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Haushaltsplan 2012 - Gemeinde Lindlar

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Der nach diesem Verfahren festgestellte Gesamtansatz wird mit dem Grundbetrag multipliziert und bildet die Ausgangsmesszahl.<br />

Die Ausgangsmesszahl wird der Steuerkraftmesszahl gegenübergestellt und die sich daraus ergebende Differenz wird mit einer<br />

Quote von (zurzeit) 90 % als Schlüsselzuweisung ausgeglichen.<br />

Zur Bemessung der Steuerkraft werden die Erträge aus den Realsteuern (Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer), der Einkommenssteuer,<br />

der Umsatzsteuer und der Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich) abzüglich der Gewerbesteuerumlagen<br />

herangezogen.<br />

Die Realsteuern werden mit fiktiven Hebesätzen, die im <strong>Gemeinde</strong>finanzierungsgesetz (GFG) festgesetzt sind, gewichtet.<br />

Die fiktiven Hebesätze betragen seit 2003:<br />

bis 2010 ab 2011 bis 2011 ab <strong>2012</strong><br />

Grundsteuer A 192 % 209 % Veranlagter Hebesatz in <strong>Lindlar</strong> 320 % 370 %<br />

Grundsteuer B 381 % 413 % Veranlagter Hebesatz in <strong>Lindlar</strong> 410 % 430 %<br />

Gewerbesteuer 403 % 411 % Veranlagter Hebesatz in <strong>Lindlar</strong> 450 % 450 %<br />

Zum GFG <strong>2012</strong> liegt die 1. Proberechnung des Landesbetriebes IT.NRW vor. Der Städte- und <strong>Gemeinde</strong>bund teilt mit Schreiben<br />

vom 19.08.2011 mit, dass das Ministerium für Inneres und Kommunales zum Referentenentwurf folgende Eckpunkte für das GFG<br />

<strong>2012</strong> festgelegt hat.<br />

Die wesentlichen Inhalte sind:<br />

- Im Hauptansatz (Einwohner) soll ein Demographiefaktor eingebaut werden.<br />

- Beim Schüleransatz soll nur noch zwischen Ganztags- und Halbtagsschüler unterschieden werden. Die Ganztagsschüler sollen<br />

mit 3,33 und die Halbtagsschüler mit 0,7 gewichtet werden.<br />

- Soziallastenansatz: Es verbleibt als Indikator die Zahl der Bedarfsgemeinschaften. Im GFG <strong>2012</strong> wird der Gewichtungswert von<br />

9,6 auf 15,3 festgesetzt, so wie dies auch im Gesetzgebungsverfahren für das GFG 2011 bereits angekündigt war. Dies obwohl<br />

der regressionsanalytische Gewichtungswert für die Bedarfsgemeinschaften aktuell 17,76 beträgt.<br />

- Zentralitätsansatz: Die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten werden ab <strong>2012</strong> mit 0,65 Normeinwohner berücksichtigt statt<br />

bisher mit 0,15.<br />

- Flächenansatz: Um den besonderen Belastungen von Flächengemeinden mit geringer Einwohnerzahl Rechnung zu tragen,<br />

wird der Flächenansatz im GFG <strong>2012</strong> eingeführt.<br />

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