a-programm - Bayerische Landesstelle für den Schulsport
a-programm - Bayerische Landesstelle für den Schulsport
a-programm - Bayerische Landesstelle für den Schulsport
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Wer trägt die Kosten, die bei der Durchführung<br />
von Finalwettkämpfen der Regierungsbezirke<br />
und der Landeshauptstadt<br />
München, süd- bzw. nordbayerischen Qualifikations-<br />
und Landesfinalwettkämpfen anfallen?<br />
Die Kosten, die <strong>für</strong> die Organisation und Durchführung<br />
von Finalwettkämpfen auf der Ebene<br />
der Regierungsbezirke und der Landeshauptstadt<br />
München sowie bei süd- bzw. nordbayerischen<br />
Qualifikationswettkämpfen und Landesfinalwettkämpfen<br />
anfallen, wer<strong>den</strong> aus Mitteln<br />
zur Förderung des <strong>Schulsport</strong>s vom <strong>Bayerische</strong>n<br />
Staatsministerium <strong>für</strong> Unterricht und Kultus<br />
getragen.<br />
Die Abrechnung erfolgt:<br />
– Bei Bezirksfinalwettkämpfen über die Regierungen<br />
– Bei Bezirksfinalwettkämpfen in der Landeshauptstadt<br />
München, Qualifikations- und<br />
Landesfinalwettkämpfen über die <strong>Bayerische</strong><br />
<strong>Landesstelle</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Schulsport</strong>.<br />
Kostenregelung <strong>für</strong> die<br />
Bundesfinalveranstaltungen<br />
Wer trägt die Kosten von Schulmannschaften<br />
bei der Teilnahme an <strong>den</strong> Finalveranstaltungen<br />
des Bundeswettbewerbs der Schulen<br />
JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA?<br />
Die Kosten tragen das Land Berlin, der Bundesminister<br />
des Innern, Sponsoren und die Kultusbehör<strong>den</strong><br />
der Länder.<br />
Für Mannschaften und deren Begleiter, die sich<br />
<strong>für</strong> die Finalveranstaltungen des Bundeswettbewerbs<br />
der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR<br />
OLYMPIA in Nesselwang und Berlin qualifizieren,<br />
sind Fahrt, Unterkunft und ein Großteil der<br />
Verpflegung kostenlos. Nach einem Beschluss<br />
der Deutschen <strong>Schulsport</strong>stiftung muss eine<br />
Schule, deren Mannschaft/en sich <strong>für</strong> eine<br />
Bundesfinalveranstaltung qualifiziert hat/haben,<br />
pro Mannschaftsmitglied eine Eigenbeteiligung<br />
von derzeit 35,– e leisten.<br />
Die Bezahlung erfolgt <strong>für</strong> die ganze Mannschaft<br />
in einer Summe per Überweisung.<br />
Die Begleitpersonen erhalten gekürztes Tagegeld<br />
aus <strong>den</strong> Mitteln zur Förderung des <strong>Schulsport</strong>s<br />
des <strong>Bayerische</strong>n Staatsministeriums <strong>für</strong><br />
Unterricht und Kultus.<br />
Versicherungsschutz<br />
Die Schülerinnen und Schüler sind während der<br />
<strong>Schulsport</strong>wettbewerbe im Rahmen der Schülerunfallversicherung<br />
gegen körperliche Schä<strong>den</strong><br />
versichert. Eine zusätzliche Unfallversicherung<br />
ist deshalb nicht erforderlich.<br />
Die Versicherung von Scha<strong>den</strong>sfällen, die von<br />
Schülerinnen und Schülern verursacht wer<strong>den</strong>,<br />
kann nur über eine Haftpflichtversicherung sichergestellt<br />
wer<strong>den</strong>. Hierzu schließt die Schule<br />
eine Gruppenhaftpflichtversicherung ab, soweit<br />
nicht sichergestellt ist, dass alle Schülerinnen<br />
und Schüler über eine private Haftpflichtversicherung<br />
verfügen. Staatliche Mittel stehen hier<strong>für</strong><br />
nicht zur Verfügung.<br />
Kostenerstattung<br />
Wer erstattet die Kosten <strong>für</strong> Fahrt und Verpflegung<br />
ggf. Übernachtung der Schulmannschaften<br />
(einschließlich Tagegelder der<br />
Mannschaftsbetreuer)?<br />
Die Kosten wer<strong>den</strong> bei Vorlage der Belege abgerechnet.<br />
� bei Regionalausscheidungen (sofern die<br />
Kosten nicht durch andere Förderer abgedeckt<br />
wer<strong>den</strong> können und nur nach Maßgabe<br />
der verfügbaren Haushaltsmittel) und<br />
bei Bezirksfinalwettkämpfen von <strong>den</strong> Regierungen<br />
(Sportreferate)<br />
� bei Bezirksfinalwettkämpfen in München<br />
und bei süd- bzw. nordbayerischen Qualifi-<br />
kationswettkämpfen und Landesfinalwettkämpfen<br />
sowie bei <strong>den</strong> Finalwettkämpfen<br />
des Bundeswettbewerbs der Schulen JU-<br />
GEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA (An- und<br />
Rückreise zu und von <strong>den</strong> vorbestimmten<br />
Treffpunkten) von der <strong>Bayerische</strong>n <strong>Landesstelle</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Schulsport</strong> – Sachgebiet<br />
<strong>Schulsport</strong>liche Wettbewerbe.<br />
Wie wer<strong>den</strong> die Kosten <strong>für</strong> die Benützung von<br />
Verkehrsmitteln erstattet?<br />
(1) Benützung der Deutschen Bahn AG<br />
� Bei Bezirksfinal-, Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfen:<br />
Die Fahrten wer<strong>den</strong><br />
im Rahmen der Aktion „<strong>Schulsport</strong> + Bahn.<br />
Die Verbindung stimmt“ durchgeführt. Für<br />
Schulmannschaften und Schieds- bzw.<br />
Kampfrichter entstehen keine Vorauskosten,<br />
da die Fahrkarten zugeschickt wer<strong>den</strong> und<br />
die Abrechnung direkt zwischen Deutscher<br />
<strong>Schulsport</strong>stiftung und der <strong>Bayerische</strong>n<br />
<strong>Landesstelle</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Schulsport</strong> erfolgt.<br />
(2) Benutzung privater Busunternehmer<br />
� Bei Benutzung nichtöffentlicher Verkehrsmittel<br />
wer<strong>den</strong> die Kosten bis zur<br />
Höhe der Kosten der ermäßigten öffentlichen<br />
Verkehrsmittel erstattet. In diesem<br />
Fall ist dem Erstattungsantrag eine Ve r -<br />
g l e i c h s b e r e c h n u n g beizufügen.<br />
Die Fahrtkosten der öffentlichen Verkehrsmittel<br />
wer<strong>den</strong> erstattet. Hierbei sind Fahrpreisermäßigungen<br />
<strong>für</strong> <strong>Schulsport</strong>-Gruppen<br />
(„<strong>Schulsport</strong> + Bahn“) in Anspruch zu nehmen.<br />
Diese Bedingungen gelten <strong>für</strong> die Wettbewerbe<br />
auf Bezirks-, Qualifikations- und Landesfinalebene.<br />
In besonders gelagerten Fällen können unter<br />
Würdigung des Prinzips der Zumutbarkeit<br />
die Kosten <strong>für</strong> die Inanspruchnahme von privaten<br />
Busunternehmen nicht nur bis maximal<br />
zur Höhe der verbilligten DB-Kosten,<br />
sondern im vollen Umfang erstattet wer<strong>den</strong>.<br />
203