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ELStAM – Informationen für Arbeitgeber - Elster

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F. Einführungszeitraum 2013<br />

1. Allgemeines<br />

<strong>ELStAM</strong> <strong>–</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitgeber</strong><br />

Seite 88 von 108<br />

© Christiane Grahn, fachliche Steuerung <strong>Elster</strong>Lohn II, FM NRW<br />

Version:<br />

Stand:<br />

1.1<br />

28.02.2013<br />

Im April 2012 wurde von den Finanzministern beschlossen, den Umstieg auf das<br />

elektronische Verfahren nicht zu einem festen Stichtag vorzunehmen, sondern über das<br />

Jahr 2013 zu strecken. Durch diese gestreckte Einführung wird es den <strong>Arbeitgeber</strong>n<br />

ermöglicht, den Zeitpunkt des Umstiegs im Jahr 2013 <strong>für</strong> ihr Unternehmen selbst zu<br />

wählen. Daraus folgt, dass es im gesamten Jahr 2013 sowohl <strong>Arbeitgeber</strong> gibt, die im<br />

bisherigen Papierverfahren arbeiten, als auch <strong>Arbeitgeber</strong>, die bereits in das<br />

elektronische Verfahren eingestiegen sind. Diese Parallelität der beiden Varianten birgt<br />

einige Herausforderungen, erfordert konkrete Regelungen <strong>für</strong> 2013 und bietet allen<br />

Beteiligten verschiedene Handlungsoptionen. Dies soll im Folgenden dargestellt werden.<br />

2. Rechtliche Regelungen <strong>für</strong> 2013<br />

In drei BMF-Schreiben vom 02.10.2012, 11.10.2012 und 19.12.2012 (siehe unter I.<br />

„weitere Dokumente“) sind die rechtlichen Regelungen <strong>für</strong> 2013 getroffen worden.<br />

Die BMF-Schreiben vom 02.10.2012 und 11.10.2012 sind im Entwurfsstadium<br />

veröffentlicht worden. Diese ungewöhnliche Vorgehensweise war notwendig, da die<br />

Regelungen seit dem 01.11.2012 durch die <strong>Arbeitgeber</strong> und Arbeitnehmer berücksichtigt<br />

werden müssen, gleichzeitig aber das zu Grunde liegende Gesetz noch nicht in Kraft<br />

getreten ist. Durch die Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren wurden die<br />

erforderlichen Regelungen vorab im BMF-Schreiben vom 19.12.2012 bekannt gemacht.<br />

Die BMF-Schreiben vom 02.10.2012 und 11.10.2012 sind weiterhin im Entwurfsstadium<br />

veröffentlicht, jedoch gültig und anzuwenden.<br />

Als Starttermin <strong>für</strong> das elektronische Verfahren ist der 01.11.2012 bestimmt worden. Seit<br />

diesem Tag können die Arbeitnehmer angemeldet und die <strong>ELStAM</strong> elektronisch<br />

abgerufen werden. Die <strong>ELStAM</strong> sind erstmals ab dem 01.01.2013 anzuwenden, auch bei<br />

einem Abruf in 2012 wurden die <strong>ELStAM</strong> daher mit Gültigkeit zum 01.01.2013<br />

übermittelt. Die <strong>ELStAM</strong> sind zwar grundsätzlich ab dem 01.01.2013 anzuwenden, die<br />

<strong>Arbeitgeber</strong> erhalten jedoch die Möglichkeit, im Laufe des Jahres 2013 umzustellen,<br />

spätestens <strong>für</strong> die letzte Lohnabrechnung des Jahres 2013 muss der <strong>Arbeitgeber</strong> die<br />

<strong>ELStAM</strong> abgerufen und grundsätzlich angewandt haben.<br />

2.1. Papier-Verfahren 2013<br />

<strong>Arbeitgeber</strong>, die einmal auf das <strong>ELStAM</strong>-Verfahren umgestellt haben, können<br />

grundsätzlich nicht mehr zum Papier-Verfahren zurückkehren. Dabei ist jedoch zu<br />

beachten, dass keine Bedenken bestehen, wenn der <strong>Arbeitgeber</strong> seine Arbeitnehmer im

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