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ELStAM – Informationen für Arbeitgeber - Elster

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G. Ausblick auf zukünftige Planungen<br />

<strong>ELStAM</strong> <strong>–</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitgeber</strong><br />

Version:<br />

Stand:<br />

1. Übermittlung der <strong>ELStAM</strong> nach § 39 Absatz 4 Nr. 4 und Nr. 5 EStG<br />

Zum Start <strong>ELStAM</strong>-Verfahrens ist die<br />

Seite 101 von 108<br />

© Christiane Grahn, fachliche Steuerung <strong>Elster</strong>Lohn II, FM NRW<br />

1.1<br />

28.02.2013<br />

- Bereitstellung der Höhe der Beiträge <strong>für</strong> eine private Krankenversicherung und <strong>für</strong><br />

eine private Pflege-Pflichtversicherung (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3<br />

Buchstabe d EStG) und die<br />

- Mitteilung, dass der von einem <strong>Arbeitgeber</strong> gezahlte Arbeitslohn nach einem<br />

Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von der Lohnsteuer<br />

freizustellen ist,<br />

zwar bereits im Gesetz verankert, nach § 52 Absatz 50g EStG wird der Beginn der<br />

tatsächlichen elektronischen Bereitstellung der Beträge jedoch mit gesonderten BMF-<br />

Schreiben bekannt gegeben. Die Umsetzung erfolgt in einer späteren Ausbaustufe. Zur<br />

zeitlichen Perspektive können noch keine Aussagen getroffen werden.<br />

Bis zu diesem Zeitpunkt werden die o.g. Sachverhalte <strong>–</strong> wie bisher <strong>–</strong> im Papierverfahren<br />

mitgeteilt. Zur Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen vgl. BMF-Schreiben vom<br />

22.10.2010 (BStBl I 2010, 1254).<br />

1.1. Allgemeines zur Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen<br />

Durch das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von<br />

Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) vom 16. Juli<br />

2009 (BGBl I 2009, 1959) wurde der Abzug von Vorsorgeaufwendungen seit 2010 in<br />

wesentlichen Bereichen geändert. Dies betrifft neben dem Abzug sonstiger<br />

Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben im Rahmen der Veranlagung zur<br />

Einkommensteuer auch die Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen im<br />

Lohnsteuerabzugsverfahren über die Vorsorgepauschale.<br />

Bei den Vorsorgeaufwendungen ist zu differenzieren zwischen den<br />

- Basisvorsorgeaufwendungen, wozu bei den Arbeitnehmern insbesondere die<br />

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen, und<br />

- den sonstigen Vorsorgeaufwendungen (z. B. Beiträge zur Kranken- und<br />

Pflegeversicherung und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung).

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