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Ihlâs Stiftung Band – 3, ISLAM und CHRISTENTUM - Hakikat Kitabevi

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sich nicht seiner. Durch das Fasten spürt dies aber der Satte am<br />

eigenen Leibe. Das Fasten diszipliniert den Körper. Ein anderer<br />

Vorteil ist, dass es ihn zur Selbstbeherrschung führt. Das Fasten<br />

schützt den Menschen vor allerlei Übersättigungskrankheiten. Da<br />

der Ramadan durch den arabischen Mondkalender bestimmt wird,<br />

trifft er jedes Neujahr zehn Tage vor dem vorausgegangenen ein.<br />

Deshalb fällt der Ramadan manchmal auf den Sommer, manchmal<br />

auf den Winter. Krankhafte Personen, die das Fasten im Sommer<br />

nicht ertragen, können es im Winter verrichten. Sehr alte Leute, die<br />

überhaupt nicht imstande sind zu fasten, können sich durch die<br />

Bezahlung von Almosen, also Lösegeld genannt, von dieser Pflicht<br />

befreien.<br />

Im Islam gibt es keinen Zwang <strong>und</strong> keine Qual. ALLAH, der<br />

Erhabene, verlangt nie, dass der Gläubige bei der Ausübung seiner<br />

Pflichten seine Ges<strong>und</strong>heit verliert. ALLAH, der Erhabene, ist<br />

großmütig, allverzeihend <strong>und</strong> barmherzig.<br />

Die Armensteuer wird vom Wohlhabenden, mehr als seinen<br />

persönlichen Bedarf deckende Handelsgüter <strong>und</strong> Mieteinkommen<br />

besitzenden Moslem bezahlt. Der Steuersatz für den Moslem,<br />

dessen Einkommen ein bestimmtes Maß erreicht, ist ein Vierzigstel,<br />

also zweieinhalb Prozent des jährlichen Gesamteinkommens. Diese<br />

Steuer wird nur für die armen Moslems von reichen Moslems<br />

erhoben. Derjenige, dessen Einkommen nur seinem<br />

Lebensunterhalt genügt, ist steuerfrei.<br />

Die Pilgerfahrt darf <strong>und</strong> muß nur vom reichen, mit keiner Schuld<br />

belasteten Moslem unternommen werden, der imstande ist, seiner<br />

zurückgelassenen Familie für die Dauer der Pilgerfahrt genügende<br />

Geldmittel zur Verfügung zu stellen. Sie wird einmal im Leben durch<br />

den Besuch der heiligen Stätte Mekka <strong>und</strong> ein Gebet am Arafat<br />

verrichtet. Falls die Fahrt nach Mekka mit Lebens-oder<br />

Krankheitsgefahr oder für den Pilger mit unerträglichen<br />

Schwierigkeiten verb<strong>und</strong>en ist, wird sie nicht unternommen. In<br />

diesem Falle ist es dem Pilger gestattet, einen anderen damit zu<br />

beauftragen <strong>und</strong> zur Pilgerfahrt zu schicken.<br />

Die Einzelheiten <strong>und</strong> Durchführungsbedingungen dieser<br />

Pflichten sind in den Religionsbüchern zu finden. Es ist notwendig,<br />

diese Bücher zu lesen <strong>und</strong> zu studieren.<br />

Die Anbetung im Islam geschieht zwischen ALLAH, dem<br />

Erhabenen, <strong>und</strong> dem Gläubigen. Nur ALLAH, der Erhabene bestraft<br />

oder begnädigt denjenigen, der diese Pflicht vernachlässigt oder<br />

fehlerhaft ausübt. Der Bestrafte wird aber das fürchterliche Feuer<br />

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