ELStAM – Informationen für Arbeitgeber - Elster
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G. Ausblick auf zukünftige Planungen<br />
<strong>ELStAM</strong> <strong>–</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitgeber</strong><br />
Version:<br />
Stand:<br />
1. Übermittlung der <strong>ELStAM</strong> nach § 39 Absatz 4 Nr. 4 und Nr. 5 EStG<br />
Zum Start <strong>ELStAM</strong>-Verfahrens ist die<br />
Seite 101 von 108<br />
© Christiane Grahn, fachliche Steuerung <strong>Elster</strong>Lohn II, FM NRW<br />
1.1<br />
28.02.2013<br />
- Bereitstellung der Höhe der Beiträge <strong>für</strong> eine private Krankenversicherung und <strong>für</strong><br />
eine private Pflege-Pflichtversicherung (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3<br />
Buchstabe d EStG) und die<br />
- Mitteilung, dass der von einem <strong>Arbeitgeber</strong> gezahlte Arbeitslohn nach einem<br />
Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von der Lohnsteuer<br />
freizustellen ist,<br />
zwar bereits im Gesetz verankert, nach § 52 Absatz 50g EStG wird der Beginn der<br />
tatsächlichen elektronischen Bereitstellung der Beträge jedoch mit gesonderten BMF-<br />
Schreiben bekannt gegeben. Die Umsetzung erfolgt in einer späteren Ausbaustufe. Zur<br />
zeitlichen Perspektive können noch keine Aussagen getroffen werden.<br />
Bis zu diesem Zeitpunkt werden die o.g. Sachverhalte <strong>–</strong> wie bisher <strong>–</strong> im Papierverfahren<br />
mitgeteilt. Zur Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen vgl. BMF-Schreiben vom<br />
22.10.2010 (BStBl I 2010, 1254).<br />
1.1. Allgemeines zur Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen<br />
Durch das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von<br />
Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) vom 16. Juli<br />
2009 (BGBl I 2009, 1959) wurde der Abzug von Vorsorgeaufwendungen seit 2010 in<br />
wesentlichen Bereichen geändert. Dies betrifft neben dem Abzug sonstiger<br />
Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben im Rahmen der Veranlagung zur<br />
Einkommensteuer auch die Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen im<br />
Lohnsteuerabzugsverfahren über die Vorsorgepauschale.<br />
Bei den Vorsorgeaufwendungen ist zu differenzieren zwischen den<br />
- Basisvorsorgeaufwendungen, wozu bei den Arbeitnehmern insbesondere die<br />
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen, und<br />
- den sonstigen Vorsorgeaufwendungen (z. B. Beiträge zur Kranken- und<br />
Pflegeversicherung und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung).