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ELStAM – Informationen für Arbeitgeber - Elster

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<strong>ELStAM</strong> <strong>–</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitgeber</strong><br />

Version:<br />

Stand:<br />

1.1<br />

28.02.2013<br />

nicht notwendig, wenn bereits ein authentifizierter Datenaustausch mit dem Finanzamt<br />

stattfindet.<br />

Die <strong>Arbeitgeber</strong>, die ihre Lohnabrechnungen über einen Dritten erstellen lassen, z. B.<br />

durch einen Steuerberater, benötigen keine eigene Registrierung. Hier<strong>für</strong> ist es<br />

ausreichend, wenn sich der Dritte registriert, da dieser als Datenübermittler fungiert.<br />

Sollte noch keine Authentifizierung als <strong>Arbeitgeber</strong> vorliegen, kann diese unter<br />

www.elsteronline.de durchgeführt werden. Nach erfolgreicher Authentifizierung erhält der<br />

<strong>Arbeitgeber</strong> ein Zertifikat. Hier wird grundsätzlich die Auswahl des<br />

Organisationszertifikats empfohlen. Das Zertifikat wird damit dem Unternehmen<br />

zugewiesen. Innerhalb des Organisationszertifikats besteht außerdem die Möglichkeit,<br />

bis zu 20 Berechtigungen zuzuweisen. Das alternativ mögliche persönliche Zertifikat wird<br />

ausschließlich der Person zugewiesen, die das Zertifikat beantragt hat und ist nicht<br />

übertragbar. Verlässt der Inhaber des Zertifikats z.B. das Unternehmen, wird ein neues<br />

Zertifikat benötigt.<br />

Hinweis:<br />

Für die Kommunikation mit der <strong>ELStAM</strong>-Datenbank wird <strong>für</strong> den Datenübermittler und <strong>für</strong><br />

den jeweiligen <strong>Arbeitgeber</strong> ein eindeutiges Ordnungskriterium benötigt. Diese Funktion<br />

wird <strong>–</strong> übergangsweise, da die Wirtschaftsidentifikationsnummer noch nicht realisiert ist <strong>–</strong><br />

durch die sog. ZObEL-ID übernommen.<br />

Seit dem 01.04.2012 werden in der ZObEL-Datenbank alle Steuernummern<br />

aufgenommen, die die Kennzeichnung „<strong>Arbeitgeber</strong>“ (Grundkennbuchstabe „A“) tragen.<br />

Hierdurch wird sichergestellt, dass es sich bei der Steuernummer, die die Daten abrufen<br />

will, tatsächlich um einen <strong>Arbeitgeber</strong> handelt. In der ZObEL-Datenbank werden<br />

Umspeicherungen und Beendigungen von Steuernummern erfasst, <strong>für</strong> die alte<br />

Steuernummer bleibt die Zugriffsmöglichkeit noch ein Jahr bestehen.<br />

Bei dem Abruf der <strong>ELStAM</strong> wird die im Zertifikat des <strong>Arbeitgeber</strong>s / Datenübermittlers<br />

verwendete Steuernummer gegen die ZObEL-Datenbank geprüft. Wird im Zertifikat eine<br />

Steuernummer verwendet, die vor dem 01.04.2012 beendet / umgespeichert wurde,<br />

schlägt die Prüfung der Steuernummer fehl.<br />

1.2. Abruf der Daten<br />

Vor dem Abruf der Daten aus der Datenbank muss sich der <strong>Arbeitgeber</strong> identifizieren.<br />

Hierzu muss er die Steuernummer der lohnsteuerlichen Betriebsstätte und das<br />

Authentifizierungszertifikat eingeben (§ 39e Absatz 4 Satz 3 EStG). Die Steuernummer<br />

der lohnsteuerlichen Betriebsstätte soll in Zukunft durch eine Wirtschafts-<br />

Identifikationsnummer abgelöst werden. Solange diese den Unternehmen und<br />

Seite 13 von 108<br />

© Christiane Grahn, fachliche Steuerung <strong>Elster</strong>Lohn II, FM NRW

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