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a-programm - Bayerische Landesstelle für den Schulsport

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<strong>den</strong> Ausrichtern (vgl. oben) zugesandt wer<strong>den</strong>.<br />

Im Hinblick auf <strong>den</strong> sparsamen Umgang mit<br />

Staatsmitteln geht das <strong>Bayerische</strong> Staatsministerium<br />

<strong>für</strong> Unterricht und Kultus davon aus, dass<br />

die <strong>für</strong> die Durchführung von Wettkämpfen in<br />

verschie<strong>den</strong>en Sportarten (z. B. Alpiner Skilauf,<br />

Eisschnelllauf, Leichtathletik, Rodeln, Schwimmen,<br />

Skilanglauf) notwendigen Geräte <strong>für</strong> die<br />

<strong>Schulsport</strong>-Wettbewerbe möglichst kostenfrei<br />

zur Verfügung gestellt wer<strong>den</strong>. Nur in begründeten<br />

Ausnahmefällen können Gerätemieten nach<br />

<strong>den</strong> vom Staatsministerium genehmigten Sätzen<br />

(vgl. o. a. Merkblätter!) beglichen wer<strong>den</strong>.<br />

Für die Bezirksfinalwettkämpfe der Landeshauptstadt<br />

München und <strong>für</strong> etwaig hier stattfin<strong>den</strong>de<br />

Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfe<br />

wer<strong>den</strong> <strong>den</strong> Bezirksschulobleuten Abschlagszahlungen<br />

von der <strong>Bayerische</strong>n <strong>Landesstelle</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Schulsport</strong> überwiesen.<br />

Erstattungsverfahren<br />

Alle Abrechnungen sind bis spätestens 10 Tage<br />

nach dem Wettkampf dem jeweiligen Wettkampfleiter<br />

zuzusen<strong>den</strong>. Sollten die Abrechnungen<br />

bis dahin nicht eingegangen sein, wird davon<br />

ausgegangen, dass auf die Erstattung verzichtet<br />

wird.<br />

Wie rechnen die Arbeitskreise „Sport in<br />

Schule und Verein“ die erhaltenen Abschlagszahlungen<br />

ab?<br />

Damit die Verwalter von Abschlagszahlungen<br />

und die anweisen<strong>den</strong> Stellen jederzeit einen<br />

Überblick über die Abschlagszahlungen besitzen,<br />

wird vom Verwalter der Abschlagszahlung<br />

eine „Kassenliste“ geführt, in der sämtliche Einund<br />

Auszahlungen (bare und unbare) eingetragen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Der Verwalter der Abschlagszahlung sendet<br />

� „Kassenliste“ (im Original!)<br />

� Belege<br />

� „Abrechnung der Abschlagszahlung“<br />

spätestens 10 Tage nach der Veranstaltung an<br />

die anweisende Stelle. Das ist bei<br />

� Bezirksfinalwettkämpfen: die (zuständige)<br />

Regierung<br />

Ausnahme: Landeshauptstadt München;<br />

hier ist die <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesstelle</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

<strong>Schulsport</strong> die anweisende Stelle.<br />

� Qualifikations-undLandesfinalwettkämpfen:<br />

<strong>Bayerische</strong> <strong>Landesstelle</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Schulsport</strong>.<br />

Genehmigungspflicht<br />

Welche sportlichen Wettbewerbe von Schulen<br />

bedürfen der Genehmigung durch das<br />

<strong>Bayerische</strong> Staatsministerium <strong>für</strong> Unterricht<br />

und Kultus?<br />

Damit die Belastung durch Wettkampf<strong>programm</strong>e<br />

in einem überschaubaren Rahmen<br />

gehalten wer<strong>den</strong> kann, bedürfen alle in dieser<br />

Ausschreibung nicht enthaltenen <strong>Schulsport</strong>wettbewerbe,<br />

die über die Ebene der einzelnen<br />

Schule hinausgehen, der Genehmigung<br />

durch das Staatsministerium.<br />

Nach der „Vereinbarung über die Durchführung<br />

sportlicher Wettkämpfe <strong>für</strong> die Jugend<br />

durch Schule und Sportverbände“ zwischen<br />

der Ständigen Konferenz der Kultusminister<br />

der Länder und dem Deutschen Sportbund<br />

(KMK-Beschluss vom 20. November 2003) verzichten<br />

die Sportfachverbände auf die Ausschreibung<br />

von Schulmannschaftswettbewerben,<br />

die Schulbehör<strong>den</strong> und Schulen auf die<br />

Durchführung von Einzelmeisterschaften bzw.<br />

Bestenkämpfen in einzelnen Sportdisziplinen,<br />

sofern sie über die Ebene der einzelnen Schulen<br />

hinausführen.<br />

Welche sportlichen Wettbewerbe von Schulen<br />

bedürfen keiner Genehmigung durch das<br />

<strong>Bayerische</strong> Staatsministerium <strong>für</strong> Unterricht<br />

und Kultus?<br />

Neben allen im Ausschreibungsteil dieser Broschüre<br />

veröffentlichten <strong>Schulsport</strong>wettbewer-<br />

ben bleiben folgende Veranstaltungen weiterhin<br />

genehmigungsfrei:<br />

– schulinterne Sportveranstaltungen (Sportfest,<br />

Tag des <strong>Schulsport</strong>s, sonstige Sportwettbewerbe)<br />

– sportliche Begegnungen einzelner Schulen im<br />

näheren Umfeld, wobei es grundsätzlich zu<br />

keinem Unterrichtsausfall kommen soll<br />

– Bundesjugendspiele im Rahmen einer gemeinsamen<br />

Veranstaltung mehrerer Schulen<br />

einer Stadt, einer oder mehrerer Gemein<strong>den</strong><br />

oder eines Landkreises<br />

Startmöglichkeit von Schülern<br />

bei Verbandswettkämpfen<br />

Können Schüler ohne Vereinszugehörigkeit<br />

bei Stadt- bzw. Kreismeisterschaften oder<br />

Bestenkämpfen der Sportfachverbände oder<br />

sonstiger Institutionen an <strong>den</strong> Start gehen?<br />

Gemäß der zwischen Kultusministerkonferenz<br />

und dem Deutschen Sportbund beschlossenen<br />

„Vereinbarung über die Durchführung sportlicher<br />

Wettkämpfe <strong>für</strong> die Jugend durch Schule<br />

und Sportverbände“ sollen alle hier<strong>für</strong> qualifizierten<br />

Schüler, unabhängig von einer Vereinszugehörigkeit,<br />

eine Teilnahmemöglichkeit bei<br />

Kreismeisterschaften oder Bestenkämpfen, die<br />

von <strong>den</strong> Sportfachverbän<strong>den</strong> oder sonstigen Institutionen<br />

veranstaltet wer<strong>den</strong>, erhalten.<br />

Die Teilnahme soll diesen talentierten Schülern<br />

und Jugendlichen unter möglichst gleichen Bedingungen<br />

offenstehen. Dort, wo derartige offene<br />

Wettkämpfe noch fehlen, wer<strong>den</strong> sie angeregt,<br />

ihre Durchführung ist jedoch nicht Aufgabe<br />

der Schulen.<br />

Schüler ohne Vereinszugehörigkeit sind entweder<br />

schülerunfallversichert, wenn der Schulleiter<br />

die Veranstaltung zur Schulveranstaltung <strong>für</strong><br />

diese Schüler erklärt, oder beim Sportverband<br />

versichert, soweit <strong>für</strong> diese Schüler dort eine <strong>für</strong><br />

die Teilnahme am Wettkampf gültige Versicherung<br />

abgeschlossen wird.<br />

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