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ELStAM – Informationen für Arbeitgeber - Elster

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3.2. Meldedaten nach § 39e EStG<br />

<strong>ELStAM</strong> <strong>–</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitgeber</strong><br />

Seite 9 von 108<br />

© Christiane Grahn, fachliche Steuerung <strong>Elster</strong>Lohn II, FM NRW<br />

Version:<br />

Stand:<br />

1.1<br />

28.02.2013<br />

Neben den Daten aus der IdNr.-Datenbank muss die Gemeinde <strong>für</strong> jeden Arbeitnehmer:<br />

- die Religion (soweit steuererhebend), sowie Datum des Eintritts und Austritts,<br />

- den melderechtlichen Familienstand sowie den Tag der Begründung oder<br />

Auflösung des Familienstands,<br />

- bei Verheirateten die IdNr. des Ehegatten,<br />

- Kinder mit ihrer IdNr., soweit sie mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in<br />

der gleichen Meldebehörde gemeldet sind und das 18.Lebenjahr noch nicht<br />

vollendet haben<br />

an das BZSt übersenden (§ 39e Absatz 2 EStG). Aus diesen Daten und den Daten der<br />

IdNr.-Datenbank werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale automatisiert gebildet. Die<br />

Mitteilungen von Änderungen dieser Daten durch die Meldebehörden führen zu einer<br />

automatisierten Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale und einer Bereitstellung der<br />

geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale an den <strong>Arbeitgeber</strong>.<br />

3.3. Steuerliche Daten des Finanzamts<br />

Soweit Änderungen an Anträge gebunden sind, erfolgt deren Beantragung durch den<br />

Arbeitnehmer und die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale durch das Finanzamt.<br />

Hierzu zählen insbesondere Anträge auf Berücksichtigung<br />

- von Freibeträgen, Hinzurechnungsbeträgen, einem Faktor,<br />

- von Pauschbeträgen <strong>für</strong> behinderte Menschen und Hinterbliebene,<br />

- von Kinderfreibeträgen, z.B. <strong>für</strong> Kinder über 18 Jahre,<br />

- einer Steuerklassenwahl oder eines Steuerklassenwechsels,<br />

- der dauernden Trennung und ggf. der Beendigung der dauernden Trennung,<br />

- einer Sperrung der <strong>ELStAM</strong>.<br />

3.4. Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale<br />

Aus den Daten der Meldebehörden und den Daten der Finanzämter werden die<br />

Besteuerungsgrundlagen <strong>für</strong> die Bildung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale<br />

ermittelt. Die <strong>ELStAM</strong> selbst sind:<br />

- Steuerklasse<br />

- Zahl der Kinderfreibeträge<br />

- Frei- und Hinzurechnungsbeträge<br />

- Faktor<br />

- Kirchensteuerabzugsmerkmal <strong>für</strong> den Arbeitnehmer und ggf. seinen Ehegatten.

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