ELStAM – Informationen für Arbeitgeber - Elster
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<strong>ELStAM</strong> <strong>–</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitgeber</strong><br />
Version:<br />
Stand:<br />
1.1<br />
28.02.2013<br />
nicht notwendig, wenn bereits ein authentifizierter Datenaustausch mit dem Finanzamt<br />
stattfindet.<br />
Die <strong>Arbeitgeber</strong>, die ihre Lohnabrechnungen über einen Dritten erstellen lassen, z. B.<br />
durch einen Steuerberater, benötigen keine eigene Registrierung. Hier<strong>für</strong> ist es<br />
ausreichend, wenn sich der Dritte registriert, da dieser als Datenübermittler fungiert.<br />
Sollte noch keine Authentifizierung als <strong>Arbeitgeber</strong> vorliegen, kann diese unter<br />
www.elsteronline.de durchgeführt werden. Nach erfolgreicher Authentifizierung erhält der<br />
<strong>Arbeitgeber</strong> ein Zertifikat. Hier wird grundsätzlich die Auswahl des<br />
Organisationszertifikats empfohlen. Das Zertifikat wird damit dem Unternehmen<br />
zugewiesen. Innerhalb des Organisationszertifikats besteht außerdem die Möglichkeit,<br />
bis zu 20 Berechtigungen zuzuweisen. Das alternativ mögliche persönliche Zertifikat wird<br />
ausschließlich der Person zugewiesen, die das Zertifikat beantragt hat und ist nicht<br />
übertragbar. Verlässt der Inhaber des Zertifikats z.B. das Unternehmen, wird ein neues<br />
Zertifikat benötigt.<br />
Hinweis:<br />
Für die Kommunikation mit der <strong>ELStAM</strong>-Datenbank wird <strong>für</strong> den Datenübermittler und <strong>für</strong><br />
den jeweiligen <strong>Arbeitgeber</strong> ein eindeutiges Ordnungskriterium benötigt. Diese Funktion<br />
wird <strong>–</strong> übergangsweise, da die Wirtschaftsidentifikationsnummer noch nicht realisiert ist <strong>–</strong><br />
durch die sog. ZObEL-ID übernommen.<br />
Seit dem 01.04.2012 werden in der ZObEL-Datenbank alle Steuernummern<br />
aufgenommen, die die Kennzeichnung „<strong>Arbeitgeber</strong>“ (Grundkennbuchstabe „A“) tragen.<br />
Hierdurch wird sichergestellt, dass es sich bei der Steuernummer, die die Daten abrufen<br />
will, tatsächlich um einen <strong>Arbeitgeber</strong> handelt. In der ZObEL-Datenbank werden<br />
Umspeicherungen und Beendigungen von Steuernummern erfasst, <strong>für</strong> die alte<br />
Steuernummer bleibt die Zugriffsmöglichkeit noch ein Jahr bestehen.<br />
Bei dem Abruf der <strong>ELStAM</strong> wird die im Zertifikat des <strong>Arbeitgeber</strong>s / Datenübermittlers<br />
verwendete Steuernummer gegen die ZObEL-Datenbank geprüft. Wird im Zertifikat eine<br />
Steuernummer verwendet, die vor dem 01.04.2012 beendet / umgespeichert wurde,<br />
schlägt die Prüfung der Steuernummer fehl.<br />
1.2. Abruf der Daten<br />
Vor dem Abruf der Daten aus der Datenbank muss sich der <strong>Arbeitgeber</strong> identifizieren.<br />
Hierzu muss er die Steuernummer der lohnsteuerlichen Betriebsstätte und das<br />
Authentifizierungszertifikat eingeben (§ 39e Absatz 4 Satz 3 EStG). Die Steuernummer<br />
der lohnsteuerlichen Betriebsstätte soll in Zukunft durch eine Wirtschafts-<br />
Identifikationsnummer abgelöst werden. Solange diese den Unternehmen und<br />
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© Christiane Grahn, fachliche Steuerung <strong>Elster</strong>Lohn II, FM NRW