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ELStAM – Informationen für Arbeitgeber - Elster

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<strong>ELStAM</strong> <strong>–</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitgeber</strong><br />

Seite 71 von 108<br />

© Christiane Grahn, fachliche Steuerung <strong>Elster</strong>Lohn II, FM NRW<br />

Version:<br />

Stand:<br />

1.1<br />

28.02.2013<br />

7.4. Keine Berücksichtigung der Pauschbeträge <strong>für</strong> behinderte Menschen und<br />

Hinterbliebene<br />

Ein im Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren berücksichtigter Pauschbetrag <strong>für</strong><br />

behinderte Menschen und Hinterbliebene wird nicht automatisiert im<br />

Lohnsteuerabzugsverfahren erfasst. Der Arbeitnehmer muss die Berücksichtigung des<br />

Pauschbetrages <strong>für</strong> behinderte Menschen und Hinterbliebene <strong>für</strong> das<br />

Lohnsteuerabzugsverfahren vielmehr ausdrücklich beantragen. Ist die Berücksichtigung<br />

entsprechender Pauschbeträge bereits (ggf. überjährig) beantragt worden, kann der<br />

Arbeitnehmer deren Nichtberücksichtigung <strong>für</strong> die Zukunft beantragen.

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