Gewerbeflächenentwicklungskonzept für die Stadt Oldenburg - NIW
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Ausweisung von Teilflächen<br />
als Mischgebiet (MI)<br />
nur sehr begrenzt sinnvoll<br />
Kaum Austausch oder<br />
Kooperationen zwischen<br />
Betrieben in einem Gewerbegebiet<br />
Förderung von Synergieeffekten<br />
in Gewerbegebieten<br />
als Aufgabe der Wirtschaftsförderung<br />
106 <strong>Gewerbeflächenentwicklungskonzept</strong><br />
Die Ausweisung von Teilflächen als Mischgebiet (MI) 80 im Rahmen der Gewerbeflächenentwicklung<br />
wird von Seiten der Gutachter grundsätzlich kritisch beurteilt.<br />
Hemmend <strong>für</strong> eine Vermarktung von MI-Flächen sind insbesondere <strong>die</strong> aufgrund<br />
der erlaubten Wohnnutzung gegenüber GE- und GI-Flächen deutlich höheren<br />
Grundstückspreise. Allenfalls <strong>für</strong> Standorte, <strong>die</strong> z.T. ausschließlich auf Dienstleistungen<br />
ausgerichtet sein werden (z.B. Fliegerhorst), kann eine Nutzungsmischung<br />
von Wohnen und Arbeiten sinnvoll sein.<br />
In Gewerbegebieten ist oftmals zu beobachten, dass trotz der räumlichen Nähe<br />
zueinander kaum Austausch oder Kooperationen zwischen den ansässigen Betrieben<br />
stattfinden. Gemeint ist hierbei weniger eine Zusammenarbeit, welche <strong>die</strong><br />
zentralen Geschäftsfelder sich ergänzender Unternehmen betrifft, sondern vielmehr<br />
<strong>die</strong> Nutzung von Synergieeffekten zwischen teils ganz unterschiedlichen<br />
Betrieben. Hierzu zählen beispielsweise<br />
- <strong>die</strong> Einrichtung einer Gewerbeflächen- und Gewerberaumbörse, d.h. einer<br />
Datenbank aller ungenutzten privaten Grundstücke und Gebäude, um <strong>die</strong>se an<br />
andere erweiternde Betriebe mit Flächen- oder Raumbedarf weitervermitteln zu<br />
können,<br />
- der gemeinschaftliche Einkauf (z.B. Material, Energieversorgung), um hierdurch<br />
Kostenvorteile zu erzielen,<br />
- <strong>die</strong> gemeinsame Inanspruchnahme von Sicherheits<strong>die</strong>nstleistungen zum<br />
Schutz der Betriebe,<br />
- <strong>die</strong> gemeinsame Nutzung vorhandener Ressourcen (z.B. Spezialmaschinen,<br />
Messmittel, Geräte, Kantine), um <strong>die</strong>se besser auszulasten und Betrieben, <strong>die</strong><br />
über <strong>die</strong>se Ressourcen nicht verfügen, den Zugang zu erleichtern,<br />
- gemeinsame Werbeaktionen aller ansässigen kundenorientierten Unternehmen,<br />
um das Image und den Bekanntheitsgrad des Gewerbegebietes zu fördern,<br />
- <strong>die</strong> Einstellung gemeinschaftlicher Sicherheits- und Umweltschutzbeauftragter,<br />
um <strong>die</strong> <strong>die</strong>sbezüglichen gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen sowie<br />
- der Austausch von Mitarbeitern, um den Beschäftigungsbedarf zu Spitzenzeiten<br />
kurzfristig decken zu können.<br />
Diese Formen der Kooperation zu fördern, ist grundsätzlich in allen Gewerbegebieten<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Oldenburg</strong> möglich. Hierbei handelt es sich allerdings weniger um<br />
eine Aufgabe der Gewerbeflächenpolitik im eigentlichen Sinne, sondern vielmehr<br />
um ein Instrument der kommunalen Wirtschaftsförderung. Größtenteils ist eine<br />
Beschränkung auf <strong>die</strong> räumlichen Grenzen eines Gewerbegebietes nicht unbedingt<br />
erforderlich. Notwendig ist in jedem Fall das Engagement der beteiligten<br />
Betriebe; <strong>die</strong> Wirtschaftsförderung kann nur als Initiator aktiv werden.<br />
80 „Mischgebiete <strong>die</strong>nen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, <strong>die</strong> das<br />
Wohnen nicht wesentlich stören.“ § 6 (1) Baunutzungsverordnung (BauNVO)