ELStAM – Informationen für Arbeitgeber - Elster
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<strong>ELStAM</strong> <strong>–</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitgeber</strong><br />
Seite 82 von 108<br />
© Christiane Grahn, fachliche Steuerung <strong>Elster</strong>Lohn II, FM NRW<br />
Version:<br />
Stand:<br />
1.1<br />
28.02.2013<br />
3. Zwei Lohnabrechnungseinheiten bei einem <strong>Arbeitgeber</strong> (Steuernummer der<br />
lohnsteuerlichen Betriebsstätte)<br />
Bei der Anmeldung eines Arbeitnehmers werden die folgenden Merkmale<br />
• Identifikationsnummer des Arbeitnehmers,<br />
• Steuernummer der lohnsteuerlichen Betriebsstätte des <strong>Arbeitgeber</strong>s und<br />
• Steuernummer des Datenübermittlers<br />
mit übermittelt. Diese drei <strong>Informationen</strong> dienen der weiteren Zuordnung der<br />
Arbeitnehmer zu einem <strong>Arbeitgeber</strong> bzw. Datenübermittler.<br />
In einer Änderungsliste werden alle Arbeitnehmer zusammengefasst, zu denen der<br />
gleiche <strong>Arbeitgeber</strong> und der gleiche Datenübermittler hinterlegt ist.<br />
Werden Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen durch zwei getrennte Bereiche<br />
desselben AG abgerechnet (z.B. Bezüge des Vorstands), ohne dass es sich hierbei um<br />
zwei unterschiedliche Datenübermittler mit entsprechend unterschiedlichen<br />
Ordnungskriterien handelt, umfasst die monatlich zu erstellende und bereitzustellende<br />
Änderungsliste die Änderungen aller angemeldeten Arbeitnehmer.<br />
Beispiel 1<br />
Das Unternehmen xy-AG führt die Entgeltabrechnung ihrer Mitarbeiter im eigenen<br />
Unternehmen durch. Lediglich die Abrechnungen <strong>für</strong> die Vorstände werden außerhalb<br />
des Unternehmens durch einen Steuerberater vorgenommen.<br />
Im Unternehmen werden die Arbeitnehmer A1, A2, A3, A4, usw. abgerechnet<br />
(Anmeldung durch das Unternehmen ist erfolgt).<br />
Durch den Steuerberater werden die Arbeitnehmer V1, V2, V3, usw. abgerechnet<br />
(Anmeldung durch den Steuerberater ist erfolgt).<br />
Durch <strong>ELStAM</strong> werden zwei Änderungslisten erstellt.<br />
Änderungsliste 1 enthält <strong>für</strong> <strong>Arbeitgeber</strong> xy-AG die Änderungen der Arbeitnehmer A1,<br />
A2, A3, usw. und wird dem <strong>Arbeitgeber</strong> bereitgestellt.<br />
Änderungsliste 2 enthält <strong>für</strong> <strong>Arbeitgeber</strong> xy-AG die Änderungen der Arbeitnehmer V1,<br />
V2, V3, usw. und wird dem Steuerberater bereitgestellt.