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IRKAP Langfassung - REGKLAM

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ENTWURF Integriertes Regionales Klimaanpassungsprogramm für die Modellregion Dresden Version 1.7<br />

Teil II / 1. Städtebauliche Strukturen, Grün- und Freiflächen sowie Gebäude<br />

Maßnahme 1.1.2: Wissensgrundlagen zu Klimafolgen im Gebäudebereich und Handlungsmöglichkeiten<br />

zur Klimaanpassung zielgruppengerecht vermitteln<br />

Die Akteure der Bauwirtschaft und Gebäudeeigentümer sind aufgefordert,<br />

konkrete Anpassungsmaßnahmen gebäudetypenspezifisch umzusetzen. Kriterien-<br />

und Maßnahmenkataloge, die der Einschätzung von in der Modellregion<br />

relevanten Gefährdungspotenzialen, der spezifischen Verletzbarkeit der in der<br />

Region vorkommenden Gebäudetypen und entsprechenden bau- und haustechnischen<br />

Anpassungsmaßnahmen dienen, werden von der Wissenschaft<br />

bereitgestellt. Die Belange der Klimaanpassung im Gebäudebereich sollen<br />

weitreichend in die Aus- und Weiterbildung der Baubranche integriert werden.<br />

Für die Vorbereitung, Planung und letztlich Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen<br />

im Gebäudebereich spielt eine ganze Reihe von Akteuren<br />

eine Rolle (Architekten, Ingenieure und Fachplaner, Stadt- und Landschaftsplaner,<br />

Regionalplanung, Verwaltung und Behörden, Bauherren und Investoren,<br />

Ver- und Entsorger). Bewusstseinsbildung und Wissensvermittlung sollte<br />

bei besonders relevanten Schlüsselakteuren ansetzen. Die aktiven Akteure der<br />

Baubranche (Architekten, Bauingenieure, Handwerksbetriebe, usw.) sollten<br />

über ihre Berufsverbände gezielt über die Erfordernisse und Möglichkeiten der<br />

Klimaanpassung im Gebäudebereich informiert und weitergebildet werden.<br />

Entsprechende Bildungsangebote sollten in die Veranstaltungsprogramme der<br />

Ingenieur-, Handwerks-, und Architektenkammern aufgenommen werden.<br />

Dabei kann auf die Forschungseinrichtungen der Region zurückgegriffen werden.<br />

Von Dritten angebotene Weiterbildungsmodule sollten von den Kammern<br />

akkreditiert werden. Durch gezielte Informationsveranstaltungen sollte das<br />

Bewusstsein insbesondere von privaten Eigentümern, Hausverwaltungen und<br />

Mietern für die Verletzbarkeit der Gebäudesubstanz erhöht werden. Zudem<br />

kann dies zu einer langfristigen Akzeptanzerhöhung für notwendige Umbaumaßnahmen<br />

am Gebäude führen. Die Kompetenzerweiterung (Eigentümer,<br />

Nutzer, Bauwirtschaft) wird im Rahmen eines <strong>REGKLAM</strong>-Umsetzungsprojektes<br />

befördert.<br />

� Maßnahmenblatt 1.1.2: Weiterbildung im Baubereich (geplant)<br />

Maßnahme 1.1.3: Anpassungserfordernisse und -maßnahmen an Gebäuden in Regelwerke<br />

integrieren<br />

Grundlage für die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen im Bauwesen<br />

ist die Verankerung der relevanten Themen in entsprechenden Planungs- und<br />

Bemessungsalgorithmen in den betroffenen Normen und Bauvorschriften. Auf<br />

Grundlage der aktuellen Erkenntnisse über Klimaanpassungsmaßnahmen an<br />

Gebäuden werden Empfehlungen zur entsprechenden Weiterentwicklung der<br />

allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik durch die Akteure der Bauwirtschaft<br />

und die Wissenschaft in entsprechenden Gremien eingebracht.<br />

� Maßnahmenblatt 1.1.3: Anpassung von Normen und Bauvorschriften<br />

Maßnahme 1.1.4: Gebäudeanpassung mit Bauleitplanung, Bauordnung und besonderem<br />

Städtebaurecht verbindlich festsetzen und informelle Ansätze zur<br />

Umsetzung anwenden<br />

Das bestehende formelle Instrumentarium bietet verschiedene Ansatzpunkte<br />

zur Aufnahme von Festsetzungen bzw. Vorgaben bzgl. der Umsetzung von<br />

Klimaanpassungsmaßnahmen bei Neubauten. Regelungen für einen klimawandelangepassten<br />

Neubau sollten in Bebauungsplänen festgesetzt werden.<br />

Die Möglichkeiten zur Verankerung solcher Vorgaben bei der bauplanungsrechtlichen<br />

Beurteilung von Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich nach §<br />

34 BauGB sollte durch den Gesetzgeber geprüft werden. Weiterhin ist eine<br />

Verankerung von Klimaanpassungsbelangen in einem entsprechenden oder<br />

geeigneten Fachgesetz durch den Gesetzgeber zu prüfen. Zum Umgang mit<br />

Regelungslücken der Bauleitplanung und beim Bauen im Innenbereich sollte<br />

eine Erweiterung der Regelungen im Rahmen der Sächsischen Bauordnung<br />

durch das Land Sachsen geprüft werden.<br />

Die Möglichkeiten der baurechtlichen Verankerung von Anpassungsmaßnahmen<br />

an Bestandsgebäuden sind auf die Förderkulissen der Stadterneuerung<br />

<strong>REGKLAM</strong> - Entwicklung und Erprobung eines Integrierten Regionalen Klimaanpassungsprogramms für die<br />

Modellregion Dresden, Förderkennzeichen: 01 LR 0802, www.regklam.de

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