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ELStAM – Informationen für Arbeitgeber - Elster

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<strong>ELStAM</strong> <strong>–</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitgeber</strong><br />

Anmeldebestätigungs-Liste<br />

Identifikationsnummer AN 51239876456<br />

Geburtsdatum AN 23.06.1982<br />

Steuerklasse 1<br />

Kirchensteuerabzug ev<br />

Zahl der Kinderfreibeträge (kein Eintrag)<br />

Jahresbetrag (kein Eintrag)<br />

Monatsbetrag (kein Eintrag)<br />

Wochenbetrag (kein Eintrag)<br />

Tagesbetrag (kein Eintrag)<br />

Identifikationsnummer AN 98745632156<br />

Geburtsdatum AN 08.08.1973<br />

Steuerklasse 1<br />

Kirchensteuerabzug ev<br />

Zahl der Kinderfreibeträge (kein Eintrag)<br />

Jahresbetrag (kein Eintrag)<br />

Monatsbetrag (kein Eintrag)<br />

Wochenbetrag (kein Eintrag)<br />

Tagesbetrag (kein Eintrag)<br />

Identifikationsnummer AN 78965412312<br />

Geburtsdatum AN 24.12.1966<br />

Steuerklasse 1<br />

Kirchensteuerabzug ev<br />

Zahl der Kinderfreibeträge (kein Eintrag)<br />

Jahresbetrag (kein Eintrag)<br />

Monatsbetrag (kein Eintrag)<br />

Wochenbetrag (kein Eintrag)<br />

Tagesbetrag (kein Eintrag)<br />

Seite 99 von 108<br />

© Christiane Grahn, fachliche Steuerung <strong>Elster</strong>Lohn II, FM NRW<br />

Version:<br />

Stand:<br />

gültig ab<br />

01.03.2013<br />

gültig ab<br />

01.03.2013<br />

gültig ab<br />

01.03.2013<br />

1.1<br />

28.02.2013<br />

Nach erfolgter Abrechnung kommen die Arbeitnehmer 1, 2 und 3 zum <strong>Arbeitgeber</strong> und<br />

weisen auf unzutreffende <strong>ELStAM</strong> hin. Der <strong>Arbeitgeber</strong> verzichtet mit Zustimmung der<br />

Arbeitnehmer rückwirkend ab März auf die Anwendung der abgerufenen <strong>ELStAM</strong> und<br />

verwendet weiterhin die Lohnsteuerabzugsmerkmale nach den ihm vorliegenden<br />

amtlichen Bescheinigungen an.<br />

Für Arbeitnehmer 1 sind die <strong>ELStAM</strong> nicht korrekt. Der Arbeitnehmer wird jedoch nicht<br />

tätig.<br />

Für Arbeitnehmer 2 sind die <strong>ELStAM</strong> nicht korrekt. Der Arbeitnehmer hatte bisher<br />

Steuerklasse 2 und 0,5 Kinderfreibetragszähler. Der Arbeitnehmer beantragt bei<br />

Finanzamt die Korrektur seiner <strong>ELStAM</strong>.

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