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Haushaltsplan 2012 - Gemeinde Lindlar

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Zu 525300 Kostenerstattung an die <strong>Gemeinde</strong>:<br />

Das Wasserwerk erstattet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> für die Inanspruchnahme von<br />

Leistungen (z.B. div. Fachbereiche) anteilige Personalkosten.<br />

11<br />

65.000,00 €<br />

Erstattung von<br />

Beihilfeversicherung Beamte 3.375,00 €<br />

Pflichtzuführung Versorgungsrücklage Beamte 4.664,00 €<br />

Pflichtzuführung Beihilferücklage Beamte 1.968,00 €<br />

10.027,00 € 10.000,00 €<br />

Erstattung von Versicherungsbeiträgen an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> in Höhe von ca. 18.300,00 €<br />

<br />

Erstattung für die Unterhaltung von Datenverarbeitungseinrichtungen 6.800,00 €<br />

Allgemeiner Bürobedarf (inkl. Porto, Fernsprechgebühren, Miete Telefonanlage) 4.500,00 €<br />

Bewirtschaftungskosten für die Büros des Wasserwerkes:<br />

Miete 58 qm x 7,08 € x 12 Monate 4.927,68 €<br />

Beleuchtung 676,15 €<br />

Heizung 906,91 €<br />

Reinigung, Abfallents., Gebäudevers., Schornsteinf., Wasser/Abwasser 1.719,04 €<br />

8.229,10 € rd. 8.300,00 €<br />

Gesamt 112.900,00 € rd. 113.000,00 €<br />

==========<br />

Zu 525601 Lohn- und Maschinenkosten für Inanspruchnahme des Technischen Betriebes Engelskirchen/<strong>Lindlar</strong> -AöR- (TeBEL) zur Beseitigung von Rohrbrüchen und sonstigen Arbeiten<br />

des Wasserwerkes. Entsprechend der bisher vorliegenden Abrechnungen aus dem Jahr 2011 ist mit einer Erstattung an die <strong>Gemeinde</strong> in <strong>2012</strong> in Höhe von 40.000,00 € zu<br />

rechnen.<br />

Zu 528900 Wasserentnahmeentgelt. Das Land NRW erhebt ab dem 01.02.2004 für das Entnehmen und Ableiten aus oberirdischen Gewässern durch den Aggerverband ein Wasserentnahmeentgelt<br />

sofern das entnommene Wasser einer Nutzung zugeführt wird. Das <strong>Gemeinde</strong>werk Wasser und Abwasser <strong>Lindlar</strong> erstattet dem Aggerverband für die in einem<br />

Kalenderjahr entnommene Wassermenge 0,045 €/m³. Berechnung: 906.000 m³ X 0,045 €/m³ = 40.770 €<br />

Zu 529100 Gebühren für laufende Untersuchungen durch den Aggerverband aufgrund der Trinkwasserverordnung bzw. erforderliche Untersuchungen durch das Kreisgesundheitsamt oder<br />

sonstige Institute. Ansatzschätzung aufgrund der Vorjahre und der bisherigen Ausgaben in 2011.<br />

Zu 529900 Aufwendungen für die Ablesung der Wasserzähler zum 31.12. . Die anfallenden Kosten werden je zur Hälfte von den Betriebszweigen „Wasser und Abwasser“ getragen. Die<br />

Ablesung erfolgt zusammen mit der Ablesung der Strom- und Gaszähler der BELKAW. Die Rheinenergie AG Köln rechnet mit den Ablesern direkt ab.

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