a-programm - Bayerische Landesstelle für den Schulsport
a-programm - Bayerische Landesstelle für den Schulsport
a-programm - Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Auf alle Fragen die richtige Antwort<br />
sportstiftung und der <strong>Bayerische</strong>n <strong>Landesstelle</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Schulsport</strong>.<br />
Ausgeschlossen sind<br />
– evtl. erforderliche Bustransfers zwischen <strong>den</strong><br />
Wohn- bzw. Veranstaltungsorten zu/von <strong>den</strong><br />
Abgangs- und Zielbahnhöfen<br />
– die Benutzung örtlicher öffentlicher Verkehrsmittel<br />
an <strong>den</strong> Abgangs- und Zielorten der<br />
Bahnreise (z. B. Straßenbahnen, Buslinien,<br />
U-Bahnen, MVV)<br />
– die Benutzung von Strecken ,Nichtbundeseigener<br />
Eisenbahnen‘ (z. B. Strecken der<br />
Oberland-Bahn) und von Seestrecken (z. B.<br />
Chiemseeschifffahrt)<br />
– Fahrten innerhalb von Verkehrsverbün<strong>den</strong><br />
(Abgangs- und Zielbahnhof innerhalb eines<br />
Verbundraumes, z. B. MVV)<br />
Können im Ausnahmefall auch private Busunternehmen<br />
benützt wer<strong>den</strong>?<br />
Private Busunternehmen können nur auf Anordnung<br />
oder mit vorheriger Genehmigung<br />
durch die einla<strong>den</strong>de Stelle benutzt wer<strong>den</strong>.<br />
Die Kosten bei unabdingbar notwendiger Benutzung<br />
wer<strong>den</strong> gemäß KMBek Nr. VI/6-K 7440-<br />
3/62 vom 6. August 1987 abgerechnet.<br />
Wer organisiert Sammelfahrten?<br />
Sammelfahrten wer<strong>den</strong> nur von der einla<strong>den</strong><strong>den</strong><br />
Stelle nach dem Grundsatz größtmöglicher Kostenersparnis<br />
organisiert. Wird eine Schule mit<br />
der Durchführung einer Sammelfahrt beauftragt,<br />
so sind die Fahrtkosten rechtzeitig vor<br />
Antritt der Fahrt der einla<strong>den</strong><strong>den</strong> Stelle mitzuteilen.<br />
Schulmannschaften, die sich an vorgeschriebenen<br />
Sammelfahrten nicht beteiligen wollen, können<br />
zusätzlich entstehende Fahrtkosten nicht<br />
gewährt wer<strong>den</strong>.<br />
Können Schüler auch mit privateigenen<br />
Pkws befördert wer<strong>den</strong>?<br />
Die Beförderung von Schülern in privateigenen<br />
202<br />
Personenkraftwagen von Lehrern oder Eltern ist<br />
nur zulässig, wenn die Zahl der Teilnehmer pro<br />
Schule so gering ist, dass die Benutzung der<br />
Bahn oder eines Busses unverhältnismäßig<br />
hohe Kosten verursachen würde und eine gemeinsame<br />
Bus-Anreise mehrerer Mannschaften<br />
nicht organisiert wer<strong>den</strong> kann.<br />
Hinsichtlich der Benutzung von privaten Kraftfahrzeugen<br />
bei <strong>Schulsport</strong>-Wettbewerben in<br />
Bayern gilt die KMBek vom 6. 8. 1987 (KWMBl I<br />
S. 193). Die Entscheidung über die Benutzung<br />
von privateigenen Personenkraftwagen trifft der<br />
Schulleiter. Lehrer, die hiernach Schüler mit ihren<br />
privateigenen Personenkraftwagen befördern,<br />
genießen <strong>für</strong> diese Fahrt Dienstunfallschutz.<br />
Bei Benutzung eines Mietwagens (z. B. von<br />
Kleingruppen) ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung<br />
ohne Selbstbeteiligung<br />
verpflichtend.<br />
Für Schüler besteht während dieser Fahrten gesetzlicher<br />
Unfallversicherungsschutz. Dieser<br />
Unfallversicherungsschutz <strong>für</strong> Schüler ist auch<br />
gegeben, wenn Schülereltern Schüler mit ihrem<br />
Privatfahrzeug zu <strong>den</strong> o. g. <strong>Schulsport</strong>veranstaltungen<br />
befördern. Als Begleiter sind Eltern nur<br />
dann unfallversichert, wenn sichergestellt ist,<br />
dass sie als Ersatzkraft <strong>für</strong> fehlendes Lehrpersonal<br />
eingesetzt wer<strong>den</strong>. Die Mitnahme von<br />
Schülern durch Schüler in privateigenen Personenkraftwagen<br />
ist nicht zulässig. Auch Elternbeiräte<br />
sind gesetzlich unfallversichert.<br />
Träger der Kosten<br />
Wer trägt die Kosten von Kreis- bzw. Stadtfinalwettkämpfen?<br />
Für die Durchführung der <strong>Schulsport</strong>-Wettbewerbe<br />
auf der Ebene der Landkreise und<br />
kreisfreien Städte obliegt die Bereitstellung der<br />
erforderlichen Anzahl von Lehrern <strong>für</strong> die Organisation<br />
und Durchführung dieser Schulveranstaltungen<br />
dem Staat, wobei die von <strong>den</strong> Sportvereinen/Sportverbän<strong>den</strong><br />
angebotene perso-<br />
nelle und sächliche Unterstützung gerne angenommen<br />
wird.<br />
Das <strong>Bayerische</strong> Staatsministerium <strong>für</strong> Unterricht<br />
und Kultus erstattet <strong>den</strong> in <strong>den</strong> Arbeitskreisen<br />
„Sport in Schule und Verein“ mitarbeiten<strong>den</strong><br />
Lehrern die Reisekosten, die <strong>für</strong> die Teilnahme<br />
an Sitzungen dieser Gremien anfallen. Die Erstattung<br />
erfolgt über die Geschäftsstelle des jeweiligen<br />
Arbeitskreises „Sport in Schule und<br />
Verein“ durch die zutreffende Regierung.<br />
Die Fahrtkosten, der an <strong>den</strong> Wettkämpfen auf<br />
<strong>den</strong> Qualifikationsstufen der Kreis- bzw. Stadtfinalwettkämpfen<br />
teilnehmen<strong>den</strong> Schulmannschaften<br />
einschließlich der Kosten der Mannschaftsbetreuer<br />
und der Organisationskosten,<br />
können hingegen vom Staatsministerium nicht<br />
übernommen wer<strong>den</strong>. Das Staatsministerium<br />
bittet die Landkreise und Städte, wie bisher und<br />
in allen Ländern der Bundesrepublik üblich, die<br />
<strong>Schulsport</strong>wettbewerbe auf <strong>den</strong> untersten Qualifikationsebenen<br />
auch weiterhin zu fördern.<br />
Den Vorsitzen<strong>den</strong> der Arbeitskreise „Sport in<br />
Schule und Verein“ wird empfohlen, frühzeitig<br />
<strong>den</strong> Kreistag/Stadtrat und die Verwaltung über<br />
ihre Arbeit zu informieren und diese um Unterstützung<br />
zu bitten.<br />
Sollten die von <strong>den</strong> Kommunen zur Verfügung<br />
gestellten Mittel nicht ausreichen, können die<br />
Vorsitzen<strong>den</strong> des Arbeitskreises „Sport in<br />
Schule und Verein“ mit der Bitte um Unterstützung<br />
an Förderer herantreten. Hierbei haben die<br />
Sparkassen innerhalb der Geld- und Kreditinstitute<br />
aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem<br />
<strong>Bayerische</strong>n Staatsministerium <strong>für</strong> Unterricht<br />
und Kultus und dem Sparkassenverband Bayern<br />
das „Ersteintrittsrecht“ erhalten.<br />
Wer trägt die Kosten, die bei der Durchführung<br />
von Regionalausscheidungen anfallen?<br />
Die bei der Durchführung von Regionalausscheidungen<br />
anfallen<strong>den</strong> Organisationskosten wer<strong>den</strong><br />
von <strong>den</strong> Regierungen aus Mitteln des <strong>Bayerische</strong>n<br />
Staatsministeriums <strong>für</strong> Unterricht und Kultus<br />
nach Vorlage der Belege erstattet.