ELStAM – Informationen für Arbeitgeber - Elster
ELStAM – Informationen für Arbeitgeber - Elster
ELStAM – Informationen für Arbeitgeber - Elster
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>ELStAM</strong> <strong>–</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitgeber</strong><br />
Bisheriger Hauptarbeitgeber hat abgemeldet<br />
Seite 37 von 108<br />
© Christiane Grahn, fachliche Steuerung <strong>Elster</strong>Lohn II, FM NRW<br />
Version:<br />
Stand:<br />
1.1<br />
28.02.2013<br />
War ein anderer Hauptarbeitgeber vorhanden und hat dieser das Arbeitsverhältnis<br />
bereits abgemeldet, kann die Anmeldung des neuen <strong>Arbeitgeber</strong>s rückwirkend bis zur<br />
Abmeldung des bisherigen <strong>Arbeitgeber</strong>s erfolgen.<br />
Beispiel:<br />
Der <strong>Arbeitgeber</strong> NEU meldet am 15.08.2014 einen Arbeitnehmer als Hauptarbeitgeber<br />
an. Beschäftigungsbeginn ist der 01.02.2014. In der Anmeldung wird als<br />
Beschäftigungsbeginn und Referenzdatum der 01.02.2014 angegeben.<br />
Der bisherige <strong>Arbeitgeber</strong> ALT war Hauptarbeitgeber bis zum 31.01.2014. Die<br />
Abmeldung des Arbeitnehmers ist vor dem 15.08.2014 erfolgt.<br />
Der <strong>Arbeitgeber</strong> NEU erhält in der Anmeldebestätigung die <strong>ELStAM</strong> mit der Gültigkeit ab<br />
dem 01.02.2014.<br />
Abwandlung:<br />
Der <strong>Arbeitgeber</strong> ALT war Hauptarbeitgeber bis zum 28.02.2014. Die Abmeldung des<br />
Arbeitnehmers ist vor dem 15.08.2014 erfolgt.<br />
Der <strong>Arbeitgeber</strong> NEU erhält in der Anmeldebestätigung die <strong>ELStAM</strong> mit der Gültigkeit ab<br />
dem 01.03.2014. Für den Monat Februar werden keine <strong>ELStAM</strong> geliefert, die<br />
Versteuerung muss mit Stkl VI erfolgen.