ELStAM – Informationen für Arbeitgeber - Elster
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<strong>ELStAM</strong> <strong>–</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitgeber</strong><br />
Seite 71 von 108<br />
© Christiane Grahn, fachliche Steuerung <strong>Elster</strong>Lohn II, FM NRW<br />
Version:<br />
Stand:<br />
1.1<br />
28.02.2013<br />
7.4. Keine Berücksichtigung der Pauschbeträge <strong>für</strong> behinderte Menschen und<br />
Hinterbliebene<br />
Ein im Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren berücksichtigter Pauschbetrag <strong>für</strong><br />
behinderte Menschen und Hinterbliebene wird nicht automatisiert im<br />
Lohnsteuerabzugsverfahren erfasst. Der Arbeitnehmer muss die Berücksichtigung des<br />
Pauschbetrages <strong>für</strong> behinderte Menschen und Hinterbliebene <strong>für</strong> das<br />
Lohnsteuerabzugsverfahren vielmehr ausdrücklich beantragen. Ist die Berücksichtigung<br />
entsprechender Pauschbeträge bereits (ggf. überjährig) beantragt worden, kann der<br />
Arbeitnehmer deren Nichtberücksichtigung <strong>für</strong> die Zukunft beantragen.