SIGNAL KV-Handbuch - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG
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Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK)<br />
Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK), mit Sitz in Stuttgart, ist<br />
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist eine betriebliche<br />
Sozialeinrichtung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation<br />
Deutsche Bundespost, der Rechtsnachfolgerin der Deutschen<br />
Bundespost. Die Mitglieder setzen sich aus Beamten der Post, Pensionären<br />
sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen zusammen.<br />
Insgesamt ist die PBeaKK in ihrem Bestand seit der Postreform 1995<br />
geschlossen und nimmt seither keine weiteren Mitglieder auf. Derzeit<br />
betreut sie etwa 390.000 Mitglieder sowie etwa 240.000 mitversicherte<br />
Angehörige.<br />
Sie ist keine Krankenkasse im Sinne des SGB V. Das Sozialgericht<br />
Kassel konkretisiert sogar, „dass es sich bei der PBeaKK weder um<br />
eine gesetzliche noch um eine private Krankenkasse handelt“. Vor<br />
der Postreform handelte es sich um eine Sozialeinrichtung der Deutschen<br />
Bundespost.<br />
Für Postbeamte der Gruppen A und B1 gelten grundsätzlich die Beihilfevorschriften<br />
des Bundes. Für Mitglieder der Gruppe A ist der<br />
Beihilfeanspruch jedoch nur auf stationäre Wahlleistungen<br />
beschränkt. Alle übrigen Leistungen (Ambulant, Zahn, stationäre<br />
Regelleistungen) erhalten sie ausschließlich nach der Leistungsordnung<br />
A der PBeaKK. Die Leistungsordnung A stellt weitestgehend<br />
Leistungen auf Kassenniveau zur Verfügung.<br />
Bei Mitgliedern der Gruppe B1 ergänzt die PBeaKK den bestehenden<br />
Beihilfeanspruch im Rahmen der Leistungsordnung B. Die<br />
Gesamtleistung der PBeaKK setzt sich aus zwei Teilen zusammen:<br />
1. Dem Beihilfeanteil aufgrund des Fürsorgeanspruchs und<br />
2. der beitragsfinanzierten Tarifleistung<br />
Bei Mitgliedern der Gruppen B2, B3 und C (Mitglieder ohne eigenen<br />
Beihilfeanspruch) übernimmt die PBeaKK zusätzlich auch den fehlenden<br />
Beihilfeanspruch. Die Leistungsordnung B bietet somit Leistungen<br />
auf P<strong>KV</strong>-Niveau.<br />
Die Gruppen im Überblick<br />
Gruppe A: Beamte und Ruhestandsbeamte<br />
des einfachen<br />
Dienstes und deren<br />
Hinterbliebene (können<br />
auf Wunsch in B1<br />
wechseln)<br />
Gruppe B1: Beamte und Ruhestandsbeamte<br />
des mittleren,<br />
gehobenen und<br />
höheren Dienstes und<br />
deren Hinterbliebene<br />
Gruppe B2: Mitglieder ohne Beihilfeanspruch<br />
60 ZIELGRUPPEN/FACHTHEMEN<br />
PBeaKK gewährt Leistungen<br />
auf Kassenniveau<br />
im Rahmen der<br />
Leistungsordnung A<br />
PBeaKK ergänzt<br />
Beihilfe anspruch auf<br />
100 % im Rahmen der<br />
Leistungsordnung B<br />
PBeaKK erstattet im<br />
Rahmen der Leistungsordnung<br />
B 100 %<br />
Die wichtigsten Leistungen der PBeaKK im Überblick<br />
Ambulante ärztliche Behandlung<br />
Arznei- und Verbandmittel<br />
Gruppe B3: Mitglieder ohne Beihilfeanspruch<br />
Gruppe C Frühere Angestellte mit<br />
Rentenanspruch aus<br />
der Versorgungsanstalt<br />
der Deutschen Bundespost<br />
Gruppe E Rechtskräftig geschiedene<br />
Ehegatten ohne<br />
Beihilfeanspruch<br />
PBeaKK erstattet im<br />
Rahmen der Leistungsordnung<br />
B 100 %; zusätzlich<br />
erhalten sie bei<br />
ärztlichen Leistungen,<br />
Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen,<br />
Psychotherapeuten,<br />
stationärer Behandlung<br />
und Unterbringung gesonderte<br />
Leistungen<br />
PBeaKK erstattet im<br />
Rahmen der Leistungsordnung<br />
B 100 %<br />
PBeaKK erstattet je<br />
nach Zuordnung entweder<br />
Leistungen wie<br />
Gruppe A oder B2.<br />
Die Beiträge richten sich nach der Mitgliedsgruppe (A bis E), dem<br />
Alter und der Anzahl der mitversicherten Angehörigen. Beispielsweise<br />
zahlt ein 49-Jähriger der Gruppe B1 mit einem mitversicherten<br />
Ehegatten monatlich 213,58 Euro (Stand: 10.12.2012). Eine<br />
Gesamtübersicht der Beiträge finden Sie im frei zugänglichen Internetauftritt<br />
der PBeaKK unter www. pbeakk.de<br />
Des Weiteren stehen den Mitgliedern Zusatzversicherungen zur Verfügung,<br />
um die bereits vorhandenen Leistungen weiter auszubauen.<br />
Pflegepflichtversicherung<br />
In der Pflegeversicherung werden die Mitglieder der privaten Pflege-<br />
Pflichtversicherung zugeordnet (Tarif PVB). Beitragseinzug, Vertragsführung<br />
und Leistungsauszahlung erfolgt über die PBeaKK. Die<br />
Rückdeckung der Pflegepflichtversicherung der PBeaKK erfolgt<br />
über den P<strong>KV</strong>-Verband. Entsprechend des Marktanteils werden die<br />
Pflegeversicherungen auf die einzelnen Verbandsunternehmen verteilt.<br />
Die Absicherung der über die Grundversorgung der Pflegepflichtversicherung<br />
hinausgehenden Kosten ist über das <strong>SIGNAL</strong><br />
PflegeSchutz-Programm bzw. die staatlich geförderte Pflegeabsicherung<br />
(PflegeBAHR) möglich.<br />
Leistung der PBeaKK Versorgungslücke<br />
Leistungsordnung A: Leistungsordnung B: Leistungsordnung A: Leistungsordnung B:<br />
Gruppe A<br />
Gruppe B1, B2, B3 und C<br />
100 % der Vertragssätze ab- bis 1,9-fach GOÄ, mit Be- mind. 5 € max. 10 €, zu- Bei Liquidation bis 2,3züglich<br />
10 % Eigenbeteiligründung bis 3,5-fach sätzlich 100 % der über fach GOÄ: 0,4-fach GOÄ<br />
gung; mindestens 5 € und GOÄ<br />
die Kassensätze hinaus- in Höhe der vom Beihilfe-<br />
max. 10 €<br />
gehenden Kosten bemessungssatz nicht<br />
gedeckten Quote<br />
100 % der Vertragssätze 100 % der beihilfefähigen 100 % der über die Ver- 100 % der über die beihil-<br />
Aufwendungen<br />
tragssätzehinausgehenfefähigen Aufwendungen<br />
den Kosten<br />
hinausgehenden Kosten<br />
abzüglich 10 % Eigenbeteiligung; mindesten 5 € und<br />
maximal 10 €<br />
mindestens 5 € und maximal 10 €