasserschutzanlagen). Gleiches gilt für Neuanträge zur Wasserkraftnutzung im Zuge der<br />
Energiewende. Die Berücksichtigung der klimatischen Entwicklung kann zur zeitlichen Befristung<br />
von Wasserrechten bzw. möglicherweise sogar zur Versagung der wasserrechtlichen Genehmigungen<br />
führen.<br />
<strong>REGKLAM</strong> - Entwicklung und Erprobung eines Integrierten Regionalen Klimaanpassungsprogramms für die<br />
Modellregion Dresden, Förderkennzeichen: 01 LR 0802, www.regklam.de<br />
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