SIGNAL KV-Handbuch - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG
SIGNAL KV-Handbuch - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG
SIGNAL KV-Handbuch - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (<strong>KV</strong>B)<br />
Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (<strong>KV</strong>B) ist eine Körperschaft<br />
des öffentlichen Rechts und eine betriebliche Sozialeinrichtung<br />
des Bundeseisenbahnvermögens (BEV).<br />
Die <strong>KV</strong>B ist keine gesetzliche Krankenkasse im Sinne des SGB V.<br />
Die ehemaligen Bahnbeamten haben keinen Beihilfeanspruch<br />
gegenüber dem Bund. Ihnen steht stattdessen ein Fürsorgeanspruch<br />
gegenüber dem BEV zu. Diese Fürsorgeleistung wird von<br />
der <strong>KV</strong>B erbracht. Dabei werden die aufgrund der Fürsorgepflicht<br />
des Dienstherrn zustehenden Leistungen durch Anteile aufgestockt,<br />
die aus den Beiträgen der Mitglieder finanziert werden. Das heißt,<br />
die Gesamtleistung der <strong>KV</strong>B setzt sich grundsätzlich aus zwei Teilen<br />
zusammen:<br />
1. dem Fürsorgeteil des Dienstherrn<br />
2. dem beitragsfinanzierten Teil der <strong>KV</strong>B-Leistung<br />
Zu den Mitgliedern der <strong>KV</strong>B gehören Beamte oder Ruhestandsbeamte<br />
der Deutschen Bundesbahn (DB), deren Angehörige und deren<br />
Hinterbliebene. Mit Einführung des Eisenbahnneuordnungsgesetzes<br />
am 01.01.1994 ist faktisch der Versichertenbestand der <strong>KV</strong>B<br />
geschlossen worden. Derzeit betreut die <strong>KV</strong>B rund 220.000 Mitglieder<br />
und ca. 140.000 mitversicherte Angehörige.<br />
Wichtig: Auch für Beamte der DB, die keine <strong>KV</strong>B Mitglieder sind gelten<br />
die Beihilfevorschriften des Bundes nicht. Nicht-Mitglieder der<br />
<strong>KV</strong>B erhalten daher ausschließlich den Anteil der Tarifleistung der<br />
<strong>KV</strong>B, der der Fürsorgeleistung der DB entspricht. Mitversicherte<br />
Die wichtigsten Leistungen der <strong>KV</strong>B im Überblick<br />
62 ZIELGRUPPEN/FACHTHEMEN<br />
Leistung<br />
für <strong>KV</strong>B<br />
Mitglieder<br />
Angehörige – die selbst beihilfeberechtigt sind – erhalten unter<br />
Anrechnung weiterer Versicherungsleistungen nur den beitragsfinanzierten<br />
Anteil der <strong>KV</strong>B-Tarifleistung.<br />
Die Beiträge für <strong>KV</strong>B Mitglieder richten sich nach der Besoldungsgruppe<br />
und der Anzahl der mitversicherten Angehörigen. Beispielsweise<br />
zahlt ein ehemaliger Bahnbeamter der Besoldungsgruppe A11<br />
mit einem mitversicherten Ehegatten in 2013 monatlich 250,80 Euro.<br />
Weitere Informationen können Sie dem Internetauftritt der <strong>KV</strong>B entnehmen<br />
(www.kvb.bund.de). Leider sind weite Bereiche des <strong>KV</strong>B<br />
Auftrittes nur für Mitglieder einsehbar. Sie benötigen daher im Einzelfall<br />
den Zugangscode Ihres Kunden/ Interessenten.<br />
Pflegepflichtversicherung<br />
In der Pflegeversicherung werden die <strong>KV</strong>B-Mitglieder der privaten<br />
Pflegepflichtversicherung zugeordnet (Tarif PVB). Beitragseinzug,<br />
Vertragsführung und Leistungsauszahlung erfolgt über die <strong>KV</strong>B. Die<br />
Rückdeckung der Pflegepflichtversicherung der <strong>KV</strong>B-Mitglieder<br />
erfolgt über den P<strong>KV</strong>-Verband. Entsprechend des Marktanteils werden<br />
die Pflegeversicherungen auf die einzelnen Verbandsunternehmen<br />
verteilt. Die Absicherung der über die Grundversorgung der<br />
Pflegepflichtversicherung hinausgehenden Kosten ist über das<br />
<strong>SIGNAL</strong> PflegeSchutz-Programm bzw. den Pflegeschutz mit staatlicher<br />
Förderung möglich.<br />
Eigenanteile für <strong>KV</strong>B-Mitglieder Leistung für<br />
Nicht-<strong>KV</strong>B-Mitglieder**/<br />
***<br />
Leistung für<br />
Angehörige mit<br />
eigenem<br />
Beihilfe anspruch<br />
Ärztliche Behandlung*:<br />
90 % 10 %,<br />
68,15 % 21,85 %<br />
erstattungsfähig sind Behandlungskosten<br />
bis zu den GOÄ-Höchstsätzen<br />
zusätzlich 100 % der über die GOÄ hinausgehenden<br />
Kostenanteile<br />
Arznei-und Verbandmittel:<br />
90 % 10 % mind. 5 € max. 10 €/Packung und 60,58 % 29,42 %<br />
erstattungsfähig sind verschreibungspflichtige<br />
Medikamente bis zum Festbetrag,<br />
abzgl. 10 % mindestens 5 €<br />
max. 10 €/Packung<br />
weitere 10 % der erstattungsfähigen Aufwendungen,<br />
zusätzlich 100 % der über den Festbetrag<br />
hinausgehenden Kostenanteil<br />
Heilpraktiker, inkl. Verordnungen keine Leis- 100 % des Rechnungsbetrags keine Leistung der keine Leistung der<br />
tung der<br />
<strong>KV</strong>B<br />
<strong>KV</strong>B<br />
<strong>KV</strong>B<br />
ambulante Psychotherapie* 90 % 10 % 68,15 % 21,85 %<br />
Brillen (Gestell und Gläser):<br />
80 % 20 %,<br />
60,58 % nur für Personen unter 18<br />
erstattungsfähig sind Gestell (bis 26 €)<br />
und Gläser (je nach Indikation bis<br />
123 €)<br />
zusätzlich 100 % der über die erstattungsfähigen<br />
Höchstsätze hinausgehenden<br />
Kosten<br />
Personen unter 18<br />
Jahren, sonst keine<br />
Leistung<br />
Jahren = 19,42 %,<br />
alle Übrigen =<br />
80 %<br />
Hilfsmittel:<br />
80-90 % 10%, mind. 5 € und max. 10 €, weitere 10- 60,58 % 19,42 %<br />
erstattungsfähig sind die angemessenen<br />
Kosten der im Tarif genannten<br />
Hilfsmittel abzgl. 10 % mindestens 5 €<br />
max. 10 €/Hilfsmittel<br />
20 % von den erstattungsfähigen Kosten,<br />
darüber hinausgehende Kostenanteile zu<br />
100 %<br />
Heilmittel<br />
80 % 20% Zuzahlung der von der <strong>KV</strong>B aner- 60,58 % 19,42 %<br />
sind bis zu festgelegten Höchstsätzen<br />
erstattungsfähig<br />
kannten Kosten, darüber hinausgehende<br />
Kostenanteile zu 100 %<br />
stationäre Behandlung<br />
100 % 10 € pro Tag, max. 28 Tage im Kalender- 75,73 % 24,27 %<br />
Regelleistung: erstattungsfähig sind die<br />
allgemeinen Krankenhausleistungen<br />
abzgl. 10 €/Tag für max. 28 Tage/Kalenderjahrjahr