ELStAM – Informationen für Arbeitgeber - Elster
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3. Erstmalige Bildung von <strong>ELStAM</strong><br />
<strong>ELStAM</strong> <strong>–</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitgeber</strong><br />
Seite 56 von 108<br />
© Christiane Grahn, fachliche Steuerung <strong>Elster</strong>Lohn II, FM NRW<br />
Version:<br />
Stand:<br />
1.1<br />
28.02.2013<br />
Die <strong>ELStAM</strong> <strong>für</strong> die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden auf Veranlassung des<br />
Arbeitnehmers automatisiert gebildet.<br />
Grundlage hier<strong>für</strong> sind u.a. die von den Meldebehörden an die Finanzverwaltung (BZSt)<br />
übermittelten melderechtlichen Daten wie z. B. Familienstand, Kinder und Zugehörigkeit<br />
zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft.<br />
Für die (erstmalige) Bildung der Lohnsteuerabzugsmerkmale stehen zwei Möglichkeiten<br />
zur Verfügung:<br />
1. Zum einen kann der Arbeitnehmer im Hinblick auf ein zukünftiges Arbeitsverhältnis<br />
beim Finanzamt einen konkreten Antrag stellen, ihm seine elektronischen<br />
Lohnsteuerabzugsmerkmale mitzuteilen. Eventuell werden diese dann erstmals<br />
gebildet.<br />
2. Zum anderen <strong>–</strong> dies dürfte der Regelfall sein <strong>–</strong> erfolgt die erstmalige Bildung der<br />
Lohnsteuerabzugsmerkmale durch eine elektronische Anfrage des <strong>Arbeitgeber</strong>s<br />
bei der Finanzverwaltung. Hierzu hat der Arbeitnehmer nur seine IdNr. und sein<br />
Geburtsdatum dem <strong>Arbeitgeber</strong> mitzuteilen.<br />
Eine Freischaltung oder Beantragung der Bildung bei dem Finanzamt ist nicht<br />
erforderlich, ebenso wird keine Bescheinigung oder ein anderes amtliches Dokument des<br />
Finanzamts zur Vorlage bei dem <strong>Arbeitgeber</strong> benötigt.