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SIGNAL KV-Handbuch - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

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Krankentagegeldtarife – EinkommensSicherungs-Programm<br />

Zielgruppe Selbstständige (inkl.Freiberufler)<br />

mit <strong>KV</strong>-Vollversicherung<br />

bei <strong>SIGNAL</strong> Kranken<br />

Leistungsbeginn ab 8, 15, 22, 29, 43, 92, 183,<br />

274 oder 365 Tagen einer<br />

Arbeitsunfähigkeit<br />

ESP-VS ESP-VA ESP-E<br />

Arbeitnehmer mit <strong>KV</strong>-Vollversicherung<br />

bei <strong>SIGNAL</strong> Kranken<br />

8, 15, 22, 29, 43, 92, 183,<br />

274 oder 365 Tagen einer<br />

Arbeitsunfähigkeit<br />

Arbeitnehmer und Selbstständige<br />

(inkl. Freiberufler) ohne <strong>KV</strong>-Vollversicherung<br />

bei <strong>SIGNAL</strong> Kranken<br />

8, 15, 22, 29, 43, 92, 183,<br />

274 oder 365 Tagen einer<br />

Arbeitsunfähigkeit<br />

Wartezeiten nein nein ja<br />

Höhe des Tagegeldes je nach Beruf / Karenzzeit<br />

bis 310 € pro Tag<br />

je nach Beruf / Karenzzeit<br />

bis 310 € pro Tag<br />

je nach Beruf / Karenzzeit<br />

bis 210 € pro Tag<br />

Dynamik Anspruch auf dynamische Anpassung ohne erneute Risikoprüfung:<br />

a) entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung alle 3 Jahre,<br />

b) entsprechend der individuellen Einkommensentwicklung (Karrieresprung) innerhalb von 2 Monaten<br />

Schwangerschaft außerhalb der Mutterschutzfristen wird geleistet<br />

Arbeitslosigkeit Leistung für 3 Monate nach Wegfall der Versicherungsfähigkeit<br />

Erweiterung des<br />

ja, im europäischen Ausland Erweiterung auf Transportunfähigkeit;<br />

Geltungsbereiches<br />

im außereuropäischen Ausland im Krankenhaus<br />

Karenzzeitanrechnung bei<br />

erneuter Arbeitsunfähigkeit<br />

Krankentagegeld bei<br />

Erkrankung eines Kindes<br />

Wiedereingliederung<br />

für Arbeitnehmer<br />

Teil-Arbeitsunfähigkeit –<br />

Leistungen für Selbstständige<br />

Leistungskürzung bei<br />

Einkommenssenkung<br />

Anrechnung erfolgt, wenn die gleiche Erkrankung innerhalb von 6 Monaten nach Ende<br />

einer AU erneut auftritt. Dann werden die AU Zeiten der letzten 12 Monate berücksichtigt.<br />

nein ja, 10 Tage p.a. pro Kind,<br />

(max. 25 Tage p.a. bei<br />

mehreren Kindern)<br />

nein<br />

nein ja ja<br />

nach mindestens 6 Wochen AU:<br />

50 % Leistung für längstens<br />

28 Tage<br />

entfällt, da Wiedereingliederung nach mindestens 6 Wochen AU:<br />

50 % Leistung für längstens<br />

28 Tage<br />

ja, auch bei laufendem Versicherungsfall<br />

Endalter 67 Jahre, danach Verlängerungsmöglichkeit bis 70 Jahre zum bisherigen Beitrag.<br />

Von 70 Jahre bis 75 Jahre erneute Verlängerung möglich, jedoch zum Neugeschäftsbeitrag.<br />

Ende der Leistungsdauer<br />

bei Berufsunfähigkeit (BU)<br />

Anschluss an hauseigene<br />

BU-Absicherung<br />

Anrechnung anderweitiger<br />

Leistungen<br />

Verzicht auf ordentliches<br />

Kündigungsrecht in den ersten<br />

drei Versicherungsjahren durch<br />

Versicherer<br />

– Die Leistungsdauer endet, wenn durch einen anderen Träger eine Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung<br />

festgestellt bzw. eine Rente deshalb bezogen wird.<br />

– Nach einer Antragsstellung auf BU oder Erwerbsminderungsleistungen wird das Krankentagegeld für 3 Monate<br />

in voller Höhe gezahlt; für 3 weitere Monate wird das vereinbarte Krankentagegeld zu 50 % geleistet<br />

(max. also insgesamt 6 Monate).<br />

– Danach endet die Leistungsverpflichtung aus dem Krankentagegeld.<br />

– Es besteht ein Rückforderungsanspruch des <strong>SIGNAL</strong> Krankentagegeldes bei rückwirkender Zahlung einer<br />

BU- oder Erwerbsminderungsleistung.<br />

ja, bei BU Absicherung bei der <strong>IDUNA</strong> Leben schließen die BU Leistungen nahtlos<br />

an die ESP-Leistungen an, sofern in der BU ein Leistungsanspruch besteht.<br />

Übergangsgeld der gesetzlichen Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsrenten und Renten wegen voller<br />

oder teilweiser Erwerbsminderung sowie Verletztengeld werden auf das Krankentagegeld angerechnet.<br />

ja ja – Arbeitnehmer mit <strong>KV</strong>-Voll: kein<br />

Kündigungsrecht durch VU<br />

– Arbeitnehmer ohne <strong>KV</strong>-Voll: nein<br />

– Selbstständige: ja, bei G<strong>KV</strong> oder<br />

P<strong>KV</strong>-Übertritt (bis zur Höhe des<br />

früheren Kranken- bzw. Krankentagegeldanspruchs)<br />

Krankenhaustagegeldtarif: EKH<br />

Krankenhaustagegeld in vereinbarter Höhe für jeden Tag der stationären Behandlung – zeitlich unbegrenzt.<br />

TARIFÜBERSICHT 77<br />

TARIFÜBERSICHT

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