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ELStAM – Informationen für Arbeitgeber - Elster

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<strong>ELStAM</strong> <strong>–</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitgeber</strong><br />

Seite 104 von 108<br />

© Christiane Grahn, fachliche Steuerung <strong>Elster</strong>Lohn II, FM NRW<br />

Version:<br />

Stand:<br />

1.1<br />

28.02.2013<br />

Damit muss ein Arbeitnehmer nicht zwingend zum Jahreswechsel 2012/2013 eine neue<br />

Beitragsbescheinigung dem <strong>Arbeitgeber</strong> vorlegen.<br />

Legt der jeweilige Beschäftigte diese Bescheinigung seinem <strong>Arbeitgeber</strong> nicht vor,<br />

berechnet dieser die Mindestvorsorgepauschale.<br />

2. Vergabe der Steuerklasse III, wenn nur ein Ehegatte Arbeitnehmer ist<br />

Die Vergabe der Steuerklasse III, wenn zum Zeitpunkt der Heirat nur <strong>für</strong> einen Ehegatten<br />

ein <strong>Arbeitgeber</strong> als Hauptarbeitgeber angemeldet ist (und demnach nur <strong>für</strong> einen<br />

Ehegatten ein Arbeitsverhältnis vorliegt), wird in einer künftigen Version von <strong>ELStAM</strong><br />

realisiert. Zur zeitlichen Perspektive können noch keine verbindlichen Aussagen<br />

getroffen werden.<br />

3. Einbindung der Arbeitnehmer in <strong>ELStAM</strong>, die nicht meldepflichtig sind<br />

In der aktuellen Stufe des Verfahrens können die <strong>ELStAM</strong> <strong>für</strong> in Deutschland<br />

meldepflichtige Arbeitnehmer abgerufen werden. Die nicht meldepflichtigen Arbeitnehmer<br />

erhalten wie bisher eine Bescheinigung vom Betriebsstättenfinanzamt (in den meisten<br />

Fällen eine Bescheinigung <strong>für</strong> den Lohnabzug bei beschränkter Steuerpflicht). Die<br />

Einbindung der nicht meldepflichtigen Arbeitnehmer ist in einer späteren Stufe des<br />

Verfahrens geplant. Voraussetzung ist, dass <strong>für</strong> diese Arbeitnehmer eine IdNr. vergeben<br />

wurde /werden kann. Die Vergabe einer IdNr. durch das Finanzamt wird derzeit realisiert<br />

(sog. VIFA-Verfahren).<br />

4. Stornierungsfunktion<br />

Sofern eine Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung zu Unrecht oder fehlerhaft erfolgt<br />

ist, besteht derzeit noch keine Möglichkeit, die Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung<br />

zu stornieren oder zu korrigieren. Wie bis zur Realisierung dieser Funktion mit<br />

betroffenen Fällen umgegangen werden kann, ist in der Beispielsammlung 15 zu diesem<br />

Thema zusammengefasst.<br />

15 https://www.elster.de/download/Fallbeispiele_Final.pdf

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