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a-programm - Bayerische Landesstelle für den Schulsport

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In welcher Weise ist es dem geeigneten Förderer<br />

gestattet, bei <strong>den</strong> <strong>Schulsport</strong>-Wettbewerben<br />

in Bayern <strong>für</strong> sein Unternehmen zu<br />

werben?<br />

„Wird durch erhebliche Zuwendungen Dritter<br />

die Schule bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt<br />

oder die Herstellung oder Anschaffung<br />

<strong>für</strong> Erziehung und Unterricht förderlicher Gegenstände<br />

ermöglicht, so kann auf Antrag des Dritten<br />

hierauf in geeigneter Weise hingewiesen<br />

wer<strong>den</strong>. Dieser Hinweis kann insbesondere<br />

durch Anbringen eines Firmenzeichen des Dritten,<br />

durch einen Eindruck von höchstens einer<br />

halben Seite in einem Druckwerk oder mündlich<br />

bei geeigneter Gelegenheit erfolgen. Unzulässig<br />

ist eine über die Nennung der zuwen<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

Person oder Einrichtung, der Art und des Umfangs<br />

der Zuwendung hinausgehende Produktwerbung.<br />

Die Entscheidung trifft der Schulleiter<br />

nach Anhörung des Schulforums.“<br />

(Vgl. neuer Paragraph „Sammlungen und<br />

Spen<strong>den</strong>“ der Schulordnungen.)<br />

Die Arbeitskreise „Sport in Schule und Verein“<br />

können <strong>für</strong> mögliche geeignete Förderer Sympathiewerbung<br />

betreiben wie z. B. „Gefördert<br />

durch …“ oder „Die Veranstaltung wird unterstützt<br />

von …“. Hinsichtlich der Werbung auf der<br />

Wettkampfkleidung von Schülern/innen siehe<br />

S. 198.<br />

Einladungen<br />

Wann fin<strong>den</strong> die Wettbewerbe statt und wer<br />

lädt die Schulmannschaften zu <strong>den</strong> Wettkämpfen<br />

auf <strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>en Ebenen ein?<br />

Bei <strong>den</strong> detaillierten Ausschreibungen der<br />

Sportarten fin<strong>den</strong> Sie immer im Abschnitt „Der<br />

Weg nach oben“ einen Rahmenterminplan<br />

sowie die Meldetermine.<br />

Schiedsgerichte<br />

Wie setzen sich Schiedsgerichte bei <strong>den</strong><br />

Mannschaftswettkämpfen auf <strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>en<br />

Qualifikationsstufen zusammen?<br />

� Kreis- bzw. Stadtfinalwettkämpfe und<br />

Regionalausscheidungen<br />

– Wettkampfleiter,<br />

– Vertreter der einla<strong>den</strong><strong>den</strong> Stelle, evtl.<br />

Hinweis <strong>für</strong> die Arbeitskreise und<br />

Bezirksausschüsse:<br />

Bei Überschreitung der in der Broschüre bei<br />

<strong>den</strong> einzelnen Sportarten angegebenen<br />

Endtermine <strong>für</strong> die Feststellung von Kreis-,<br />

Regional-, Bezirks- und Qualifikationsturniersiegern<br />

verliert der entsprechende<br />

Kreis, die Region, der Bezirk <strong>den</strong> Anspruch<br />

auf Einladung des entsprechen<strong>den</strong> Vertreters<br />

zu weiterführen<strong>den</strong> Wettkämpfen.<br />

Bei rechtzeitiger Absprache mit der <strong>für</strong> die<br />

nächsthöhere Qualifikationsebene zuständigen<br />

Stelle kann eine Terminverschiebung<br />

nur erfolgen, wenn die mitbetroffenen Schulen<br />

einverstan<strong>den</strong> sind und der Wettbewerb<br />

insgesamt keine Beeinträchtigung erleidet.<br />

Veranstaltung einla<strong>den</strong>de Stelle<br />

– Vertreter des Sportfachverbandes (z. B.<br />

Schiedsrichter, Kampfrichter).<br />

� Bezirks-, Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfe<br />

– Wettkampfleiter,<br />

– Vertreter der einla<strong>den</strong><strong>den</strong> Stelle,<br />

– Vertreter des Sportfachverbandes (z. B.<br />

Schiedsrichter, Kampfrichter).<br />

Ab der Qualifikationsstufe der Bezirksfinalwettkämpfe<br />

ist es grundsätzlich nicht mehr zulässig,<br />

dass eine der ins Schiedsgericht berufenen Personen<br />

gleichzeitig eine der am Wettkampf teilnehmen<strong>den</strong><br />

Schulmannschaften betreut.<br />

Der Vertreter der einla<strong>den</strong><strong>den</strong> Stelle führt <strong>den</strong><br />

Vorsitz im Schiedsgericht.<br />

Welche Funktionen hat das Schiedsgericht?<br />

Das Schiedsgericht entscheidet über alle Einsprüche.<br />

Proteste, die aus dem Wettkampfgeschehen<br />

erwachsen, sind unmittelbar nach Bekanntwer<strong>den</strong><br />

des Anlasses schriftlich an <strong>den</strong><br />

Vorsitzen<strong>den</strong> des Schiedsgerichts zu richten.<br />

Die Zahlung eines Protestgeldes entfällt.<br />

Verstöße gegen Bestimmungen der Ausschreibung<br />

können jederzeit nach Prüfung vom<br />

Sollten Schulmannschaften (Schulen) bis spätestens 10 Tage vor dem angesetzten Wettkampftermin<br />

auf Kreis- und Bezirksebene keine Einladung erhalten, wen<strong>den</strong> sie sich umgehend<br />

an die hier<strong>für</strong> zuständige Stelle. Einladungen zu Qualifikationswettkämpfen und<br />

Landesfinale sind bei „Wettkampfunterlagen“ unter www.laspo.de herunterzula<strong>den</strong> (s. auch<br />

S. 13).<br />

Kreis-/Stadtfinale ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“<br />

Regionalausscheidungen (Geschäftsstelle: vgl. Anschriften S. 233 ff.)<br />

<strong>für</strong> das Bezirksfinale<br />

Bezirksfinale BEZIRKSAUSSCHUSS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“<br />

(Geschäftsstelle bei der jeweiligen Regierung:<br />

vgl. Anschriften S. 216 ff.)<br />

Süd- bzw. nordbayerische BAYERISCHE LANDESSTELLE FÜR DEN SCHULSPORT<br />

Qualifikationswettkämpfe Sachgebiet <strong>Schulsport</strong>liche Wettbewerbe –<br />

Landesfinale (Anschrift S. 211)<br />

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