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SIGNAL KV-Handbuch - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

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Studenten<br />

Studenten sind zumeist G<strong>KV</strong>-versichert<br />

Studenten und Studentinnen, die an staatlichen oder staatlich anerkannten<br />

Hochschulen in Deutschland eingeschrieben sind, werden<br />

grundsätzlich versicherungspflichtig in der G<strong>KV</strong>.<br />

Der Großteil der Studenten ist über einen G<strong>KV</strong>-versicherten Elternteil<br />

zu Beginn des Studiums familienversichert. Die Familienversicherung<br />

geht der Ver siche rungspflicht als Student vor und endet<br />

zum 25. Geburtstag (verlängert um den Zeitraum eines freiwilligen<br />

sozialen oder ökologischen Jahres). Unmittelbar danach beginnt die<br />

Versicherungspflicht als Student. Erst ab diesem Zeitpunkt kann<br />

sich der Student von der Versicherungspflicht befreien lassen!<br />

Wichtig: In der Beihilfe berücksichtigungsfähige Studenten werden<br />

in der G<strong>KV</strong> sofort versicherungspflichtig, da in diesem Fall die G<strong>KV</strong>-<br />

Versicherungspflicht Vorrang hat. Sie müssen sich schon zu Beginn<br />

des Studiums befreien lassen, um weiterhin nach (R-) Beihilfetarifen<br />

versichert zu bleiben.<br />

Befreiung von der Versicherungspflicht<br />

Eine Befreiung ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse (AOK, IKK,<br />

BKK, Ersatzkasse, Bundesknappschaft) zu beantragen.<br />

Die Befreiungsmöglichkeit besteht ausschließlich bis zum Ablauf der<br />

ersten 3 Monate der Versicherungspflicht (ab Immatrikulation). Eine<br />

erneute Befreiungsmöglichkeit ist damit ausgeschlossen.<br />

Für die Befreiung ist der Nachweis eines anderweitigen Kran kenversicherungsschutzes<br />

nicht erforderlich. Die Befreiung gilt nur für<br />

die Dauer der Versicherungspflicht als Student.<br />

Versicherungspflicht als Student neben Beschäftigung ...<br />

... im Dauerjob<br />

Arbeitszeit Entgelt <strong>KV</strong>/ PV/ AV RV<br />

spielt keine<br />

Rolle<br />

bis 20 Std.<br />

wöchentlich<br />

über 20 Std.<br />

wöchentlich<br />

bis 450 € mtl. versicherungsfrei,<br />

13 % Pauschalbeitrag*<br />

zur <strong>KV</strong> (wenn<br />

gesetzlich versichert)<br />

über 450 € mtl. versicherungsfrei,<br />

keine Beiträge<br />

über 450 € mtl. versicherungspflichtig,allgemeine<br />

Beiträge<br />

36 ZIELGRUPPEN/FACHTHEMEN<br />

versicherungsfrei,<br />

15 % Pauschalbeitrag*<br />

versicherungspflichtig,allgemeine<br />

Beiträge<br />

versicherungspflichtig,allgemeine<br />

Beiträge<br />

*) Wenn haushaltsnahe geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird, beträgt der<br />

Pauschalbeitrag in der <strong>KV</strong> 5 % und in der RV ebenfalls 5 %.<br />

... im Aushilfsjob (über 20 Stunden wöchentlich)<br />

zeitlich begrenzt<br />

bis 2 Monate<br />

oder 50 Arbeitstage<br />

bis 2 Monate<br />

oder 50 Arbeitstage<br />

bis 2 Monate<br />

oder 50 Arbeitstage<br />

über 2 Monate,<br />

aber ausschließ<br />

lich in<br />

den Semesterferien<br />

berufsmäßig<br />

ausgeübt?<br />

insgesamt nicht<br />

mehr als 2 Monate<br />

oder 50 Arbeitstage<br />

im Kalenderjahr<br />

insgesamt mehr als<br />

2 Monate oder 50<br />

Arbeitstage, aber<br />

nicht mehr als 26<br />

Wochen im Kalenderjahr<br />

insgesamt mehr als<br />

26 Wochen im Kalenderjahr<br />

insgesamt nicht<br />

mehr als 26 Wochen<br />

im Kalenderjahr<br />

<strong>KV</strong>/ PV/ AV RV<br />

versicherungsfrei,<br />

keine Beiträge<br />

versicherungsfrei,<br />

keine Beiträge<br />

versicherungspflichtig,allgemeine<br />

Beiträge<br />

versicherungsfrei,<br />

keine Beiträge<br />

versicherungsfrei,<br />

keine Beiträge<br />

versicherungspflichtig,allgemeine<br />

Beiträge<br />

versicherungspflichtig,allgemeine<br />

Beiträge<br />

versicherungspflichtig,allgemeine<br />

Beiträge<br />

Duale Studiengänge<br />

Duale Studiengänge zeichnen sich dadurch aus, dass parallel zur<br />

Berufsausbildung eine Hochschulausbildung stattfindet. Durch eine<br />

Gesetzesänderung werden Studierende eines dualen Studiums ab<br />

dem 1.1.2012 sozialversicherungsrechtlich wie Auszubildende<br />

behandelt. Die Art des dualen Studiums ist für die Beurteilung unerheblich.<br />

Somit werden sämtliche Studierende eines dualen Studiums<br />

wie „normale“ Auszubildende ver siche rungspflichtig in der<br />

G<strong>KV</strong>, ohne Befreiungsmöglichkeit! Für sie gilt damit nicht mehr die<br />

günstige Krankenversicherung der Studenten.<br />

G<strong>KV</strong>-Beiträge<br />

Die Beitragsgrenze wird bei der Vollendung des 30. Lebens jahres<br />

gezogen. Hier endet normalerweise die Versicherungs pflicht in der<br />

G<strong>KV</strong>. Der bislang pflichtversicherte Student muss sich dann zum<br />

erheblich teureren Beitrag freiwillig in der G<strong>KV</strong> weiterversichern.<br />

Beiträge in der G<strong>KV</strong> seit Sommersemester 2011<br />

bis Vollendung 30. Lj. 64,77 Euro plus 12,24 Euro* (SPV)<br />

(versicherungspflichtig)<br />

nach Vollendung 30. Lj. 133,85 Euro plus 18,42 Euro* (SPV)<br />

(freiwilliges Mitglied)<br />

*) für kinderlose Studenten von 23 bis 30 Jahre: 13,73 Euro und<br />

ab 30 Jahre: 20,66 Euro<br />

Beitragszuschuss für G<strong>KV</strong>- und P<strong>KV</strong>-Versicherte<br />

BAföG-Empfängern zahlt das Amt für Ausbildungsförderung auf<br />

Antrag seit dem Sommersemester 2011 einen Zuschuss von 62 Euro<br />

zu ihrem Kran kenver siche rungsbeitrag bzw. 11 Euro zur Pflegeversicherung.<br />

Die private Alternative: <strong>SIGNAL</strong> R-Tarife<br />

<strong>SIGNAL</strong> Kranken bietet Studenten, die sich von der Versicherungspflicht<br />

in der G<strong>KV</strong> befreien lassen, preiswerten Versiche rungsschutz<br />

nach den Tarifen für Ausbildungszeiten (Tarifbe zeichnung mit R-).<br />

Besonders interessant ist dabei der Tarif R-START. Studenten, die<br />

bereits <strong>KV</strong>-vollversichert waren, können selbstverständlich auch ihre<br />

bestehenden Tarife in die entsprechende R-Version umstellen und<br />

damit den gewohnten Ver siche rungsschutz behalten. Evtl. bisher<br />

angesammelte Alte rungsrückstellungen bleiben dabei erhalten und<br />

werden bei einer späteren Umstellung in die „Normaltarife“ berücksichtigt.<br />

Günstige „pur“-Tarife in der Zusatzversicherung<br />

G<strong>KV</strong>-versicherte Studenten können sich sehr günstig im ambulanten,<br />

zahnärztlichen und stationären Bereich versichern. Dafür stehen<br />

die so genannten „pur-Varianten“ zur Verfügung. Diese sind<br />

ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert und deshalb besonders<br />

günstig. Damit sind abgestufte Ergänzungsbausteine möglich: angefangen<br />

von einer Grundergänzung bis hin zu einer umfangreichen<br />

Komfortergänzung, die auch stationäre Leistungen beinhaltet.<br />

PS<strong>KV</strong>/ PS<strong>KV</strong>-Spezial geschlossen<br />

Mit Beginn des Sommersemesters 1997 sind PS<strong>KV</strong> und PS<strong>KV</strong>-Spezial<br />

geschlossen worden und können auch nicht mehr im Bestand<br />

versichert werden.<br />

Praktikum<br />

Hinweise zu den Praktikanten finden Sie auf Seite 104.

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