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ELStAM – Informationen für Arbeitgeber - Elster

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<strong>ELStAM</strong> <strong>–</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitgeber</strong><br />

Seite 5 von 108<br />

© Christiane Grahn, fachliche Steuerung <strong>Elster</strong>Lohn II, FM NRW<br />

Version:<br />

Stand:<br />

1.1<br />

28.02.2013<br />

Auf den nachfolgenden Seiten werden Ihnen die neuen Regelungen und<br />

Verfahrensabläufe <strong>für</strong> <strong>Arbeitgeber</strong> und Arbeitnehmer im laufenden Verfahren sowie der<br />

Übergang zum neuen Verfahren erläutert. Die <strong>Informationen</strong> sollen helfen, den Übergang<br />

von der Lohnsteuerkarte zum elektronischen Verfahren reibungslos zu meistern. Die<br />

vorliegenden <strong>Informationen</strong> erheben nicht den Anspruch, das<br />

Lohnsteuerabzugsverfahren rechtlich vollständig darzustellen. Rechtliche Ausführungen<br />

sind enthalten, soweit es das elektronische Verfahren betrifft.<br />

Das vorliegende Dokument wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und auf<br />

Richtigkeit geprüft. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Fehler<br />

enthalten sein können. Es wird daher darauf hingewiesen, dass es sich nicht um<br />

eine Verwaltungsanweisung oder ein BMF-Schreiben handelt. Die <strong>Informationen</strong><br />

haben keine Rechts- oder Bindungswirkung.<br />

Darüber hinaus wird dieses Dokument laufend erweitert und gepflegt werden. Die aktuell<br />

gültige Fassung ist unter<br />

www.elster.de <strong>Arbeitgeber</strong> elektronische Lohnsteuerkarte weitere Unterlagen<br />

zu finden.<br />

Zur besseren Lesbarkeit sind in dem vorliegenden Dokument die weiblichen Formen<br />

nicht explizit angeführt. An dieser Stelle wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen,<br />

dass sich alle personenbezogenen Formulierungen grundsätzlich gleichermaßen auf<br />

Frauen und Männer beziehen.

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