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Haushaltsplan 2012 - Gemeinde Lindlar

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Haushaltssatzung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong><br />

für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong><br />

Aufgrund der §§ 78 ff. der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 ff), zuletzt geändert am 24.05.2011 (GV. NRW. S. 271), hat der Rat der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Lindlar</strong> mit Beschluss vom 13.12.2011 folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />

§ 1<br />

Der <strong>Haushaltsplan</strong> für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong>, der die für die Erfüllung der Aufgaben der <strong>Gemeinde</strong> voraussichtlich anfallenden<br />

Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen<br />

Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird<br />

im Ergebnisplan mit<br />

Gesamtbetrag der Erträge auf 33.488.166 EUR<br />

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 39.597.003 EUR<br />

im Finanzplan mit<br />

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 32.357.460 EUR<br />

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 35.919.719 EUR<br />

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit<br />

und der Finanzierungstätigkeit auf 1.131.000 EUR<br />

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit<br />

und der Finanzierungstätigkeit auf 3.016.900 EUR<br />

festgesetzt.<br />

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