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ELStAM – Informationen für Arbeitgeber - Elster

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3. Erstmalige Bildung von <strong>ELStAM</strong><br />

<strong>ELStAM</strong> <strong>–</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitgeber</strong><br />

Seite 56 von 108<br />

© Christiane Grahn, fachliche Steuerung <strong>Elster</strong>Lohn II, FM NRW<br />

Version:<br />

Stand:<br />

1.1<br />

28.02.2013<br />

Die <strong>ELStAM</strong> <strong>für</strong> die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden auf Veranlassung des<br />

Arbeitnehmers automatisiert gebildet.<br />

Grundlage hier<strong>für</strong> sind u.a. die von den Meldebehörden an die Finanzverwaltung (BZSt)<br />

übermittelten melderechtlichen Daten wie z. B. Familienstand, Kinder und Zugehörigkeit<br />

zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft.<br />

Für die (erstmalige) Bildung der Lohnsteuerabzugsmerkmale stehen zwei Möglichkeiten<br />

zur Verfügung:<br />

1. Zum einen kann der Arbeitnehmer im Hinblick auf ein zukünftiges Arbeitsverhältnis<br />

beim Finanzamt einen konkreten Antrag stellen, ihm seine elektronischen<br />

Lohnsteuerabzugsmerkmale mitzuteilen. Eventuell werden diese dann erstmals<br />

gebildet.<br />

2. Zum anderen <strong>–</strong> dies dürfte der Regelfall sein <strong>–</strong> erfolgt die erstmalige Bildung der<br />

Lohnsteuerabzugsmerkmale durch eine elektronische Anfrage des <strong>Arbeitgeber</strong>s<br />

bei der Finanzverwaltung. Hierzu hat der Arbeitnehmer nur seine IdNr. und sein<br />

Geburtsdatum dem <strong>Arbeitgeber</strong> mitzuteilen.<br />

Eine Freischaltung oder Beantragung der Bildung bei dem Finanzamt ist nicht<br />

erforderlich, ebenso wird keine Bescheinigung oder ein anderes amtliches Dokument des<br />

Finanzamts zur Vorlage bei dem <strong>Arbeitgeber</strong> benötigt.

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