IRKAP Langfassung - REGKLAM
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ENTWURF Integriertes Regionales Klimaanpassungsprogramm für die Modellregion Dresden Version 1.7<br />
Teil II / 1. Städtebauliche Strukturen, Grün- und Freiflächen sowie Gebäude<br />
Maßnahme 1.1.2: Wissensgrundlagen zu Klimafolgen im Gebäudebereich und Handlungsmöglichkeiten<br />
zur Klimaanpassung zielgruppengerecht vermitteln<br />
Die Akteure der Bauwirtschaft und Gebäudeeigentümer sind aufgefordert,<br />
konkrete Anpassungsmaßnahmen gebäudetypenspezifisch umzusetzen. Kriterien-<br />
und Maßnahmenkataloge, die der Einschätzung von in der Modellregion<br />
relevanten Gefährdungspotenzialen, der spezifischen Verletzbarkeit der in der<br />
Region vorkommenden Gebäudetypen und entsprechenden bau- und haustechnischen<br />
Anpassungsmaßnahmen dienen, werden von der Wissenschaft<br />
bereitgestellt. Die Belange der Klimaanpassung im Gebäudebereich sollen<br />
weitreichend in die Aus- und Weiterbildung der Baubranche integriert werden.<br />
Für die Vorbereitung, Planung und letztlich Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen<br />
im Gebäudebereich spielt eine ganze Reihe von Akteuren<br />
eine Rolle (Architekten, Ingenieure und Fachplaner, Stadt- und Landschaftsplaner,<br />
Regionalplanung, Verwaltung und Behörden, Bauherren und Investoren,<br />
Ver- und Entsorger). Bewusstseinsbildung und Wissensvermittlung sollte<br />
bei besonders relevanten Schlüsselakteuren ansetzen. Die aktiven Akteure der<br />
Baubranche (Architekten, Bauingenieure, Handwerksbetriebe, usw.) sollten<br />
über ihre Berufsverbände gezielt über die Erfordernisse und Möglichkeiten der<br />
Klimaanpassung im Gebäudebereich informiert und weitergebildet werden.<br />
Entsprechende Bildungsangebote sollten in die Veranstaltungsprogramme der<br />
Ingenieur-, Handwerks-, und Architektenkammern aufgenommen werden.<br />
Dabei kann auf die Forschungseinrichtungen der Region zurückgegriffen werden.<br />
Von Dritten angebotene Weiterbildungsmodule sollten von den Kammern<br />
akkreditiert werden. Durch gezielte Informationsveranstaltungen sollte das<br />
Bewusstsein insbesondere von privaten Eigentümern, Hausverwaltungen und<br />
Mietern für die Verletzbarkeit der Gebäudesubstanz erhöht werden. Zudem<br />
kann dies zu einer langfristigen Akzeptanzerhöhung für notwendige Umbaumaßnahmen<br />
am Gebäude führen. Die Kompetenzerweiterung (Eigentümer,<br />
Nutzer, Bauwirtschaft) wird im Rahmen eines <strong>REGKLAM</strong>-Umsetzungsprojektes<br />
befördert.<br />
� Maßnahmenblatt 1.1.2: Weiterbildung im Baubereich (geplant)<br />
Maßnahme 1.1.3: Anpassungserfordernisse und -maßnahmen an Gebäuden in Regelwerke<br />
integrieren<br />
Grundlage für die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen im Bauwesen<br />
ist die Verankerung der relevanten Themen in entsprechenden Planungs- und<br />
Bemessungsalgorithmen in den betroffenen Normen und Bauvorschriften. Auf<br />
Grundlage der aktuellen Erkenntnisse über Klimaanpassungsmaßnahmen an<br />
Gebäuden werden Empfehlungen zur entsprechenden Weiterentwicklung der<br />
allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik durch die Akteure der Bauwirtschaft<br />
und die Wissenschaft in entsprechenden Gremien eingebracht.<br />
� Maßnahmenblatt 1.1.3: Anpassung von Normen und Bauvorschriften<br />
Maßnahme 1.1.4: Gebäudeanpassung mit Bauleitplanung, Bauordnung und besonderem<br />
Städtebaurecht verbindlich festsetzen und informelle Ansätze zur<br />
Umsetzung anwenden<br />
Das bestehende formelle Instrumentarium bietet verschiedene Ansatzpunkte<br />
zur Aufnahme von Festsetzungen bzw. Vorgaben bzgl. der Umsetzung von<br />
Klimaanpassungsmaßnahmen bei Neubauten. Regelungen für einen klimawandelangepassten<br />
Neubau sollten in Bebauungsplänen festgesetzt werden.<br />
Die Möglichkeiten zur Verankerung solcher Vorgaben bei der bauplanungsrechtlichen<br />
Beurteilung von Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich nach §<br />
34 BauGB sollte durch den Gesetzgeber geprüft werden. Weiterhin ist eine<br />
Verankerung von Klimaanpassungsbelangen in einem entsprechenden oder<br />
geeigneten Fachgesetz durch den Gesetzgeber zu prüfen. Zum Umgang mit<br />
Regelungslücken der Bauleitplanung und beim Bauen im Innenbereich sollte<br />
eine Erweiterung der Regelungen im Rahmen der Sächsischen Bauordnung<br />
durch das Land Sachsen geprüft werden.<br />
Die Möglichkeiten der baurechtlichen Verankerung von Anpassungsmaßnahmen<br />
an Bestandsgebäuden sind auf die Förderkulissen der Stadterneuerung<br />
<strong>REGKLAM</strong> - Entwicklung und Erprobung eines Integrierten Regionalen Klimaanpassungsprogramms für die<br />
Modellregion Dresden, Förderkennzeichen: 01 LR 0802, www.regklam.de