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ELStAM – Informationen für Arbeitgeber - Elster

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<strong>ELStAM</strong> <strong>–</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitgeber</strong><br />

Version:<br />

Stand:<br />

3. Änderungen der <strong>ELStAM</strong> des Arbeitnehmers <strong>–</strong> Änderungsliste<br />

Seite 27 von 108<br />

© Christiane Grahn, fachliche Steuerung <strong>Elster</strong>Lohn II, FM NRW<br />

1.1<br />

28.02.2013<br />

Es gibt viele Sachverhalte, die eine Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale beim<br />

Arbeitnehmer hervorrufen bzw. notwendig machen.<br />

Beispiele:<br />

• Eheschließung → Änderung bzw. Wechsel der Steuerklassen<br />

• Scheidung → Änderung bzw. Wechsel der Steuerklassen<br />

• Geburt eines Kindes → Änderung der Zahl der Kinderfreibeträge, ggf.<br />

Änderung bzw. Wechsel der Steuerklasse.<br />

Bisher erfolgten auf der Lohnsteuerkarte 2010 die steuerlichen Änderungen und durch<br />

Aushändigung der geänderten Lohnsteuerkarte die Mitteilung an den <strong>Arbeitgeber</strong>. Der<br />

<strong>Arbeitgeber</strong> musste die Lohnsteuerkarte an den Arbeitnehmer zurückgeben und dieser<br />

dann die Änderungen entweder bei der Gemeinde, beim Finanzamt oder ggf. sogar bei<br />

beiden Stellen vornehmen lassen. Anschließend gab er dem <strong>Arbeitgeber</strong> die geänderte<br />

Lohnsteuerkarte wieder zurück. Diese Änderungsmitteilung erfolgt nun automatisch.<br />

Ab dem Start des elektronischen Verfahrens werden dem <strong>Arbeitgeber</strong> Änderungen der<br />

<strong>ELStAM</strong> der angemeldeten Arbeitnehmer automatisch mitgeteilt (§ 39e Absatz 5 Satz 1<br />

EStG).<br />

Die Gemeinde oder das Finanzamt, je nach rechtlicher Zuständigkeit, übersenden die<br />

Änderungen von Daten an die <strong>ELStAM</strong>-Datenbank. Diese erstellt daraufhin monatlich<br />

eine Änderungsliste <strong>für</strong> den <strong>Arbeitgeber</strong>, sofern sich die <strong>ELStAM</strong> seiner Arbeitnehmer<br />

geändert haben. Die Bereitstellung erfolgt einige Tage nach Ablauf eines Monats, also<br />

<strong>für</strong> den Monat Oktober (Änderungs-Liste Nr. 10) Anfang November. Die Änderungslisten<br />

werden laufend von 01-12 nummeriert und stehen bis zum 28.02. des Folgejahres zum<br />

Abruf bereit.<br />

In den Änderungslisten sind alle Änderungen enthalten, die im Monat der Änderungsliste<br />

eingetreten sind. Die geänderten <strong>ELStAM</strong> können mit rückwirkender Gültigkeit, mit<br />

Gültigkeit ab dem Ereignistag, mit Gültigkeit ab dem 01. Folgemonat oder ab dem Beginn<br />

des Folgejahres (in der Änderungs-Liste 10, 11 oder 12 des Vorjahres) enthalten sein.

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