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Gewerbeflächenentwicklungskonzept für die Stadt Oldenburg - NIW

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Ausweisung von Teilflächen<br />

als Mischgebiet (MI)<br />

nur sehr begrenzt sinnvoll<br />

Kaum Austausch oder<br />

Kooperationen zwischen<br />

Betrieben in einem Gewerbegebiet<br />

Förderung von Synergieeffekten<br />

in Gewerbegebieten<br />

als Aufgabe der Wirtschaftsförderung<br />

106 <strong>Gewerbeflächenentwicklungskonzept</strong><br />

Die Ausweisung von Teilflächen als Mischgebiet (MI) 80 im Rahmen der Gewerbeflächenentwicklung<br />

wird von Seiten der Gutachter grundsätzlich kritisch beurteilt.<br />

Hemmend <strong>für</strong> eine Vermarktung von MI-Flächen sind insbesondere <strong>die</strong> aufgrund<br />

der erlaubten Wohnnutzung gegenüber GE- und GI-Flächen deutlich höheren<br />

Grundstückspreise. Allenfalls <strong>für</strong> Standorte, <strong>die</strong> z.T. ausschließlich auf Dienstleistungen<br />

ausgerichtet sein werden (z.B. Fliegerhorst), kann eine Nutzungsmischung<br />

von Wohnen und Arbeiten sinnvoll sein.<br />

In Gewerbegebieten ist oftmals zu beobachten, dass trotz der räumlichen Nähe<br />

zueinander kaum Austausch oder Kooperationen zwischen den ansässigen Betrieben<br />

stattfinden. Gemeint ist hierbei weniger eine Zusammenarbeit, welche <strong>die</strong><br />

zentralen Geschäftsfelder sich ergänzender Unternehmen betrifft, sondern vielmehr<br />

<strong>die</strong> Nutzung von Synergieeffekten zwischen teils ganz unterschiedlichen<br />

Betrieben. Hierzu zählen beispielsweise<br />

- <strong>die</strong> Einrichtung einer Gewerbeflächen- und Gewerberaumbörse, d.h. einer<br />

Datenbank aller ungenutzten privaten Grundstücke und Gebäude, um <strong>die</strong>se an<br />

andere erweiternde Betriebe mit Flächen- oder Raumbedarf weitervermitteln zu<br />

können,<br />

- der gemeinschaftliche Einkauf (z.B. Material, Energieversorgung), um hierdurch<br />

Kostenvorteile zu erzielen,<br />

- <strong>die</strong> gemeinsame Inanspruchnahme von Sicherheits<strong>die</strong>nstleistungen zum<br />

Schutz der Betriebe,<br />

- <strong>die</strong> gemeinsame Nutzung vorhandener Ressourcen (z.B. Spezialmaschinen,<br />

Messmittel, Geräte, Kantine), um <strong>die</strong>se besser auszulasten und Betrieben, <strong>die</strong><br />

über <strong>die</strong>se Ressourcen nicht verfügen, den Zugang zu erleichtern,<br />

- gemeinsame Werbeaktionen aller ansässigen kundenorientierten Unternehmen,<br />

um das Image und den Bekanntheitsgrad des Gewerbegebietes zu fördern,<br />

- <strong>die</strong> Einstellung gemeinschaftlicher Sicherheits- und Umweltschutzbeauftragter,<br />

um <strong>die</strong> <strong>die</strong>sbezüglichen gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen sowie<br />

- der Austausch von Mitarbeitern, um den Beschäftigungsbedarf zu Spitzenzeiten<br />

kurzfristig decken zu können.<br />

Diese Formen der Kooperation zu fördern, ist grundsätzlich in allen Gewerbegebieten<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Oldenburg</strong> möglich. Hierbei handelt es sich allerdings weniger um<br />

eine Aufgabe der Gewerbeflächenpolitik im eigentlichen Sinne, sondern vielmehr<br />

um ein Instrument der kommunalen Wirtschaftsförderung. Größtenteils ist eine<br />

Beschränkung auf <strong>die</strong> räumlichen Grenzen eines Gewerbegebietes nicht unbedingt<br />

erforderlich. Notwendig ist in jedem Fall das Engagement der beteiligten<br />

Betriebe; <strong>die</strong> Wirtschaftsförderung kann nur als Initiator aktiv werden.<br />

80 „Mischgebiete <strong>die</strong>nen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, <strong>die</strong> das<br />

Wohnen nicht wesentlich stören.“ § 6 (1) Baunutzungsverordnung (BauNVO)

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