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IRKAP Langfassung - REGKLAM

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ENTWURF Integriertes Regionales Klimaanpassungsprogramm für die Modellregion Dresden Version 1.7<br />

Teil III / Maßnahmenblätter<br />

Maßnahmenblatt 2.3.1a<br />

Erarbeiten einer Verwaltungsvorschrift zur Berücksichtigung der<br />

tatsächlichen und projizierten klimabedingten Veränderungen an<br />

Gewässern bei der Erteilung von wasserrechtlichen Gestattungen<br />

Bezug zu den Zielen der Klimaanpassung<br />

Sensibilisieren der für das Management aquatischer Ökosysteme verantwortlichen Verwaltung im<br />

Umgang mit den Herausforderungen des Klimawandels<br />

Akteur<br />

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)<br />

Beschreibung<br />

Im Zuge des Klimawandels sollte das SMUL eine Verwaltungsvorschrift zur Berücksichtigung der<br />

Klimaanpassung bei der Erteilung wasserrechtlicher Gestattungen für den Vollzug in den unteren<br />

Wasserbehörden und der Landesdirektion erarbeiten.. Sie würde einen einheitlichen Entscheidungsrahmen<br />

zur einzelfallbezogenen Bewertung in den Vollzugsbehörden darstellen.<br />

Auch für die Prüfung bestehender wasserrechtlicher Genehmigungen und möglicherweise ihre<br />

Änderung aufgrund geänderter Anforderungen durch den Klimawandel wäre eine derartige Verwaltungsvorschrift<br />

hilfreich. Dazu gehören die Erlaubnis oder Bewilligung von Gewässerbenutzungen<br />

(z. B. das Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern, das Aufstauen von oberirdischen<br />

Gewässern, das Einleiten von Stoffen in Gewässer) (§§ 9 ff. WHG), Planfeststellung oder<br />

Plangenehmigungen (z. B. bei Herstellung, Beseitigung oder wesentlicher Umgestaltung eines<br />

Gewässers oder seiner Ufer) (§§ 67 Abs. 2, 68 WHG) sowie Genehmigungen für Anlagen in, an,<br />

über und unter oberirdischen Gewässern nach § 91 SächsWG (bzw. zukünftig § 26 SächsWG, vgl.<br />

aktueller Gesetzentwurf).<br />

Bezug zum Klimawandel<br />

Die Berücksichtigung des Klimawandels bei der Erteilung von Wasserrechten stellt eine rechtliche<br />

Maßnahme der Klimaanpassung dar. Die Maßnahme wirkt langfristig im Hinblick auf zukünftige<br />

Gestattungen für die Nutzung von Gewässern. Sie zielt darauf ab, bereits heute Handlungsoptionen<br />

für die Anpassung an den Klimawandel offenzuhalten.<br />

Bezug zur Modellregion/regionale Differenzierung<br />

Die Maßnahme ist innerhalb der gesamten Modellregion anzuwenden. Insbesondere für kleine und<br />

mittlere Kommunen sind aufgrund ihrer knappen Personalausstattung für die Umsetzung der<br />

Handlungsvorschrift Schulungen vorzusehen.<br />

Priorität<br />

Die Berücksichtigung der klimatischen Entwicklung bei der zukünftigen Erteilung wasserrechtlicher<br />

Gestattungen ist von hoher Bedeutung im wasserrechtlichen Vollzug. Jede Erteilung langfristiger<br />

Wasserrechte ohne ihre Berücksichtigung kann die Handlungsoptionen zur Klimaanpassung verringern.<br />

Synergien: Findet das Thema Klimaanpassung Eingang in den Vollzug der Wasserbehörden, dürfte<br />

dies positive Auswirkungen insbesondere für das Erreichen von Zielen des Naturschutzes und<br />

der Freiraumplanung haben.<br />

Zielkonflikte: Aufgrund des Klimawandels ist ein eher gesteigertes Interesse an Wassernutzungen<br />

zu erwarten (z. B. Kühlwasser, Wasser zu Zwecken der Bewässerung in der Landwirtschaft,<br />

Hochwasserschutzanlagen). Gleiches gilt für Neuanträge zur Wasserkraftnutzung im Zuge der<br />

Energiewende. Die Berücksichtigung der klimatischen Entwicklung kann zur zeitlichen Befristung<br />

von Wasserrechten bzw. möglicherweise sogar zur Versagung der wasserrechtlichen Genehmigungen<br />

führen.<br />

<strong>REGKLAM</strong> - Entwicklung und Erprobung eines Integrierten Regionalen Klimaanpassungsprogramms für die<br />

Modellregion Dresden, Förderkennzeichen: 01 LR 0802, www.regklam.de<br />

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