ELStAM – Informationen für Arbeitgeber - Elster
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<strong>ELStAM</strong> <strong>–</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitgeber</strong><br />
Seite 91 von 108<br />
© Christiane Grahn, fachliche Steuerung <strong>Elster</strong>Lohn II, FM NRW<br />
Version:<br />
Stand:<br />
1.1<br />
28.02.2013<br />
zuvor auch beantragt worden sind. Ist der Antrag bisher unterblieben, hat der<br />
Arbeitnehmer noch bis zum 30.11.2013 die Möglichkeit, <strong>für</strong> 2013 einen Freibetrag zu<br />
beantragen. Die Eintragung des Freibetrages erfolgt nach § 39a Absatz 2 Satz 6 EStG<br />
<strong>für</strong> die der Antragstellung folgenden Monate.<br />
Beispiel 1: Freibetrag wurde im Oktober 2012 neu beantragt<br />
Der Arbeitnehmer beantragt im Oktober 2012 <strong>für</strong> das Jahr 2013 einen Freibetrag in Höhe<br />
von 12.000 €. Der Freibetrag wurde auch in den Vorjahren in gleicher Höhe beantragt,<br />
die Lohnsteuerkarte 2010 weist einen Jahresbetrag von 12.000 € aus.<br />
Der <strong>Arbeitgeber</strong> berücksichtigt vom 01.01.2013 bis zum 30.06.2013 entsprechend der<br />
Eintragung auf der Lohnsteuerkarte einen monatlichen Freibetrag von 1.000 €. Zum<br />
01.07. steigt der <strong>Arbeitgeber</strong> in das elektronische Verfahren ein. In der<br />
Anmeldebestätigung erhält der <strong>Arbeitgeber</strong> <strong>für</strong> den Arbeitnehmer einen monatlichen<br />
Freibetrag in Höhe von 1.000 €.<br />
Es werden <strong>für</strong> 2013 die folgenden Beträge berücksichtigt:<br />
Januar - Dezember: monatlich 1.000 €<br />
Beispiel 2: Freibetrag wurde nicht neu beantragt<br />
Wie Beispiel 1, jedoch versäumt der Arbeitnehmer die erneute Beantragung.<br />
Der <strong>Arbeitgeber</strong> berücksichtigt vom 01.01.2013 bis zum 30.06.2013 entsprechend der<br />
Eintragung auf der Lohnsteuerkarte einen monatlichen Freibetrag von 1.000 €. Zum<br />
01.07. steigt der <strong>Arbeitgeber</strong> in das elektronische Verfahren ein. In der<br />
Anmeldebestätigung erhält der <strong>Arbeitgeber</strong> <strong>für</strong> den Arbeitnehmer keinen Freibetrag. Die<br />
Abrechnung <strong>für</strong> den Monat Juli erfolgt ohne Freibetrag.<br />
Die Abrechnung wird dem Arbeitnehmer am 28.07.2013 zugesendet. Der Arbeitnehmer<br />
hat gerade seinen Jahresurlaub angetreten und erfährt daher erst am 25.08.2013, dass<br />
der Freibetrag nicht berücksichtigt wurde. Er kommt am 05.09.2013 zum Finanzamt und<br />
beantragt den Freibetrag <strong>für</strong> 2013. Das Finanzamt trägt den (verbleibenden)<br />
Jahresfreibetrag von 6.000 € gültig ab dem 01.10.2013 ein. Der <strong>Arbeitgeber</strong> erhält in der<br />
nächsten Änderungsliste einen monatlichen Freibetrag von 2.000 € gültig ab dem 01.10..<br />
Es werden <strong>für</strong> 2013 die folgenden Beträge berücksichtigt:<br />
Januar - Juni: monatlich 1.000 €<br />
Juli - September: monatlich --<br />
Oktober <strong>–</strong> Dezember: monatlich 2.000 €