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ELStAM – Informationen für Arbeitgeber - Elster

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<strong>ELStAM</strong> <strong>–</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitgeber</strong><br />

Seite 21 von 108<br />

© Christiane Grahn, fachliche Steuerung <strong>Elster</strong>Lohn II, FM NRW<br />

Version:<br />

Stand:<br />

1.1<br />

28.02.2013<br />

Der Freibetrag nach § 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 EStG kann auch im elektronischen<br />

Verfahren beantragt werden. Im elektronischen Verfahren teilt der Arbeitnehmer dem<br />

Nebenarbeitgeber mit, ob und in welcher Höhe ein Freibetrag nach § 39a Absatz 1 Satz<br />

1 Nr. 7 EStG abgerufen werden soll. Der <strong>Arbeitgeber</strong> gibt bei der Anmeldung des<br />

Arbeitnehmers diesen Betrag an und ruft damit den Freibetrag ab. Der Hauptarbeitgeber<br />

bekommt dann den entsprechenden Hinzurechnungsbetrag über die Änderungsliste<br />

mitgeteilt. Dabei wird ihm aber immer nur der Hinzurechnungsbetrag mitgeteilt, der auch<br />

tatsächlich als Freibetrag abgerufen wurde.<br />

Fortsetzung 1 des obigen Beispiels: Abruf im elektronischen Verfahren<br />

Der Arbeitnehmer teilt dem NAG 1 und dem NAG 2 jeweils mit, in welcher Höhe der<br />

Freibetrag abgerufen werden soll. Die Beschäftigung bei NAG 1 beginnt am 01.03., die<br />

Beschäftigung bei NAG 2 beginnt am 01.05. Die Beschäftigung bei dem HAG besteht<br />

bereits.<br />

Der Arbeitnehmer hat bei dem Finanzamt einen Freibetrag nach § 39a Absatz 1 Satz 1<br />

Nr. 7 EStG in Höhe von monatlich 800 € und einen Freibetrag nach § 39a Absatz 1 Satz<br />

1 Nr. 4 EStG in Höhe von monatlich 60 € beantragt.<br />

In den bisherigen Änderungslisten <strong>für</strong> den Hauptarbeitgeber war der Freibetrag in Höhe<br />

von 60 € enthalten.<br />

Am 01.03. meldet NAG 1 den Arbeitnehmer an und gibt in der Anmeldung mit, dass ein<br />

Freibetrag in Höhe von 300 € gewünscht ist.<br />

Anmeldebestätigung <strong>für</strong> NAG 1: Stkl VI mit Freibetrag 300 € ab dem 01.03.<br />

Änderungsliste <strong>für</strong> den HAG (Anfang April zum Abruf bereitgestellt): ab dem 01.03.<br />

Hinzurechnungsbetrag 300 €.<br />

Freibetrag 60 €<br />

Am 01.05. meldet NAG 2 den Arbeitnehmer an und gibt in der Anmeldung an, dass ein<br />

Freibetrag in Höhe von 500 € abgerufen werden soll.<br />

Anmeldebestätigung <strong>für</strong> NAG 2: Stkl VI mit Freibetrag 500 € ab dem 01.05.<br />

Änderungsliste <strong>für</strong> den HAG (Anfang Juni zum Abruf bereitgestellt): ab dem 01.05.<br />

Hinzurechnungsbetrag 800 €<br />

Freibetrag 60 €

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