SIGNAL KV-Handbuch - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG
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Höherverdienende Arbeitnehmer<br />
Durch das G<strong>KV</strong>-Finanzierungsgesetz (G<strong>KV</strong>-FinG) wurde die 3-Jahresregel<br />
wieder aufgehoben. Seit dem 1.1.2011 müssen danach alle<br />
höherverdienenden Arbeitnehmer nicht mehr drei Jahre lang über<br />
der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen, um in die P<strong>KV</strong> zu wechseln.<br />
Es wurde der Rechsstand vor Inkrafttreten des G<strong>KV</strong>-WSG wiederhergestellt.<br />
Bei der Beurteilung der Versicherungsfreiheit ist wieder<br />
die vorausschauende Betrachtung anzuwenden. Dabei spielt es<br />
keine Rolle, wie hoch das Einkommen eines Kalenderjahres tatsächlich<br />
war. Bei jeder Änderung des Einkommens wird zu diesem Zeitpunkt<br />
vorausschauend für die nächsten 12 Monate (zuzüglich Sonderzahlungen,<br />
wie z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) das fiktive<br />
Jahresarbeitsentgelt berechnet.<br />
Versicherungsfreiheit nach G<strong>KV</strong>-FinG<br />
Wer kann durch die neue (alte) Regelung zu wann in die P<strong>KV</strong> wechseln?<br />
Es wird wieder unterschieden, ob zu Beginn oder im Laufe<br />
einer Beschäftigung die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschritten<br />
wird.<br />
Beispiele:<br />
Im Laufe einer Beschäftigung<br />
– Ein Arbeitnehmer hat im Jahr 2013 vom 01.01. bis 31.12. ein<br />
monatliches Einkommen von 4.500 € (Jahresverdienst:<br />
54.000 €). Das Einkommen liegt damit über der JAE-Grenze<br />
des Jahres 2013. Zusätzliche Voraussetzung für den Wechsel<br />
zur <strong>SIGNAL</strong> Krankenversicherung: Auch die JAE-Grenze 2014<br />
muss überschritten werden. Ein Wechsel zur <strong>SIGNAL</strong> Krankenversicherung<br />
wäre dann zum 1.1.2014 möglich.<br />
– Ein Arbeitnehmer hat im Jahr 2013 vom 01.01. bis 30.11. ein<br />
monatliches Einkommen von 3.100 EUR (bisheriger Jahresverdienst:<br />
34.100 €).<br />
Zum 01.12.2013 erhält er beim gleichen Arbeitgeber eine<br />
Gehaltserhöhung auf 4.100 € monatlich und zusätzlich ein volles<br />
Gehalt als Weihnachtsgeld.<br />
Berechnung: 4.100 € x 13 = 53.300 €<br />
Ein Wechsel zur <strong>SIGNAL</strong> Krankenversicherung zum 1.1.2014<br />
wäre möglich, wenn auch die JAEG 2014 überschritten wird.<br />
Zu Beginn einer Beschäftigung<br />
– Ein Student nimmt nach Ablauf seines Studiums eine Anstellung<br />
zum 1.7.2013 mit einem Gehalt von 3.980 € monatlich auf.<br />
Zusätzlich erhält er noch ein volles Weihnachts- und ein halbes<br />
Urlaubsgehalt.<br />
Berechnung: 3.980 € x 13,5 = 53.730 €<br />
Ein Wechsel zur <strong>SIGNAL</strong> Krankenversicherung ist sofort zu<br />
Beginn der Beschäftigung zum 1.7.2013 möglich. Hinweis:<br />
Diese Betrachtung gilt auch beim Arbeitgeberwechsel.<br />
Erfreulich: P<strong>KV</strong> versicherte Selbstständige, die den Status wechseln<br />
und Arbeitnehmer werden, können privat krankenversichert bleiben.<br />
Voraussetzung ist auch hier, dass bei Beginn der Beschäftigung das<br />
Arbeitsentgelt oberhalb der JAEG liegt.<br />
24 ZIELGRUPPEN/FACHTHEMEN<br />
Berechnungsformel zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt<br />
Monatsbezüge x 12<br />
+ Einmalzahlungen (Urlaubs-, Weihnachtsgeld)<br />
+ vermögenswirksame Leistungen<br />
+ Überstundenvergütungen sowie sonstige Zulagen, soweit sie<br />
regelmäßig anfallen (Bescheinigungen bzw. Schätzung des<br />
Arbeitgebers erforderlich) und pauschal vergütet werden<br />
./. Einnahmen, die kein Arbeitsentgelt sind (z. B. steuerfreie<br />
Zuschläge oder ggf. Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung)<br />
./. unregelmäßiges Arbeitsentgelt (z. B. nicht pauschal vergütete<br />
Mehrarbeit)<br />
./. Familienzuschläge (z. B. Ortzuschlag ab Stufe 2 bei Arbeitnehmern<br />
im öffentlichen Dienst)<br />
–––––––––––––––––––––––--––––––––--------–––––––––––––<br />
= regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (JAe)<br />
Hinweise zur Berechnung<br />
Wie das JAE berechnet wird, steht nicht unmittelbar im Gesetz. Ausschlaggebend<br />
sind die Empfehlungen und Rundschreiben der G<strong>KV</strong><br />
Spitzenverbände. Danach muss z. B. bei schwankenden Bezügen<br />
das regelmäßige JAE durch Schätzung ermittelt werden. Erweist<br />
sich die Schätzung im Nachhinein als unzutreffend, ist eine Korrektur<br />
nur für die Zukunft möglich; für die Vergangenheit bleibt es bei<br />
der einmal vorgenommenen Beur tei lung.<br />
Einkünfte aus anderen Tätigkeiten<br />
Übt der Arbeitnehmer neben seiner Hauptbeschäftigung noch eine<br />
selbstständige Tätigkeit oder eine geringfügige Beschäftigung aus,<br />
werden Einkünfte aus diesen Tätigkeiten bei der Bestimmung des<br />
regelmäßigen JAE nicht berücksichtigt.<br />
Besonderheit 450-Euro-Job: Werden zwei oder mehr geringfügige<br />
Beschäftigungen neben der Hauptbeschäftigung ausgeübt, werden<br />
Einkünfte ab dem 2. Minijob zum regelmäßigen JAE addiert. Der<br />
erste Minijob wird jedoch nie berücksichtigt.<br />
Zuordnung Arbeitsentgelt zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt<br />
entgeltarten anzurechnen nicht anzurechnen<br />
Bereitschaftsdienstvergütung 3<br />
Erschwerniszulage* 3<br />
tatsächliche Fahrkostenerstattung<br />
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte<br />
3<br />
Familienzuschläge 3<br />
Gewinnbeteiligung* 3<br />
Jubiläumszuwendung 3<br />
Schicht-, Schmutzzulage, etc. (bei<br />
ständiger Zahlung)<br />
3<br />
tatsächliche Überstundenzahlung 3<br />
pauschale Überstundenzahlung 3<br />
Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld* 3<br />
Belegschaftsrabatt 3<br />
Vermögenswirksame Leistungen 3<br />
Verbesserungsvorschläge 3<br />
*) tarif- oder einzelvertraglich abgesichert<br />
Zur Berücksichtigung eines Firmenwagens siehe Seite 94.