Gewerbeflächenentwicklungskonzept für die Stadt Oldenburg - NIW
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103 <strong>Stadt</strong> <strong>Oldenburg</strong><br />
• Auf den übrigen Gewerbeflächen ist eine branchenspezifische Belegung im<br />
engeren Sinne nicht erforderlich.<br />
• Insbesondere hochwertige Gewerbegebiete mit ausreichendem Flächenpotenzial<br />
sollten nach unternehmerischen Zielgruppen zoniert werden.<br />
• Kooperationen und Synergieeffekte in Gewerbegebieten sind zu fördern.<br />
Grundsätzlich gilt <strong>für</strong> alle Gewerbegebiete, dass <strong>die</strong> Mischung der Betriebe eng<br />
mit der Wertigkeit eines Standortes zusammenhängt. Die Auswahl der Betriebe<br />
gilt als „Visitenkarte“ eines Gewerbegebietes. Um in <strong>die</strong>ser Hinsicht von Seiten der<br />
Kommunen positiv Einfluss nehmen zu können, ist es erforderlich, nicht alle<br />
Grundstücke pauschal allen ansiedlungsinteressierten Unternehmen anzubieten.<br />
Unter Umständen müssen <strong>die</strong> Unternehmen überzeugt werden, dass ein anderes<br />
als das zunächst ins Auge gefasste Grundstück im Interesse des eigenen Betriebes,<br />
der anderen ansässigen Betriebe sowie des Erscheinungsbildes des Gewerbegebietes<br />
insgesamt geeigneter ist.<br />
Gleiches ist bei Gewerbegebieten der Fall, <strong>die</strong> aufgrund ihrer besonderen Standortqualitäten<br />
zumindest teilweise <strong>für</strong> bestimmte Zielgruppen reserviert werden<br />
sollten. Dies gilt beispielsweise <strong>für</strong> <strong>die</strong> Vorschaufläche „Osthafen / Neuenwege“<br />
<strong>die</strong> sich sehr gut <strong>für</strong> größere Verlagerungs- bzw. Erweiterungsvorhaben innerhalb<br />
der <strong>Stadt</strong> sowie <strong>für</strong> Neuansiedlungen auswärtiger Unternehmen eignet (Übersicht<br />
5-1). Das dortige besonders hochwertige Flächenpotenzial sollte nicht <strong>für</strong><br />
Ansiedlungen verbraucht werden, <strong>die</strong> auch in anderen Gewerbegebieten ausreichende<br />
Standortqualitäten vorfinden können.<br />
Von Seiten der Unternehmen wird <strong>die</strong> Belegung eines Gewerbegebietes insbesondere<br />
unter folgenden Aspekten betrachtet:<br />
- Die Nähe zu stark emittierenden Betrieben und unansehnlichen Betriebsstätten<br />
wird von den Unternehmen möglichst gemieden. D.h., dass mit der Ansiedlung<br />
von „störenden“ Betrieben sensibel verfahren werden sollte.<br />
- Hohe Bedeutung hat der Branchenmix <strong>für</strong> Unternehmen, deren Umsatz durch<br />
den Kundenverkehr profitiert, der von sog. Frequenzbringern ausgeht (Handel<br />
79 , Haushaltsorientierte Dienstleistungen). Folglich sollten konsumentenorientierte<br />
Betriebe innerhalb von Gewerbegebieten in Nähe zueinander angesiedelt<br />
sein, damit sie vom Kundenverkehr der anderen profitieren können.<br />
- Je höherwertiger ein Unternehmen ist, desto mehr legt es Wert auf <strong>die</strong> Auswahl<br />
und das Erscheinungsbild der benachbarten Betriebe. Das bedeutet, dass<br />
in hochwertigen Gewerbegebieten, <strong>die</strong> sich <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ansiedlung ebenso hochwertiger<br />
Betriebe eignen, bei der Auswahl und der Platzierung von Unternehmen<br />
besonders sorgfältig vorgegangen werden sollte.<br />
79 Gilt nur <strong>für</strong> gewerbeflächenverträgliche Handelsbetriebe. Großflächiger bzw. innenstadtrelevanter<br />
Einzelhandel ist in GE- und GI-Gebieten ausgeschlossen.<br />
Auswahl der Betriebe als<br />
„Visitenkarte“ des Gewerbegebietes<br />
Gewerbegebiete mit besonderenStandortqualitäten<br />
<strong>für</strong> Betriebe reservieren,<br />
<strong>die</strong> <strong>die</strong>se Standortqualitäten<br />
benötigen<br />
Belegung besonders<br />
wichtig bei ...<br />
... emittierenden Betrieben<br />
... konsumentenorientierten<br />
Betrieben<br />
... höherwertigen Unternehmen