SIGNAL KV-Handbuch - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG
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GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF)<br />
Sozialversicherungspflichtig oder nicht?<br />
Diese Frage stellt sich in besonderem Maße den Gesellscha f ter-<br />
Geschäftsführern einer GmbH. Denn sie können – sofern sie sozialversicherungsrechtlich<br />
als Selbstständige angesehen werden – aus<br />
der gesetzlichen Sozialversicherung „aussteigen“.<br />
Entscheidend ist, dass der Geschäftsführer zur GmbH nicht in einem<br />
abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht. Dies beurteilt die Einzugsstelle<br />
(bzw. die Deutsche Rentenversicherung Bund).<br />
Ist der GmbH-GGF sozialversicherungsrechtlich Selbstständiger oder Arbeitnehmer?<br />
Aber selbst als höherverdienender Arbeitnehmer ist wenigstens<br />
noch die Vollversicherung bei <strong>SIGNAL</strong> Kranken – neben der Renten-<br />
und Arbeitslosenversicherungspflicht – möglich.<br />
Die entsprechende Prüfung liegt im Interesse des oder der GmbH-<br />
GGF und wird häufig über den Steuerberater abgewi ckelt.<br />
Wie Sie mit wenigen Fragen herausfinden, ob Sie es mit einem<br />
Selbstständigen oder Angestellten zu tun haben, zeigt Ihnen folgende<br />
Entscheidungshilfe:<br />
Kapitalanteil GGF mindestens 50 % oder NEIN JA → Von vornherein Selbstständigkeit, da<br />
andere Sperrminoritäten bei besonderer ↓ maßgeblicher Einfluss auf die „Geschicke“<br />
Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag? der GmbH (Sperrminorität).<br />
Oder mitarbeitender Gesellschafter mehr als 50 %?<br />
Jetzt müssen die weiteren Fragen geklärt werden. Dabei zählt das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse. Der GF muss im<br />
Wesentlichen seine Tätigkeit frei gestalten können, um nicht in einem die Sozialversicherungspflicht begründenden Beschäftigungsverhältnis<br />
zu stehen.<br />
Selbstkontrahierung<br />
Ist es dem GGF erlaubt, mit sich selbst im Namen der NEIN JA → Indiz für Selbstständigkeit<br />
GmbH Verträge zu schließen (§ 181 BGB)? ↓<br />
Branchenkenntnis<br />
Verfügt der GGF als einziger Gesellschafter über die NEIN JA → Indiz für Selbstständigkeit<br />
für die Führung des Betriebes notwendigen ↓<br />
Branchenkenntnisse?<br />
Weisungsgebundenheit<br />
Ist der GmbH-GGF in Zeit, Dauer und Ort der Arbeits- JA NEIN → Selbstständigkeit (Es fehlen die typischen<br />
leistung an Weisungen der Gesellschaft gebunden? ↓ Arbeitnehmer-Eigenschaften)<br />
Familien-GmbH<br />
Wird die Tätigkeit als GGF in einer GmbH ausgeübt, NEIN JA → Selbstständigkeit (GGF-Tätigkeit ist durch<br />
wo sämtliche Mitgesellschafter Familienangehörige ↓ familienhafte Rücksichtnahme gekennzeichsind?<br />
net)<br />
Firmenumwandlung<br />
War der GGF vorher Alleininhaber der Firma? NEIN JA → Indiz für Selbstständigkeit, wenn der GGF<br />
↓ „Kopf und Seele“ geblieben ist und die<br />
GmbH nur aus haftungs- und steuerrecht-<br />
lichen Erwägungen gegründet wurde<br />
Erhebliches Unternehmerrisiko NEIN JA → Indiz für Selbstständigkeit<br />
↓<br />
abhängiges sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis<br />
empfehlung für die in der Gründungsphase praktische<br />
Vorgehensweise<br />
1. Seit dem 1.1.2005 gibt es ein vereinfachtes Feststellungsverfahren.<br />
Die GmbH muss im Vordruck „Meldung zur Sozialversicherung“<br />
lediglich das Statuskennzeichen „2“ setzen (für<br />
eine Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH).<br />
2. Dadurch wird von der Einzugsstelle (bzw. Deutsche Rentenversicherung<br />
Bund) automatisch und ohne besonderen Antrag der<br />
sozialversicherungsrecht liche Status geprüft.<br />
3. Die GmbH bekommt darauf hin von der Einzugsstelle (bzw. Deutsche<br />
Rentenversicherung) einen Fragebogen zugesandt.<br />
4. Aufgrund der Angaben in diesem Fragebogen wird eine verbindliche<br />
Entscheidung in Form eines Verwaltungsaktes (Bescheid)<br />
getroffen. Dieser ist dann für alle Zweige der Sozialversicherung<br />
bindend, auch für die Bundesagentur für Arbeit. Sie ist an diesen<br />
Bescheid so lange gebunden wie er wirksam ist (Hinweis: die bisherige<br />
Bindungsdauer von 5 Jahren ist seit 2005 entfallen).<br />
Achtung:<br />
GF, die nicht am Stammkapital der GmbH beteiligt sind, zählen<br />
grundsätzlich zum Personenkreis der Arbeitnehmer.<br />
Das Bundessozialgericht (BSG) hat aber am 29.10.1986 (Aktenzeichen:<br />
7 RAr 43/85) entschieden, dass selbst bei einem GF, der<br />
am GmbH-Stammkapital nicht beteiligt ist, kraft seiner Geschäftsführerrechte<br />
die Verhältnisse so liegen können, dass Selbstständigkeit<br />
angenommen werden muss.<br />
Und ein neueres Urteil des BSG vom 14.12.1999 (Akten zeichen: B 2<br />
U 48/98 R) geht noch weiter: Unter be stimm ten Voraussetzungen<br />
kann sogar der Fremdgeschäftsführer einer „Nicht-Familien-GmbH“<br />
selbstständig und damit versicherungsfrei sein.<br />
ZIELGRUPPEN/FACHTHEMEN 33<br />
ZIELGRUPPEN/FACHTHEMEN