a-programm - Bayerische Landesstelle für den Schulsport
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<strong>den</strong> Ausrichtern (vgl. oben) zugesandt wer<strong>den</strong>.<br />
Im Hinblick auf <strong>den</strong> sparsamen Umgang mit<br />
Staatsmitteln geht das <strong>Bayerische</strong> Staatsministerium<br />
<strong>für</strong> Unterricht und Kultus davon aus, dass<br />
die <strong>für</strong> die Durchführung von Wettkämpfen in<br />
verschie<strong>den</strong>en Sportarten (z. B. Alpiner Skilauf,<br />
Eisschnelllauf, Leichtathletik, Rodeln, Schwimmen,<br />
Skilanglauf) notwendigen Geräte <strong>für</strong> die<br />
<strong>Schulsport</strong>-Wettbewerbe möglichst kostenfrei<br />
zur Verfügung gestellt wer<strong>den</strong>. Nur in begründeten<br />
Ausnahmefällen können Gerätemieten nach<br />
<strong>den</strong> vom Staatsministerium genehmigten Sätzen<br />
(vgl. o. a. Merkblätter!) beglichen wer<strong>den</strong>.<br />
Für die Bezirksfinalwettkämpfe der Landeshauptstadt<br />
München und <strong>für</strong> etwaig hier stattfin<strong>den</strong>de<br />
Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfe<br />
wer<strong>den</strong> <strong>den</strong> Bezirksschulobleuten Abschlagszahlungen<br />
von der <strong>Bayerische</strong>n <strong>Landesstelle</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Schulsport</strong> überwiesen.<br />
Erstattungsverfahren<br />
Alle Abrechnungen sind bis spätestens 10 Tage<br />
nach dem Wettkampf dem jeweiligen Wettkampfleiter<br />
zuzusen<strong>den</strong>. Sollten die Abrechnungen<br />
bis dahin nicht eingegangen sein, wird davon<br />
ausgegangen, dass auf die Erstattung verzichtet<br />
wird.<br />
Wie rechnen die Arbeitskreise „Sport in<br />
Schule und Verein“ die erhaltenen Abschlagszahlungen<br />
ab?<br />
Damit die Verwalter von Abschlagszahlungen<br />
und die anweisen<strong>den</strong> Stellen jederzeit einen<br />
Überblick über die Abschlagszahlungen besitzen,<br />
wird vom Verwalter der Abschlagszahlung<br />
eine „Kassenliste“ geführt, in der sämtliche Einund<br />
Auszahlungen (bare und unbare) eingetragen<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Der Verwalter der Abschlagszahlung sendet<br />
� „Kassenliste“ (im Original!)<br />
� Belege<br />
� „Abrechnung der Abschlagszahlung“<br />
spätestens 10 Tage nach der Veranstaltung an<br />
die anweisende Stelle. Das ist bei<br />
� Bezirksfinalwettkämpfen: die (zuständige)<br />
Regierung<br />
Ausnahme: Landeshauptstadt München;<br />
hier ist die <strong>Bayerische</strong> <strong>Landesstelle</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />
<strong>Schulsport</strong> die anweisende Stelle.<br />
� Qualifikations-undLandesfinalwettkämpfen:<br />
<strong>Bayerische</strong> <strong>Landesstelle</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Schulsport</strong>.<br />
Genehmigungspflicht<br />
Welche sportlichen Wettbewerbe von Schulen<br />
bedürfen der Genehmigung durch das<br />
<strong>Bayerische</strong> Staatsministerium <strong>für</strong> Unterricht<br />
und Kultus?<br />
Damit die Belastung durch Wettkampf<strong>programm</strong>e<br />
in einem überschaubaren Rahmen<br />
gehalten wer<strong>den</strong> kann, bedürfen alle in dieser<br />
Ausschreibung nicht enthaltenen <strong>Schulsport</strong>wettbewerbe,<br />
die über die Ebene der einzelnen<br />
Schule hinausgehen, der Genehmigung<br />
durch das Staatsministerium.<br />
Nach der „Vereinbarung über die Durchführung<br />
sportlicher Wettkämpfe <strong>für</strong> die Jugend<br />
durch Schule und Sportverbände“ zwischen<br />
der Ständigen Konferenz der Kultusminister<br />
der Länder und dem Deutschen Sportbund<br />
(KMK-Beschluss vom 20. November 2003) verzichten<br />
die Sportfachverbände auf die Ausschreibung<br />
von Schulmannschaftswettbewerben,<br />
die Schulbehör<strong>den</strong> und Schulen auf die<br />
Durchführung von Einzelmeisterschaften bzw.<br />
Bestenkämpfen in einzelnen Sportdisziplinen,<br />
sofern sie über die Ebene der einzelnen Schulen<br />
hinausführen.<br />
Welche sportlichen Wettbewerbe von Schulen<br />
bedürfen keiner Genehmigung durch das<br />
<strong>Bayerische</strong> Staatsministerium <strong>für</strong> Unterricht<br />
und Kultus?<br />
Neben allen im Ausschreibungsteil dieser Broschüre<br />
veröffentlichten <strong>Schulsport</strong>wettbewer-<br />
ben bleiben folgende Veranstaltungen weiterhin<br />
genehmigungsfrei:<br />
– schulinterne Sportveranstaltungen (Sportfest,<br />
Tag des <strong>Schulsport</strong>s, sonstige Sportwettbewerbe)<br />
– sportliche Begegnungen einzelner Schulen im<br />
näheren Umfeld, wobei es grundsätzlich zu<br />
keinem Unterrichtsausfall kommen soll<br />
– Bundesjugendspiele im Rahmen einer gemeinsamen<br />
Veranstaltung mehrerer Schulen<br />
einer Stadt, einer oder mehrerer Gemein<strong>den</strong><br />
oder eines Landkreises<br />
Startmöglichkeit von Schülern<br />
bei Verbandswettkämpfen<br />
Können Schüler ohne Vereinszugehörigkeit<br />
bei Stadt- bzw. Kreismeisterschaften oder<br />
Bestenkämpfen der Sportfachverbände oder<br />
sonstiger Institutionen an <strong>den</strong> Start gehen?<br />
Gemäß der zwischen Kultusministerkonferenz<br />
und dem Deutschen Sportbund beschlossenen<br />
„Vereinbarung über die Durchführung sportlicher<br />
Wettkämpfe <strong>für</strong> die Jugend durch Schule<br />
und Sportverbände“ sollen alle hier<strong>für</strong> qualifizierten<br />
Schüler, unabhängig von einer Vereinszugehörigkeit,<br />
eine Teilnahmemöglichkeit bei<br />
Kreismeisterschaften oder Bestenkämpfen, die<br />
von <strong>den</strong> Sportfachverbän<strong>den</strong> oder sonstigen Institutionen<br />
veranstaltet wer<strong>den</strong>, erhalten.<br />
Die Teilnahme soll diesen talentierten Schülern<br />
und Jugendlichen unter möglichst gleichen Bedingungen<br />
offenstehen. Dort, wo derartige offene<br />
Wettkämpfe noch fehlen, wer<strong>den</strong> sie angeregt,<br />
ihre Durchführung ist jedoch nicht Aufgabe<br />
der Schulen.<br />
Schüler ohne Vereinszugehörigkeit sind entweder<br />
schülerunfallversichert, wenn der Schulleiter<br />
die Veranstaltung zur Schulveranstaltung <strong>für</strong><br />
diese Schüler erklärt, oder beim Sportverband<br />
versichert, soweit <strong>für</strong> diese Schüler dort eine <strong>für</strong><br />
die Teilnahme am Wettkampf gültige Versicherung<br />
abgeschlossen wird.<br />
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