SIGNAL KV-Handbuch - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG
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Vergleich von G<strong>KV</strong> und P<strong>KV</strong><br />
Wer sich zum Wechsel von der gesetzlichen Krankenver siche rung<br />
(G<strong>KV</strong>) zur privaten Krankenversicherung (P<strong>KV</strong>) entschließt - insbesondere<br />
Arbeitnehmer mit einem jährlichen Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze<br />
oder Selbstständige - verlangt Aufklärung<br />
und Garantien. Durch permanente Leistungsein schrän kungen in der<br />
G<strong>KV</strong> ist es besonders wichtig, das Preis-/ Leistungsverhältnis zu ver-<br />
Kassenpatient (G<strong>KV</strong>)<br />
Beim Arzt<br />
Die Behandlung erfolgt grundsätzlich durch „Vertragsärzte“; ein<br />
Arzt wechsel ist nur eingeschränkt möglich.<br />
Hinweis: Die Praxisgebühr von 10 Euro/Quartal ist zum 01.01.2013<br />
weggefallen.<br />
Für Arzneimittel, Heilmittel (Massagen, Fango, Bestrahlungen usw.)<br />
und Hilfsmittel (Hörgeräte, Krankenfahrstühle usw.) gelten Festbeträge<br />
oder Höchstpreise.<br />
Daneben gelten je Mittel folgende Selbstbeteiligungen:<br />
Arzneimittel<br />
Je Medikament 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro und maximal<br />
10 Euro; jedoch nicht mehr als den tatsächlichen Preis. Von dieser<br />
Zuzahlung können Arzneien dann ausgenommen werden, wenn sie<br />
gemäß Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG)<br />
mindestens 30 % unter dem Festbetrag liegen.<br />
Heilmittel<br />
10 % der Kosten für jedes Mittel plus 10 Euro je Verordnung.<br />
Beispiel:<br />
Verordnung von 6 Massagen (z. B. je 12,00 €)<br />
und 6 x Fango (z. B. je 8,50 €)<br />
Kosten Massage (6 x 12,00 €) = 72,00 €<br />
Kosten Fango (6 x 8,50 €) = 51,00 €<br />
insgesamt = 123,00 €<br />
Zuzahlung des Versicherten 10 % = 12,30 €<br />
plus 10 € je Verordnungsserie = 20,00 €<br />
Hilfsmittel<br />
Die Zuzahlung beträgt für jedes Hilfsmittel 10 % (mindestens 5 Euro,<br />
maximal 10 Euro). Eine Versorgung zum Festbetrag ist nicht zuzahlungsfrei.<br />
Für Brillen und Kontaktlinsen wird grundsätzlich nicht mehr<br />
geleistet (Ausnahme: Kinder unter 18 und schwer Sehbeeinträchtigte).<br />
Wird ein Mittel oberhalb des Fest betrags gewählt, trägt der<br />
Patient die Preisdifferenz zu 100 %.<br />
Darüber hinaus wird vom Versicherten für Bandagen, Einlagen und<br />
Hilfsmittel zur Kompressionstherapie eine Zuzahlung von 10 % (mindestens<br />
5 Euro und maximal 10 Euro) verlangt.<br />
BSG-Urteil - B3KR20/08R -<br />
Liegt eine Behinderung vor, kann ein Hilfsmittel gewählt werden,<br />
das diese ausgleicht. Kann ein Hilfsmittel, das unter den<br />
Festbetrag fällt, die Behinderung nicht ausgleichen, muss die<br />
Krankenkasse auch für ein Hilfsmittel leisten, das unter Umständen<br />
erheblich teurer ist.<br />
12 G<strong>KV</strong>/P<strong>KV</strong><br />
gleichen. Wer sich privat krankenversichern möchte, kann auswählen.<br />
Deshalb beziehen sich die nachfolgenden Aussagen auf die<br />
<strong>SIGNAL</strong> Unisex-Tarife der Neugeschäftspalette und nicht etwa auf<br />
Tarife mit besonderen Leistungseinschränkungen wie z. B. den<br />
Basistarif.<br />
Privatpatient (<strong>SIGNAL</strong> Kranken)<br />
Beim Arzt<br />
Sie lassen sich vom Arzt oder Spezialisten behandeln, den Sie sich<br />
ausgesucht haben.<br />
Sie können Ihren Arzt jederzeit problemlos wechseln.<br />
Wir erstatten Ihnen alle wissenschaftlich anerkannten Medikamente<br />
und Heilbäder, Massagen, Bestrahlungen, Inhalationen etc., die<br />
Ihnen Ihr Arzt verordnet.<br />
Leistungsstarke Kostenerstattung je nach Tarif für Heil- und Hilfsmittel,<br />
von Brillengläsern und Kontaktlinsen.<br />
Krankenversicherung in Deutschland<br />
G<strong>KV</strong><br />
69,5 Mio.<br />
davon:<br />
51,8 Mio.<br />
Mitglieder<br />
17,7 Mio.<br />
Mitversicherte<br />
P<strong>KV</strong><br />
22,6 Mio.<br />
Zusatzversicherte<br />
Quelle: BMG und P<strong>KV</strong>-Verband (Stand 2012)<br />
P<strong>KV</strong><br />
9 Mio.<br />
Vollversicherte