a-programm - Bayerische Landesstelle für den Schulsport
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In welcher Weise ist es dem geeigneten Förderer<br />
gestattet, bei <strong>den</strong> <strong>Schulsport</strong>-Wettbewerben<br />
in Bayern <strong>für</strong> sein Unternehmen zu<br />
werben?<br />
„Wird durch erhebliche Zuwendungen Dritter<br />
die Schule bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt<br />
oder die Herstellung oder Anschaffung<br />
<strong>für</strong> Erziehung und Unterricht förderlicher Gegenstände<br />
ermöglicht, so kann auf Antrag des Dritten<br />
hierauf in geeigneter Weise hingewiesen<br />
wer<strong>den</strong>. Dieser Hinweis kann insbesondere<br />
durch Anbringen eines Firmenzeichen des Dritten,<br />
durch einen Eindruck von höchstens einer<br />
halben Seite in einem Druckwerk oder mündlich<br />
bei geeigneter Gelegenheit erfolgen. Unzulässig<br />
ist eine über die Nennung der zuwen<strong>den</strong><strong>den</strong><br />
Person oder Einrichtung, der Art und des Umfangs<br />
der Zuwendung hinausgehende Produktwerbung.<br />
Die Entscheidung trifft der Schulleiter<br />
nach Anhörung des Schulforums.“<br />
(Vgl. neuer Paragraph „Sammlungen und<br />
Spen<strong>den</strong>“ der Schulordnungen.)<br />
Die Arbeitskreise „Sport in Schule und Verein“<br />
können <strong>für</strong> mögliche geeignete Förderer Sympathiewerbung<br />
betreiben wie z. B. „Gefördert<br />
durch …“ oder „Die Veranstaltung wird unterstützt<br />
von …“. Hinsichtlich der Werbung auf der<br />
Wettkampfkleidung von Schülern/innen siehe<br />
S. 198.<br />
Einladungen<br />
Wann fin<strong>den</strong> die Wettbewerbe statt und wer<br />
lädt die Schulmannschaften zu <strong>den</strong> Wettkämpfen<br />
auf <strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>en Ebenen ein?<br />
Bei <strong>den</strong> detaillierten Ausschreibungen der<br />
Sportarten fin<strong>den</strong> Sie immer im Abschnitt „Der<br />
Weg nach oben“ einen Rahmenterminplan<br />
sowie die Meldetermine.<br />
Schiedsgerichte<br />
Wie setzen sich Schiedsgerichte bei <strong>den</strong><br />
Mannschaftswettkämpfen auf <strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>en<br />
Qualifikationsstufen zusammen?<br />
� Kreis- bzw. Stadtfinalwettkämpfe und<br />
Regionalausscheidungen<br />
– Wettkampfleiter,<br />
– Vertreter der einla<strong>den</strong><strong>den</strong> Stelle, evtl.<br />
Hinweis <strong>für</strong> die Arbeitskreise und<br />
Bezirksausschüsse:<br />
Bei Überschreitung der in der Broschüre bei<br />
<strong>den</strong> einzelnen Sportarten angegebenen<br />
Endtermine <strong>für</strong> die Feststellung von Kreis-,<br />
Regional-, Bezirks- und Qualifikationsturniersiegern<br />
verliert der entsprechende<br />
Kreis, die Region, der Bezirk <strong>den</strong> Anspruch<br />
auf Einladung des entsprechen<strong>den</strong> Vertreters<br />
zu weiterführen<strong>den</strong> Wettkämpfen.<br />
Bei rechtzeitiger Absprache mit der <strong>für</strong> die<br />
nächsthöhere Qualifikationsebene zuständigen<br />
Stelle kann eine Terminverschiebung<br />
nur erfolgen, wenn die mitbetroffenen Schulen<br />
einverstan<strong>den</strong> sind und der Wettbewerb<br />
insgesamt keine Beeinträchtigung erleidet.<br />
Veranstaltung einla<strong>den</strong>de Stelle<br />
– Vertreter des Sportfachverbandes (z. B.<br />
Schiedsrichter, Kampfrichter).<br />
� Bezirks-, Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfe<br />
– Wettkampfleiter,<br />
– Vertreter der einla<strong>den</strong><strong>den</strong> Stelle,<br />
– Vertreter des Sportfachverbandes (z. B.<br />
Schiedsrichter, Kampfrichter).<br />
Ab der Qualifikationsstufe der Bezirksfinalwettkämpfe<br />
ist es grundsätzlich nicht mehr zulässig,<br />
dass eine der ins Schiedsgericht berufenen Personen<br />
gleichzeitig eine der am Wettkampf teilnehmen<strong>den</strong><br />
Schulmannschaften betreut.<br />
Der Vertreter der einla<strong>den</strong><strong>den</strong> Stelle führt <strong>den</strong><br />
Vorsitz im Schiedsgericht.<br />
Welche Funktionen hat das Schiedsgericht?<br />
Das Schiedsgericht entscheidet über alle Einsprüche.<br />
Proteste, die aus dem Wettkampfgeschehen<br />
erwachsen, sind unmittelbar nach Bekanntwer<strong>den</strong><br />
des Anlasses schriftlich an <strong>den</strong><br />
Vorsitzen<strong>den</strong> des Schiedsgerichts zu richten.<br />
Die Zahlung eines Protestgeldes entfällt.<br />
Verstöße gegen Bestimmungen der Ausschreibung<br />
können jederzeit nach Prüfung vom<br />
Sollten Schulmannschaften (Schulen) bis spätestens 10 Tage vor dem angesetzten Wettkampftermin<br />
auf Kreis- und Bezirksebene keine Einladung erhalten, wen<strong>den</strong> sie sich umgehend<br />
an die hier<strong>für</strong> zuständige Stelle. Einladungen zu Qualifikationswettkämpfen und<br />
Landesfinale sind bei „Wettkampfunterlagen“ unter www.laspo.de herunterzula<strong>den</strong> (s. auch<br />
S. 13).<br />
Kreis-/Stadtfinale ARBEITSKREIS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“<br />
Regionalausscheidungen (Geschäftsstelle: vgl. Anschriften S. 233 ff.)<br />
<strong>für</strong> das Bezirksfinale<br />
Bezirksfinale BEZIRKSAUSSCHUSS „SPORT IN SCHULE UND VEREIN“<br />
(Geschäftsstelle bei der jeweiligen Regierung:<br />
vgl. Anschriften S. 216 ff.)<br />
Süd- bzw. nordbayerische BAYERISCHE LANDESSTELLE FÜR DEN SCHULSPORT<br />
Qualifikationswettkämpfe Sachgebiet <strong>Schulsport</strong>liche Wettbewerbe –<br />
Landesfinale (Anschrift S. 211)<br />
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