ELStAM – Informationen für Arbeitgeber - Elster
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<strong>ELStAM</strong> <strong>–</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitgeber</strong><br />
Seite 21 von 108<br />
© Christiane Grahn, fachliche Steuerung <strong>Elster</strong>Lohn II, FM NRW<br />
Version:<br />
Stand:<br />
1.1<br />
28.02.2013<br />
Der Freibetrag nach § 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 EStG kann auch im elektronischen<br />
Verfahren beantragt werden. Im elektronischen Verfahren teilt der Arbeitnehmer dem<br />
Nebenarbeitgeber mit, ob und in welcher Höhe ein Freibetrag nach § 39a Absatz 1 Satz<br />
1 Nr. 7 EStG abgerufen werden soll. Der <strong>Arbeitgeber</strong> gibt bei der Anmeldung des<br />
Arbeitnehmers diesen Betrag an und ruft damit den Freibetrag ab. Der Hauptarbeitgeber<br />
bekommt dann den entsprechenden Hinzurechnungsbetrag über die Änderungsliste<br />
mitgeteilt. Dabei wird ihm aber immer nur der Hinzurechnungsbetrag mitgeteilt, der auch<br />
tatsächlich als Freibetrag abgerufen wurde.<br />
Fortsetzung 1 des obigen Beispiels: Abruf im elektronischen Verfahren<br />
Der Arbeitnehmer teilt dem NAG 1 und dem NAG 2 jeweils mit, in welcher Höhe der<br />
Freibetrag abgerufen werden soll. Die Beschäftigung bei NAG 1 beginnt am 01.03., die<br />
Beschäftigung bei NAG 2 beginnt am 01.05. Die Beschäftigung bei dem HAG besteht<br />
bereits.<br />
Der Arbeitnehmer hat bei dem Finanzamt einen Freibetrag nach § 39a Absatz 1 Satz 1<br />
Nr. 7 EStG in Höhe von monatlich 800 € und einen Freibetrag nach § 39a Absatz 1 Satz<br />
1 Nr. 4 EStG in Höhe von monatlich 60 € beantragt.<br />
In den bisherigen Änderungslisten <strong>für</strong> den Hauptarbeitgeber war der Freibetrag in Höhe<br />
von 60 € enthalten.<br />
Am 01.03. meldet NAG 1 den Arbeitnehmer an und gibt in der Anmeldung mit, dass ein<br />
Freibetrag in Höhe von 300 € gewünscht ist.<br />
Anmeldebestätigung <strong>für</strong> NAG 1: Stkl VI mit Freibetrag 300 € ab dem 01.03.<br />
Änderungsliste <strong>für</strong> den HAG (Anfang April zum Abruf bereitgestellt): ab dem 01.03.<br />
Hinzurechnungsbetrag 300 €.<br />
Freibetrag 60 €<br />
Am 01.05. meldet NAG 2 den Arbeitnehmer an und gibt in der Anmeldung an, dass ein<br />
Freibetrag in Höhe von 500 € abgerufen werden soll.<br />
Anmeldebestätigung <strong>für</strong> NAG 2: Stkl VI mit Freibetrag 500 € ab dem 01.05.<br />
Änderungsliste <strong>für</strong> den HAG (Anfang Juni zum Abruf bereitgestellt): ab dem 01.05.<br />
Hinzurechnungsbetrag 800 €<br />
Freibetrag 60 €