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SIGNAL KV-Handbuch - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

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GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF)<br />

Sozialversicherungspflichtig oder nicht?<br />

Diese Frage stellt sich in besonderem Maße den Gesellscha f ter-<br />

Geschäftsführern einer GmbH. Denn sie können – sofern sie sozialversicherungsrechtlich<br />

als Selbstständige angesehen werden – aus<br />

der gesetzlichen Sozialversicherung „aussteigen“.<br />

Entscheidend ist, dass der Geschäftsführer zur GmbH nicht in einem<br />

abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht. Dies beurteilt die Einzugsstelle<br />

(bzw. die Deutsche Rentenversicherung Bund).<br />

Ist der GmbH-GGF sozialversicherungsrechtlich Selbstständiger oder Arbeitnehmer?<br />

Aber selbst als höherverdienender Arbeitnehmer ist wenigstens<br />

noch die Vollversicherung bei <strong>SIGNAL</strong> Kranken – neben der Renten-<br />

und Arbeitslosenversicherungspflicht – möglich.<br />

Die entsprechende Prüfung liegt im Interesse des oder der GmbH-<br />

GGF und wird häufig über den Steuerberater abgewi ckelt.<br />

Wie Sie mit wenigen Fragen herausfinden, ob Sie es mit einem<br />

Selbstständigen oder Angestellten zu tun haben, zeigt Ihnen folgende<br />

Entscheidungshilfe:<br />

Kapitalanteil GGF mindestens 50 % oder NEIN JA → Von vornherein Selbstständigkeit, da<br />

andere Sperrminoritäten bei besonderer ↓ maßgeblicher Einfluss auf die „Geschicke“<br />

Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag? der GmbH (Sperrminorität).<br />

Oder mitarbeitender Gesellschafter mehr als 50 %?<br />

Jetzt müssen die weiteren Fragen geklärt werden. Dabei zählt das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse. Der GF muss im<br />

Wesentlichen seine Tätigkeit frei gestalten können, um nicht in einem die Sozialversicherungspflicht begründenden Beschäftigungsverhältnis<br />

zu stehen.<br />

Selbstkontrahierung<br />

Ist es dem GGF erlaubt, mit sich selbst im Namen der NEIN JA → Indiz für Selbstständigkeit<br />

GmbH Verträge zu schließen (§ 181 BGB)? ↓<br />

Branchenkenntnis<br />

Verfügt der GGF als einziger Gesellschafter über die NEIN JA → Indiz für Selbstständigkeit<br />

für die Führung des Betriebes notwendigen ↓<br />

Branchenkenntnisse?<br />

Weisungsgebundenheit<br />

Ist der GmbH-GGF in Zeit, Dauer und Ort der Arbeits- JA NEIN → Selbstständigkeit (Es fehlen die typischen<br />

leistung an Weisungen der Gesellschaft gebunden? ↓ Arbeitnehmer-Eigenschaften)<br />

Familien-GmbH<br />

Wird die Tätigkeit als GGF in einer GmbH ausgeübt, NEIN JA → Selbstständigkeit (GGF-Tätigkeit ist durch<br />

wo sämtliche Mitgesellschafter Familienangehörige ↓ familienhafte Rücksichtnahme gekennzeichsind?<br />

net)<br />

Firmenumwandlung<br />

War der GGF vorher Alleininhaber der Firma? NEIN JA → Indiz für Selbstständigkeit, wenn der GGF<br />

↓ „Kopf und Seele“ geblieben ist und die<br />

GmbH nur aus haftungs- und steuerrecht-<br />

lichen Erwägungen gegründet wurde<br />

Erhebliches Unternehmerrisiko NEIN JA → Indiz für Selbstständigkeit<br />

↓<br />

abhängiges sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis<br />

empfehlung für die in der Gründungsphase praktische<br />

Vorgehensweise<br />

1. Seit dem 1.1.2005 gibt es ein vereinfachtes Feststellungsverfahren.<br />

Die GmbH muss im Vordruck „Meldung zur Sozialversicherung“<br />

lediglich das Statuskennzeichen „2“ setzen (für<br />

eine Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH).<br />

2. Dadurch wird von der Einzugsstelle (bzw. Deutsche Rentenversicherung<br />

Bund) automatisch und ohne besonderen Antrag der<br />

sozialversicherungsrecht liche Status geprüft.<br />

3. Die GmbH bekommt darauf hin von der Einzugsstelle (bzw. Deutsche<br />

Rentenversicherung) einen Fragebogen zugesandt.<br />

4. Aufgrund der Angaben in diesem Fragebogen wird eine verbindliche<br />

Entscheidung in Form eines Verwaltungsaktes (Bescheid)<br />

getroffen. Dieser ist dann für alle Zweige der Sozialversicherung<br />

bindend, auch für die Bundesagentur für Arbeit. Sie ist an diesen<br />

Bescheid so lange gebunden wie er wirksam ist (Hinweis: die bisherige<br />

Bindungsdauer von 5 Jahren ist seit 2005 entfallen).<br />

Achtung:<br />

GF, die nicht am Stammkapital der GmbH beteiligt sind, zählen<br />

grundsätzlich zum Personenkreis der Arbeitnehmer.<br />

Das Bundessozialgericht (BSG) hat aber am 29.10.1986 (Aktenzeichen:<br />

7 RAr 43/85) entschieden, dass selbst bei einem GF, der<br />

am GmbH-Stammkapital nicht beteiligt ist, kraft seiner Geschäftsführerrechte<br />

die Verhältnisse so liegen können, dass Selbstständigkeit<br />

angenommen werden muss.<br />

Und ein neueres Urteil des BSG vom 14.12.1999 (Akten zeichen: B 2<br />

U 48/98 R) geht noch weiter: Unter be stimm ten Voraussetzungen<br />

kann sogar der Fremdgeschäftsführer einer „Nicht-Familien-GmbH“<br />

selbstständig und damit versicherungsfrei sein.<br />

ZIELGRUPPEN/FACHTHEMEN 33<br />

ZIELGRUPPEN/FACHTHEMEN

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