ELStAM – Informationen für Arbeitgeber - Elster
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3. Aufbau der <strong>ELStAM</strong>-Datenbank<br />
<strong>ELStAM</strong> <strong>–</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitgeber</strong><br />
Seite 7 von 108<br />
© Christiane Grahn, fachliche Steuerung <strong>Elster</strong>Lohn II, FM NRW<br />
Version:<br />
Stand:<br />
1.1<br />
28.02.2013<br />
Zentrales Element des Verfahrens ist eine Datenbank, in der die gebildeten<br />
Lohnsteuerabzugsmerkmale gespeichert und aus der diese dem <strong>Arbeitgeber</strong> zum Abruf<br />
bereitgestellt werden. Dieser Datenpool wird beim Bundeszentralamt <strong>für</strong> Steuern (BZSt)<br />
geführt (§ 39e Absatz 1 Satz 1 EStG).<br />
Abbildung 1: Aufbau der <strong>ELStAM</strong>-Datenbank<br />
3.1. Ordnungskriterium Identifikationsnummer<br />
Eindeutiges Ordnungskriterium <strong>für</strong> die Arbeitnehmer ist die Identifikationsnummer (IdNr.).<br />
Die IdNr. wurde 2007 erstmals vergeben. Das BZSt teilt jedem Steuerpflichtigen zum<br />
Zwecke der eindeutigen Identifizierung im Besteuerungsverfahren ein einheitliches und<br />
dauerhaftes Merkmal (Identifikationsmerkmal) zu (§ 139a AO). Die IdNr. - häufig auch als<br />
Steuer-ID bezeichnet - wird durch das BZSt <strong>für</strong> natürliche Personen vergeben und in der<br />
IdNr.-Datenbank gespeichert. Die Meldebehörden übermitteln dem BZSt zu diesem<br />
Zweck nach § 139b Absatz 3 AO die folgenden <strong>Informationen</strong>:<br />
- Familienname, frühere Namen,<br />
- Vornamen,<br />
- Doktorgrad,