ELStAM – Informationen für Arbeitgeber - Elster
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<strong>ELStAM</strong> <strong>–</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitgeber</strong><br />
Seite 5 von 108<br />
© Christiane Grahn, fachliche Steuerung <strong>Elster</strong>Lohn II, FM NRW<br />
Version:<br />
Stand:<br />
1.1<br />
28.02.2013<br />
Auf den nachfolgenden Seiten werden Ihnen die neuen Regelungen und<br />
Verfahrensabläufe <strong>für</strong> <strong>Arbeitgeber</strong> und Arbeitnehmer im laufenden Verfahren sowie der<br />
Übergang zum neuen Verfahren erläutert. Die <strong>Informationen</strong> sollen helfen, den Übergang<br />
von der Lohnsteuerkarte zum elektronischen Verfahren reibungslos zu meistern. Die<br />
vorliegenden <strong>Informationen</strong> erheben nicht den Anspruch, das<br />
Lohnsteuerabzugsverfahren rechtlich vollständig darzustellen. Rechtliche Ausführungen<br />
sind enthalten, soweit es das elektronische Verfahren betrifft.<br />
Das vorliegende Dokument wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und auf<br />
Richtigkeit geprüft. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Fehler<br />
enthalten sein können. Es wird daher darauf hingewiesen, dass es sich nicht um<br />
eine Verwaltungsanweisung oder ein BMF-Schreiben handelt. Die <strong>Informationen</strong><br />
haben keine Rechts- oder Bindungswirkung.<br />
Darüber hinaus wird dieses Dokument laufend erweitert und gepflegt werden. Die aktuell<br />
gültige Fassung ist unter<br />
www.elster.de <strong>Arbeitgeber</strong> elektronische Lohnsteuerkarte weitere Unterlagen<br />
zu finden.<br />
Zur besseren Lesbarkeit sind in dem vorliegenden Dokument die weiblichen Formen<br />
nicht explizit angeführt. An dieser Stelle wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen,<br />
dass sich alle personenbezogenen Formulierungen grundsätzlich gleichermaßen auf<br />
Frauen und Männer beziehen.