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ELStAM – Informationen für Arbeitgeber - Elster

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<strong>ELStAM</strong> <strong>–</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitgeber</strong><br />

Seite 82 von 108<br />

© Christiane Grahn, fachliche Steuerung <strong>Elster</strong>Lohn II, FM NRW<br />

Version:<br />

Stand:<br />

1.1<br />

28.02.2013<br />

3. Zwei Lohnabrechnungseinheiten bei einem <strong>Arbeitgeber</strong> (Steuernummer der<br />

lohnsteuerlichen Betriebsstätte)<br />

Bei der Anmeldung eines Arbeitnehmers werden die folgenden Merkmale<br />

• Identifikationsnummer des Arbeitnehmers,<br />

• Steuernummer der lohnsteuerlichen Betriebsstätte des <strong>Arbeitgeber</strong>s und<br />

• Steuernummer des Datenübermittlers<br />

mit übermittelt. Diese drei <strong>Informationen</strong> dienen der weiteren Zuordnung der<br />

Arbeitnehmer zu einem <strong>Arbeitgeber</strong> bzw. Datenübermittler.<br />

In einer Änderungsliste werden alle Arbeitnehmer zusammengefasst, zu denen der<br />

gleiche <strong>Arbeitgeber</strong> und der gleiche Datenübermittler hinterlegt ist.<br />

Werden Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen durch zwei getrennte Bereiche<br />

desselben AG abgerechnet (z.B. Bezüge des Vorstands), ohne dass es sich hierbei um<br />

zwei unterschiedliche Datenübermittler mit entsprechend unterschiedlichen<br />

Ordnungskriterien handelt, umfasst die monatlich zu erstellende und bereitzustellende<br />

Änderungsliste die Änderungen aller angemeldeten Arbeitnehmer.<br />

Beispiel 1<br />

Das Unternehmen xy-AG führt die Entgeltabrechnung ihrer Mitarbeiter im eigenen<br />

Unternehmen durch. Lediglich die Abrechnungen <strong>für</strong> die Vorstände werden außerhalb<br />

des Unternehmens durch einen Steuerberater vorgenommen.<br />

Im Unternehmen werden die Arbeitnehmer A1, A2, A3, A4, usw. abgerechnet<br />

(Anmeldung durch das Unternehmen ist erfolgt).<br />

Durch den Steuerberater werden die Arbeitnehmer V1, V2, V3, usw. abgerechnet<br />

(Anmeldung durch den Steuerberater ist erfolgt).<br />

Durch <strong>ELStAM</strong> werden zwei Änderungslisten erstellt.<br />

Änderungsliste 1 enthält <strong>für</strong> <strong>Arbeitgeber</strong> xy-AG die Änderungen der Arbeitnehmer A1,<br />

A2, A3, usw. und wird dem <strong>Arbeitgeber</strong> bereitgestellt.<br />

Änderungsliste 2 enthält <strong>für</strong> <strong>Arbeitgeber</strong> xy-AG die Änderungen der Arbeitnehmer V1,<br />

V2, V3, usw. und wird dem Steuerberater bereitgestellt.

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