02.06.2013 Aufrufe

SIGNAL KV-Handbuch - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

SIGNAL KV-Handbuch - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

SIGNAL KV-Handbuch - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK)<br />

Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK), mit Sitz in Stuttgart, ist<br />

eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist eine betriebliche<br />

Sozialeinrichtung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation<br />

Deutsche Bundespost, der Rechtsnachfolgerin der Deutschen<br />

Bundespost. Die Mitglieder setzen sich aus Beamten der Post, Pensionären<br />

sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen zusammen.<br />

Insgesamt ist die PBeaKK in ihrem Bestand seit der Postreform 1995<br />

geschlossen und nimmt seither keine weiteren Mitglieder auf. Derzeit<br />

betreut sie etwa 390.000 Mitglieder sowie etwa 240.000 mitversicherte<br />

Angehörige.<br />

Sie ist keine Krankenkasse im Sinne des SGB V. Das Sozialgericht<br />

Kassel konkretisiert sogar, „dass es sich bei der PBeaKK weder um<br />

eine gesetzliche noch um eine private Krankenkasse handelt“. Vor<br />

der Postreform handelte es sich um eine Sozialeinrichtung der Deutschen<br />

Bundespost.<br />

Für Postbeamte der Gruppen A und B1 gelten grundsätzlich die Beihilfevorschriften<br />

des Bundes. Für Mitglieder der Gruppe A ist der<br />

Beihilfeanspruch jedoch nur auf stationäre Wahlleistungen<br />

beschränkt. Alle übrigen Leistungen (Ambulant, Zahn, stationäre<br />

Regelleistungen) erhalten sie ausschließlich nach der Leistungsordnung<br />

A der PBeaKK. Die Leistungsordnung A stellt weitestgehend<br />

Leistungen auf Kassenniveau zur Verfügung.<br />

Bei Mitgliedern der Gruppe B1 ergänzt die PBeaKK den bestehenden<br />

Beihilfeanspruch im Rahmen der Leistungsordnung B. Die<br />

Gesamtleistung der PBeaKK setzt sich aus zwei Teilen zusammen:<br />

1. Dem Beihilfeanteil aufgrund des Fürsorgeanspruchs und<br />

2. der beitragsfinanzierten Tarifleistung<br />

Bei Mitgliedern der Gruppen B2, B3 und C (Mitglieder ohne eigenen<br />

Beihilfeanspruch) übernimmt die PBeaKK zusätzlich auch den fehlenden<br />

Beihilfeanspruch. Die Leistungsordnung B bietet somit Leistungen<br />

auf P<strong>KV</strong>-Niveau.<br />

Die Gruppen im Überblick<br />

Gruppe A: Beamte und Ruhestandsbeamte<br />

des einfachen<br />

Dienstes und deren<br />

Hinterbliebene (können<br />

auf Wunsch in B1<br />

wechseln)<br />

Gruppe B1: Beamte und Ruhestandsbeamte<br />

des mittleren,<br />

gehobenen und<br />

höheren Dienstes und<br />

deren Hinterbliebene<br />

Gruppe B2: Mitglieder ohne Beihilfeanspruch<br />

60 ZIELGRUPPEN/FACHTHEMEN<br />

PBeaKK gewährt Leistungen<br />

auf Kassenniveau<br />

im Rahmen der<br />

Leistungsordnung A<br />

PBeaKK ergänzt<br />

Beihilfe anspruch auf<br />

100 % im Rahmen der<br />

Leistungsordnung B<br />

PBeaKK erstattet im<br />

Rahmen der Leistungsordnung<br />

B 100 %<br />

Die wichtigsten Leistungen der PBeaKK im Überblick<br />

Ambulante ärztliche Behandlung<br />

Arznei- und Verbandmittel<br />

Gruppe B3: Mitglieder ohne Beihilfeanspruch<br />

Gruppe C Frühere Angestellte mit<br />

Rentenanspruch aus<br />

der Versorgungsanstalt<br />

der Deutschen Bundespost<br />

Gruppe E Rechtskräftig geschiedene<br />

Ehegatten ohne<br />

Beihilfeanspruch<br />

PBeaKK erstattet im<br />

Rahmen der Leistungsordnung<br />

B 100 %; zusätzlich<br />

erhalten sie bei<br />

ärztlichen Leistungen,<br />

Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen,<br />

Psychotherapeuten,<br />

stationärer Behandlung<br />

und Unterbringung gesonderte<br />

Leistungen<br />

PBeaKK erstattet im<br />

Rahmen der Leistungsordnung<br />

B 100 %<br />

PBeaKK erstattet je<br />

nach Zuordnung entweder<br />

Leistungen wie<br />

Gruppe A oder B2.<br />

Die Beiträge richten sich nach der Mitgliedsgruppe (A bis E), dem<br />

Alter und der Anzahl der mitversicherten Angehörigen. Beispielsweise<br />

zahlt ein 49-Jähriger der Gruppe B1 mit einem mitversicherten<br />

Ehegatten monatlich 213,58 Euro (Stand: 10.12.2012). Eine<br />

Gesamtübersicht der Beiträge finden Sie im frei zugänglichen Internetauftritt<br />

der PBeaKK unter www. pbeakk.de<br />

Des Weiteren stehen den Mitgliedern Zusatzversicherungen zur Verfügung,<br />

um die bereits vorhandenen Leistungen weiter auszubauen.<br />

Pflegepflichtversicherung<br />

In der Pflegeversicherung werden die Mitglieder der privaten Pflege-<br />

Pflichtversicherung zugeordnet (Tarif PVB). Beitragseinzug, Vertragsführung<br />

und Leistungsauszahlung erfolgt über die PBeaKK. Die<br />

Rückdeckung der Pflegepflichtversicherung der PBeaKK erfolgt<br />

über den P<strong>KV</strong>-Verband. Entsprechend des Marktanteils werden die<br />

Pflegeversicherungen auf die einzelnen Verbandsunternehmen verteilt.<br />

Die Absicherung der über die Grundversorgung der Pflegepflichtversicherung<br />

hinausgehenden Kosten ist über das <strong>SIGNAL</strong><br />

PflegeSchutz-Programm bzw. die staatlich geförderte Pflegeabsicherung<br />

(PflegeBAHR) möglich.<br />

Leistung der PBeaKK Versorgungslücke<br />

Leistungsordnung A: Leistungsordnung B: Leistungsordnung A: Leistungsordnung B:<br />

Gruppe A<br />

Gruppe B1, B2, B3 und C<br />

100 % der Vertragssätze ab- bis 1,9-fach GOÄ, mit Be- mind. 5 € max. 10 €, zu- Bei Liquidation bis 2,3züglich<br />

10 % Eigenbeteiligründung bis 3,5-fach sätzlich 100 % der über fach GOÄ: 0,4-fach GOÄ<br />

gung; mindestens 5 € und GOÄ<br />

die Kassensätze hinaus- in Höhe der vom Beihilfe-<br />

max. 10 €<br />

gehenden Kosten bemessungssatz nicht<br />

gedeckten Quote<br />

100 % der Vertragssätze 100 % der beihilfefähigen 100 % der über die Ver- 100 % der über die beihil-<br />

Aufwendungen<br />

tragssätzehinausgehenfefähigen Aufwendungen<br />

den Kosten<br />

hinausgehenden Kosten<br />

abzüglich 10 % Eigenbeteiligung; mindesten 5 € und<br />

maximal 10 €<br />

mindestens 5 € und maximal 10 €

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!