ELStAM – Informationen für Arbeitgeber - Elster
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<strong>ELStAM</strong> <strong>–</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitgeber</strong><br />
Version:<br />
Stand:<br />
3. Änderungen der <strong>ELStAM</strong> des Arbeitnehmers <strong>–</strong> Änderungsliste<br />
Seite 27 von 108<br />
© Christiane Grahn, fachliche Steuerung <strong>Elster</strong>Lohn II, FM NRW<br />
1.1<br />
28.02.2013<br />
Es gibt viele Sachverhalte, die eine Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale beim<br />
Arbeitnehmer hervorrufen bzw. notwendig machen.<br />
Beispiele:<br />
• Eheschließung → Änderung bzw. Wechsel der Steuerklassen<br />
• Scheidung → Änderung bzw. Wechsel der Steuerklassen<br />
• Geburt eines Kindes → Änderung der Zahl der Kinderfreibeträge, ggf.<br />
Änderung bzw. Wechsel der Steuerklasse.<br />
Bisher erfolgten auf der Lohnsteuerkarte 2010 die steuerlichen Änderungen und durch<br />
Aushändigung der geänderten Lohnsteuerkarte die Mitteilung an den <strong>Arbeitgeber</strong>. Der<br />
<strong>Arbeitgeber</strong> musste die Lohnsteuerkarte an den Arbeitnehmer zurückgeben und dieser<br />
dann die Änderungen entweder bei der Gemeinde, beim Finanzamt oder ggf. sogar bei<br />
beiden Stellen vornehmen lassen. Anschließend gab er dem <strong>Arbeitgeber</strong> die geänderte<br />
Lohnsteuerkarte wieder zurück. Diese Änderungsmitteilung erfolgt nun automatisch.<br />
Ab dem Start des elektronischen Verfahrens werden dem <strong>Arbeitgeber</strong> Änderungen der<br />
<strong>ELStAM</strong> der angemeldeten Arbeitnehmer automatisch mitgeteilt (§ 39e Absatz 5 Satz 1<br />
EStG).<br />
Die Gemeinde oder das Finanzamt, je nach rechtlicher Zuständigkeit, übersenden die<br />
Änderungen von Daten an die <strong>ELStAM</strong>-Datenbank. Diese erstellt daraufhin monatlich<br />
eine Änderungsliste <strong>für</strong> den <strong>Arbeitgeber</strong>, sofern sich die <strong>ELStAM</strong> seiner Arbeitnehmer<br />
geändert haben. Die Bereitstellung erfolgt einige Tage nach Ablauf eines Monats, also<br />
<strong>für</strong> den Monat Oktober (Änderungs-Liste Nr. 10) Anfang November. Die Änderungslisten<br />
werden laufend von 01-12 nummeriert und stehen bis zum 28.02. des Folgejahres zum<br />
Abruf bereit.<br />
In den Änderungslisten sind alle Änderungen enthalten, die im Monat der Änderungsliste<br />
eingetreten sind. Die geänderten <strong>ELStAM</strong> können mit rückwirkender Gültigkeit, mit<br />
Gültigkeit ab dem Ereignistag, mit Gültigkeit ab dem 01. Folgemonat oder ab dem Beginn<br />
des Folgejahres (in der Änderungs-Liste 10, 11 oder 12 des Vorjahres) enthalten sein.