SIGNAL KV-Handbuch - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG
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Studenten<br />
Studenten sind zumeist G<strong>KV</strong>-versichert<br />
Studenten und Studentinnen, die an staatlichen oder staatlich anerkannten<br />
Hochschulen in Deutschland eingeschrieben sind, werden<br />
grundsätzlich versicherungspflichtig in der G<strong>KV</strong>.<br />
Der Großteil der Studenten ist über einen G<strong>KV</strong>-versicherten Elternteil<br />
zu Beginn des Studiums familienversichert. Die Familienversicherung<br />
geht der Ver siche rungspflicht als Student vor und endet<br />
zum 25. Geburtstag (verlängert um den Zeitraum eines freiwilligen<br />
sozialen oder ökologischen Jahres). Unmittelbar danach beginnt die<br />
Versicherungspflicht als Student. Erst ab diesem Zeitpunkt kann<br />
sich der Student von der Versicherungspflicht befreien lassen!<br />
Wichtig: In der Beihilfe berücksichtigungsfähige Studenten werden<br />
in der G<strong>KV</strong> sofort versicherungspflichtig, da in diesem Fall die G<strong>KV</strong>-<br />
Versicherungspflicht Vorrang hat. Sie müssen sich schon zu Beginn<br />
des Studiums befreien lassen, um weiterhin nach (R-) Beihilfetarifen<br />
versichert zu bleiben.<br />
Befreiung von der Versicherungspflicht<br />
Eine Befreiung ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse (AOK, IKK,<br />
BKK, Ersatzkasse, Bundesknappschaft) zu beantragen.<br />
Die Befreiungsmöglichkeit besteht ausschließlich bis zum Ablauf der<br />
ersten 3 Monate der Versicherungspflicht (ab Immatrikulation). Eine<br />
erneute Befreiungsmöglichkeit ist damit ausgeschlossen.<br />
Für die Befreiung ist der Nachweis eines anderweitigen Kran kenversicherungsschutzes<br />
nicht erforderlich. Die Befreiung gilt nur für<br />
die Dauer der Versicherungspflicht als Student.<br />
Versicherungspflicht als Student neben Beschäftigung ...<br />
... im Dauerjob<br />
Arbeitszeit Entgelt <strong>KV</strong>/ PV/ AV RV<br />
spielt keine<br />
Rolle<br />
bis 20 Std.<br />
wöchentlich<br />
über 20 Std.<br />
wöchentlich<br />
bis 450 € mtl. versicherungsfrei,<br />
13 % Pauschalbeitrag*<br />
zur <strong>KV</strong> (wenn<br />
gesetzlich versichert)<br />
über 450 € mtl. versicherungsfrei,<br />
keine Beiträge<br />
über 450 € mtl. versicherungspflichtig,allgemeine<br />
Beiträge<br />
36 ZIELGRUPPEN/FACHTHEMEN<br />
versicherungsfrei,<br />
15 % Pauschalbeitrag*<br />
versicherungspflichtig,allgemeine<br />
Beiträge<br />
versicherungspflichtig,allgemeine<br />
Beiträge<br />
*) Wenn haushaltsnahe geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird, beträgt der<br />
Pauschalbeitrag in der <strong>KV</strong> 5 % und in der RV ebenfalls 5 %.<br />
... im Aushilfsjob (über 20 Stunden wöchentlich)<br />
zeitlich begrenzt<br />
bis 2 Monate<br />
oder 50 Arbeitstage<br />
bis 2 Monate<br />
oder 50 Arbeitstage<br />
bis 2 Monate<br />
oder 50 Arbeitstage<br />
über 2 Monate,<br />
aber ausschließ<br />
lich in<br />
den Semesterferien<br />
berufsmäßig<br />
ausgeübt?<br />
insgesamt nicht<br />
mehr als 2 Monate<br />
oder 50 Arbeitstage<br />
im Kalenderjahr<br />
insgesamt mehr als<br />
2 Monate oder 50<br />
Arbeitstage, aber<br />
nicht mehr als 26<br />
Wochen im Kalenderjahr<br />
insgesamt mehr als<br />
26 Wochen im Kalenderjahr<br />
insgesamt nicht<br />
mehr als 26 Wochen<br />
im Kalenderjahr<br />
<strong>KV</strong>/ PV/ AV RV<br />
versicherungsfrei,<br />
keine Beiträge<br />
versicherungsfrei,<br />
keine Beiträge<br />
versicherungspflichtig,allgemeine<br />
Beiträge<br />
versicherungsfrei,<br />
keine Beiträge<br />
versicherungsfrei,<br />
keine Beiträge<br />
versicherungspflichtig,allgemeine<br />
Beiträge<br />
versicherungspflichtig,allgemeine<br />
Beiträge<br />
versicherungspflichtig,allgemeine<br />
Beiträge<br />
Duale Studiengänge<br />
Duale Studiengänge zeichnen sich dadurch aus, dass parallel zur<br />
Berufsausbildung eine Hochschulausbildung stattfindet. Durch eine<br />
Gesetzesänderung werden Studierende eines dualen Studiums ab<br />
dem 1.1.2012 sozialversicherungsrechtlich wie Auszubildende<br />
behandelt. Die Art des dualen Studiums ist für die Beurteilung unerheblich.<br />
Somit werden sämtliche Studierende eines dualen Studiums<br />
wie „normale“ Auszubildende ver siche rungspflichtig in der<br />
G<strong>KV</strong>, ohne Befreiungsmöglichkeit! Für sie gilt damit nicht mehr die<br />
günstige Krankenversicherung der Studenten.<br />
G<strong>KV</strong>-Beiträge<br />
Die Beitragsgrenze wird bei der Vollendung des 30. Lebens jahres<br />
gezogen. Hier endet normalerweise die Versicherungs pflicht in der<br />
G<strong>KV</strong>. Der bislang pflichtversicherte Student muss sich dann zum<br />
erheblich teureren Beitrag freiwillig in der G<strong>KV</strong> weiterversichern.<br />
Beiträge in der G<strong>KV</strong> seit Sommersemester 2011<br />
bis Vollendung 30. Lj. 64,77 Euro plus 12,24 Euro* (SPV)<br />
(versicherungspflichtig)<br />
nach Vollendung 30. Lj. 133,85 Euro plus 18,42 Euro* (SPV)<br />
(freiwilliges Mitglied)<br />
*) für kinderlose Studenten von 23 bis 30 Jahre: 13,73 Euro und<br />
ab 30 Jahre: 20,66 Euro<br />
Beitragszuschuss für G<strong>KV</strong>- und P<strong>KV</strong>-Versicherte<br />
BAföG-Empfängern zahlt das Amt für Ausbildungsförderung auf<br />
Antrag seit dem Sommersemester 2011 einen Zuschuss von 62 Euro<br />
zu ihrem Kran kenver siche rungsbeitrag bzw. 11 Euro zur Pflegeversicherung.<br />
Die private Alternative: <strong>SIGNAL</strong> R-Tarife<br />
<strong>SIGNAL</strong> Kranken bietet Studenten, die sich von der Versicherungspflicht<br />
in der G<strong>KV</strong> befreien lassen, preiswerten Versiche rungsschutz<br />
nach den Tarifen für Ausbildungszeiten (Tarifbe zeichnung mit R-).<br />
Besonders interessant ist dabei der Tarif R-START. Studenten, die<br />
bereits <strong>KV</strong>-vollversichert waren, können selbstverständlich auch ihre<br />
bestehenden Tarife in die entsprechende R-Version umstellen und<br />
damit den gewohnten Ver siche rungsschutz behalten. Evtl. bisher<br />
angesammelte Alte rungsrückstellungen bleiben dabei erhalten und<br />
werden bei einer späteren Umstellung in die „Normaltarife“ berücksichtigt.<br />
Günstige „pur“-Tarife in der Zusatzversicherung<br />
G<strong>KV</strong>-versicherte Studenten können sich sehr günstig im ambulanten,<br />
zahnärztlichen und stationären Bereich versichern. Dafür stehen<br />
die so genannten „pur-Varianten“ zur Verfügung. Diese sind<br />
ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert und deshalb besonders<br />
günstig. Damit sind abgestufte Ergänzungsbausteine möglich: angefangen<br />
von einer Grundergänzung bis hin zu einer umfangreichen<br />
Komfortergänzung, die auch stationäre Leistungen beinhaltet.<br />
PS<strong>KV</strong>/ PS<strong>KV</strong>-Spezial geschlossen<br />
Mit Beginn des Sommersemesters 1997 sind PS<strong>KV</strong> und PS<strong>KV</strong>-Spezial<br />
geschlossen worden und können auch nicht mehr im Bestand<br />
versichert werden.<br />
Praktikum<br />
Hinweise zu den Praktikanten finden Sie auf Seite 104.