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Haushaltsplan 2012 - Gemeinde Lindlar

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Zu 525200 1. Abwasserabgabe für das Einleiten von verschmutztem<br />

Niederschlagswasser in die Vorfluter für 7 Einleitungsstellen 500,00 €<br />

2. Abwasserabgabe für Kleinkläranlagen, die nicht den allgemein<br />

anerkannten Regeln der Technik entsprechen 20.000,00 € 20.500,00 €<br />

==========<br />

Zu 525300 Erstattungen an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> :<br />

für Bürobedarf, Bücher, Zeitschriften, Bürogeräte, Einrichtungen, Kopien, Dienstwagen, Dienstreisen: 3.000,00 €<br />

für Miete und Nebenkosten.<br />

Miete 100,8 qm x 7,08 € x 12 Mon. = 8.600,00 €<br />

Beleuchtung, Strom 1.200,00 €<br />

Reinigung, Abfallentsorgung, Wasser/Abwasser 2.400,00 €<br />

Gebäudeversicherung 200,00 €<br />

Heizung 1.600,00 € 14.000,00 €<br />

Anteil Porto 2.000,00 €<br />

Anteil Miete Telefonanlage 1.100,00 €<br />

Anteil Miete und Wartung EDV-Anlage<br />

sowie anteilige Umlage für Leistungen der GKD 6.400,00 €<br />

9.500,00 €<br />

Versicherungsbeiträge anteilige Beiträge für Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung,<br />

Eigenschadenversicherung, Unfallversicherung und anteiliger Versicherung der Telefonanlage. 5.000,00 €<br />

Personalkosten:<br />

in den Personalaufwendungen ist die tarifliche Lohnerhöhung in Höhe von 2,0 % ab dem 01.01.<strong>2012</strong> enthalten 274.800,00 €<br />

: Gesamt 306.300,00 €<br />

Zu 525500 Das Schmutzwasser aus den Ortslagen „Im Paradies“ und „Kalkofen“ wird über die Kanalisation der Stadt Overath anschließend der Kläranlage Lehmbach zugeleitet. Die<br />

aus dem Trinkwasserverbrauch sich jährlich ergebenden Schmutzwassergebühren sind an die Stadtwerke Overath zu zahlen.<br />

Zu 525601 Unterhaltungsarbeiten durch den Technischen Betrieb Engelskirchen - <strong>Lindlar</strong> AöR.<br />

Zu 541200 Für die Aus- und Fortbildung der Bediensteten des Bereichs Abwasserbeseitigung werden 2.500,00 € bereitgestellt. Der Ansatz wurde im Hinblick auf weitere Fortbildungen<br />

im Abwasserrecht und auf die Umsetzung von § 61 a LWG NRW um 1.000,00 € gegenüber dem Vorjahr erhöht.<br />

Zu 542100 Pacht an die <strong>Gemeinde</strong> für Grundstücke:<br />

Schwarzenbach, Schmitzhöhe, Linde und Fenke 105,00 €<br />

Pacht für Grundstück in Scheel -Grunddienstbarkeit- 51,00 €<br />

rd. 160,00 €<br />

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