ELStAM – Informationen für Arbeitgeber - Elster
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<strong>ELStAM</strong> <strong>–</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitgeber</strong><br />
Anmeldebestätigungs-Liste<br />
Identifikationsnummer AN 51239876456<br />
Geburtsdatum AN 23.06.1982<br />
Steuerklasse 1<br />
Kirchensteuerabzug ev<br />
Zahl der Kinderfreibeträge (kein Eintrag)<br />
Jahresbetrag (kein Eintrag)<br />
Monatsbetrag (kein Eintrag)<br />
Wochenbetrag (kein Eintrag)<br />
Tagesbetrag (kein Eintrag)<br />
Identifikationsnummer AN 98745632156<br />
Geburtsdatum AN 08.08.1973<br />
Steuerklasse 1<br />
Kirchensteuerabzug ev<br />
Zahl der Kinderfreibeträge (kein Eintrag)<br />
Jahresbetrag (kein Eintrag)<br />
Monatsbetrag (kein Eintrag)<br />
Wochenbetrag (kein Eintrag)<br />
Tagesbetrag (kein Eintrag)<br />
Identifikationsnummer AN 78965412312<br />
Geburtsdatum AN 24.12.1966<br />
Steuerklasse 1<br />
Kirchensteuerabzug ev<br />
Zahl der Kinderfreibeträge (kein Eintrag)<br />
Jahresbetrag (kein Eintrag)<br />
Monatsbetrag (kein Eintrag)<br />
Wochenbetrag (kein Eintrag)<br />
Tagesbetrag (kein Eintrag)<br />
Seite 99 von 108<br />
© Christiane Grahn, fachliche Steuerung <strong>Elster</strong>Lohn II, FM NRW<br />
Version:<br />
Stand:<br />
gültig ab<br />
01.03.2013<br />
gültig ab<br />
01.03.2013<br />
gültig ab<br />
01.03.2013<br />
1.1<br />
28.02.2013<br />
Nach erfolgter Abrechnung kommen die Arbeitnehmer 1, 2 und 3 zum <strong>Arbeitgeber</strong> und<br />
weisen auf unzutreffende <strong>ELStAM</strong> hin. Der <strong>Arbeitgeber</strong> verzichtet mit Zustimmung der<br />
Arbeitnehmer rückwirkend ab März auf die Anwendung der abgerufenen <strong>ELStAM</strong> und<br />
verwendet weiterhin die Lohnsteuerabzugsmerkmale nach den ihm vorliegenden<br />
amtlichen Bescheinigungen an.<br />
Für Arbeitnehmer 1 sind die <strong>ELStAM</strong> nicht korrekt. Der Arbeitnehmer wird jedoch nicht<br />
tätig.<br />
Für Arbeitnehmer 2 sind die <strong>ELStAM</strong> nicht korrekt. Der Arbeitnehmer hatte bisher<br />
Steuerklasse 2 und 0,5 Kinderfreibetragszähler. Der Arbeitnehmer beantragt bei<br />
Finanzamt die Korrektur seiner <strong>ELStAM</strong>.