01.06.2013 Aufrufe

ELStAM – Informationen für Arbeitgeber - Elster

ELStAM – Informationen für Arbeitgeber - Elster

ELStAM – Informationen für Arbeitgeber - Elster

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>ELStAM</strong> <strong>–</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitgeber</strong><br />

Seite 23 von 108<br />

© Christiane Grahn, fachliche Steuerung <strong>Elster</strong>Lohn II, FM NRW<br />

Version:<br />

Stand:<br />

1.1<br />

28.02.2013<br />

Da sich die Höhe der Lohnzahlungen geändert hat, möchte der Arbeitnehmer, dass<br />

zukünftig bei NAG 1 500 € und bei NAG 2 300 € berücksichtigt werden.<br />

Die Änderung soll ab dem 01.07. gelten.<br />

Zum 01.07. meldet NAG 2 den Arbeitnehmer ab und anschließend wieder an. In der<br />

Anmeldung gibt der NAG 2 an, dass ein Freibetrag in Höhe von 300 € gewünscht ist.<br />

Anmeldebestätigung <strong>für</strong> NAG 2: Stkl VI mit Freibetrag 300 € ab dem 01.07.<br />

Entsprechend meldet auch NAG 1 den Arbeitnehmer ab und anschließend wieder an:<br />

Anmeldebestätigung <strong>für</strong> NAG 1: Stkl VI mit Freibetrag 500 € ab dem 01.07.<br />

Wichtiger Hinweis:<br />

Hier muss zuerst der NAG 2 den Arbeitnehmer in der <strong>ELStAM</strong>-Datenbank ab- und dann<br />

wieder anmelden, um das Freibetragsvolumen „freigeben“ zu können, sonst erhält der<br />

NAG 1 den Hinweis, dass das Freibetragsvolumen nicht zur Verfügung steht!<br />

Der Arbeitnehmer muss zur Berücksichtigung eines Freibetrages aufgrund eines<br />

Hinzurechnungsbetrages im elektronischen Verfahren<br />

(1) den Gesamtbetrag des Freibetrages im Sinne des § 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 7<br />

EStG bei seinem Finanzamt beantragen und<br />

(2) dem <strong>Arbeitgeber</strong> des weiteren Arbeitsverhältnisses mitteilen, ob und in welcher<br />

Höhe ein Freibetrag nach § 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 EStG von diesem<br />

abgerufen werden soll.<br />

Der Hauptarbeitgeber erhält nur den Betrag als Hinzurechnungsbetrag, der tatsächlich<br />

von einem oder mehreren Nebenarbeitgebern abgerufen wurde.<br />

2.6. Datum Beschäftigungsbeginn<br />

Mit der Anmeldung des Arbeitnehmers muss der <strong>Arbeitgeber</strong> auch das Datum mitteilen,<br />

ab wann der Arbeitnehmer bei ihm beschäftigt ist. Dies ist grundsätzlich das Datum des<br />

Beginns des Beschäftigungsverhältnisses laut Arbeitsvertrag. Die Bereitstellung der<br />

<strong>ELStAM</strong> erfolgt frühestens ab Beginn des Beschäftigungsverhältnisses. Eine Anmeldung<br />

vor dem Beginn der Beschäftigung ist nicht zulässig. Das Datum des<br />

Beschäftigungsbeginns stellt aus rechtlicher Sicht das Datum dar, ab dem nach § 39e<br />

Absatz 4 Satz 2 EStG <strong>ELStAM</strong> bereitgestellt werden dürfen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!