ELStAM – Informationen für Arbeitgeber - Elster
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<strong>ELStAM</strong> <strong>–</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitgeber</strong><br />
Seite 104 von 108<br />
© Christiane Grahn, fachliche Steuerung <strong>Elster</strong>Lohn II, FM NRW<br />
Version:<br />
Stand:<br />
1.1<br />
28.02.2013<br />
Damit muss ein Arbeitnehmer nicht zwingend zum Jahreswechsel 2012/2013 eine neue<br />
Beitragsbescheinigung dem <strong>Arbeitgeber</strong> vorlegen.<br />
Legt der jeweilige Beschäftigte diese Bescheinigung seinem <strong>Arbeitgeber</strong> nicht vor,<br />
berechnet dieser die Mindestvorsorgepauschale.<br />
2. Vergabe der Steuerklasse III, wenn nur ein Ehegatte Arbeitnehmer ist<br />
Die Vergabe der Steuerklasse III, wenn zum Zeitpunkt der Heirat nur <strong>für</strong> einen Ehegatten<br />
ein <strong>Arbeitgeber</strong> als Hauptarbeitgeber angemeldet ist (und demnach nur <strong>für</strong> einen<br />
Ehegatten ein Arbeitsverhältnis vorliegt), wird in einer künftigen Version von <strong>ELStAM</strong><br />
realisiert. Zur zeitlichen Perspektive können noch keine verbindlichen Aussagen<br />
getroffen werden.<br />
3. Einbindung der Arbeitnehmer in <strong>ELStAM</strong>, die nicht meldepflichtig sind<br />
In der aktuellen Stufe des Verfahrens können die <strong>ELStAM</strong> <strong>für</strong> in Deutschland<br />
meldepflichtige Arbeitnehmer abgerufen werden. Die nicht meldepflichtigen Arbeitnehmer<br />
erhalten wie bisher eine Bescheinigung vom Betriebsstättenfinanzamt (in den meisten<br />
Fällen eine Bescheinigung <strong>für</strong> den Lohnabzug bei beschränkter Steuerpflicht). Die<br />
Einbindung der nicht meldepflichtigen Arbeitnehmer ist in einer späteren Stufe des<br />
Verfahrens geplant. Voraussetzung ist, dass <strong>für</strong> diese Arbeitnehmer eine IdNr. vergeben<br />
wurde /werden kann. Die Vergabe einer IdNr. durch das Finanzamt wird derzeit realisiert<br />
(sog. VIFA-Verfahren).<br />
4. Stornierungsfunktion<br />
Sofern eine Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung zu Unrecht oder fehlerhaft erfolgt<br />
ist, besteht derzeit noch keine Möglichkeit, die Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung<br />
zu stornieren oder zu korrigieren. Wie bis zur Realisierung dieser Funktion mit<br />
betroffenen Fällen umgegangen werden kann, ist in der Beispielsammlung 15 zu diesem<br />
Thema zusammengefasst.<br />
15 https://www.elster.de/download/Fallbeispiele_Final.pdf