ELStAM – Informationen für Arbeitgeber - Elster
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<strong>ELStAM</strong> <strong>–</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitgeber</strong><br />
Seite 100 von 108<br />
© Christiane Grahn, fachliche Steuerung <strong>Elster</strong>Lohn II, FM NRW<br />
Version:<br />
Stand:<br />
1.1<br />
28.02.2013<br />
Für Arbeitnehmer 3 sind die <strong>ELStAM</strong> zwar korrekt, der Arbeitnehmer hatte aber bisher<br />
einen Freibetrag, der <strong>für</strong> 2013 noch nicht beantragt wurde. Der Arbeitnehmer stellt nun<br />
einen Lohnsteuerermäßigungsantrag <strong>für</strong> 2013.<br />
Der <strong>Arbeitgeber</strong> ruft Anfang April die erste Änderungsliste ab und erhält folgende Daten:<br />
Änderungs-Liste 03/2013<br />
Identifikationsnummer AN 98745632156<br />
Geburtsdatum AN 08.08.1973<br />
Steuerklasse 2<br />
Kirchensteuerabzug ev<br />
Zahl der Kinderfreibeträge 0,5<br />
Jahresbetrag (kein Eintrag)<br />
Monatsbetrag (kein Eintrag)<br />
Wochenbetrag (kein Eintrag)<br />
Tagesbetrag (kein Eintrag)<br />
Identifikationsnummer AN 78965412312<br />
Geburtsdatum AN 24.12.1966<br />
Steuerklasse 1<br />
Kirchensteuerabzug ev<br />
Zahl der Kinderfreibeträge (kein Eintrag)<br />
Jahresbetrag 900,00 €<br />
Monatsbetrag 100,00 €<br />
Wochenbetrag 23,33 €<br />
Tagesbetrag 3,33 €<br />
gültig ab<br />
01.03.2013<br />
gültig ab<br />
01.04.2013<br />
Nach Bereitstellung der Änderungslisten <strong>für</strong> die Arbeitnehmer 2 und 3 hat der<br />
<strong>Arbeitgeber</strong> die angerufenen <strong>ELStAM</strong> auch bereits vor Ablauf von 6 Kalendermonaten<br />
anzuwenden.<br />
Da <strong>für</strong> den Arbeitnehmer 1 wird keine Änderungsliste erstellt wird, muss der <strong>Arbeitgeber</strong><br />
die <strong>ELStAM</strong> spätestens nach Ablauf von 6 Kalendermonaten anwenden (ab dem<br />
01.09.2013).