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SIGNAL KV-Handbuch - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

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Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (<strong>KV</strong>B)<br />

Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (<strong>KV</strong>B) ist eine Körperschaft<br />

des öffentlichen Rechts und eine betriebliche Sozialeinrichtung<br />

des Bundeseisenbahnvermögens (BEV).<br />

Die <strong>KV</strong>B ist keine gesetzliche Krankenkasse im Sinne des SGB V.<br />

Die ehemaligen Bahnbeamten haben keinen Beihilfeanspruch<br />

gegenüber dem Bund. Ihnen steht stattdessen ein Fürsorgeanspruch<br />

gegenüber dem BEV zu. Diese Fürsorgeleistung wird von<br />

der <strong>KV</strong>B erbracht. Dabei werden die aufgrund der Fürsorgepflicht<br />

des Dienstherrn zustehenden Leistungen durch Anteile aufgestockt,<br />

die aus den Beiträgen der Mitglieder finanziert werden. Das heißt,<br />

die Gesamtleistung der <strong>KV</strong>B setzt sich grundsätzlich aus zwei Teilen<br />

zusammen:<br />

1. dem Fürsorgeteil des Dienstherrn<br />

2. dem beitragsfinanzierten Teil der <strong>KV</strong>B-Leistung<br />

Zu den Mitgliedern der <strong>KV</strong>B gehören Beamte oder Ruhestandsbeamte<br />

der Deutschen Bundesbahn (DB), deren Angehörige und deren<br />

Hinterbliebene. Mit Einführung des Eisenbahnneuordnungsgesetzes<br />

am 01.01.1994 ist faktisch der Versichertenbestand der <strong>KV</strong>B<br />

geschlossen worden. Derzeit betreut die <strong>KV</strong>B rund 220.000 Mitglieder<br />

und ca. 140.000 mitversicherte Angehörige.<br />

Wichtig: Auch für Beamte der DB, die keine <strong>KV</strong>B Mitglieder sind gelten<br />

die Beihilfevorschriften des Bundes nicht. Nicht-Mitglieder der<br />

<strong>KV</strong>B erhalten daher ausschließlich den Anteil der Tarifleistung der<br />

<strong>KV</strong>B, der der Fürsorgeleistung der DB entspricht. Mitversicherte<br />

Die wichtigsten Leistungen der <strong>KV</strong>B im Überblick<br />

62 ZIELGRUPPEN/FACHTHEMEN<br />

Leistung<br />

für <strong>KV</strong>B<br />

Mitglieder<br />

Angehörige – die selbst beihilfeberechtigt sind – erhalten unter<br />

Anrechnung weiterer Versicherungsleistungen nur den beitragsfinanzierten<br />

Anteil der <strong>KV</strong>B-Tarifleistung.<br />

Die Beiträge für <strong>KV</strong>B Mitglieder richten sich nach der Besoldungsgruppe<br />

und der Anzahl der mitversicherten Angehörigen. Beispielsweise<br />

zahlt ein ehemaliger Bahnbeamter der Besoldungsgruppe A11<br />

mit einem mitversicherten Ehegatten in 2013 monatlich 250,80 Euro.<br />

Weitere Informationen können Sie dem Internetauftritt der <strong>KV</strong>B entnehmen<br />

(www.kvb.bund.de). Leider sind weite Bereiche des <strong>KV</strong>B<br />

Auftrittes nur für Mitglieder einsehbar. Sie benötigen daher im Einzelfall<br />

den Zugangscode Ihres Kunden/ Interessenten.<br />

Pflegepflichtversicherung<br />

In der Pflegeversicherung werden die <strong>KV</strong>B-Mitglieder der privaten<br />

Pflegepflichtversicherung zugeordnet (Tarif PVB). Beitragseinzug,<br />

Vertragsführung und Leistungsauszahlung erfolgt über die <strong>KV</strong>B. Die<br />

Rückdeckung der Pflegepflichtversicherung der <strong>KV</strong>B-Mitglieder<br />

erfolgt über den P<strong>KV</strong>-Verband. Entsprechend des Marktanteils werden<br />

die Pflegeversicherungen auf die einzelnen Verbandsunternehmen<br />

verteilt. Die Absicherung der über die Grundversorgung der<br />

Pflegepflichtversicherung hinausgehenden Kosten ist über das<br />

<strong>SIGNAL</strong> PflegeSchutz-Programm bzw. den Pflegeschutz mit staatlicher<br />

Förderung möglich.<br />

Eigenanteile für <strong>KV</strong>B-Mitglieder Leistung für<br />

Nicht-<strong>KV</strong>B-Mitglieder**/<br />

***<br />

Leistung für<br />

Angehörige mit<br />

eigenem<br />

Beihilfe anspruch<br />

Ärztliche Behandlung*:<br />

90 % 10 %,<br />

68,15 % 21,85 %<br />

erstattungsfähig sind Behandlungskosten<br />

bis zu den GOÄ-Höchstsätzen<br />

zusätzlich 100 % der über die GOÄ hinausgehenden<br />

Kostenanteile<br />

Arznei-und Verbandmittel:<br />

90 % 10 % mind. 5 € max. 10 €/Packung und 60,58 % 29,42 %<br />

erstattungsfähig sind verschreibungspflichtige<br />

Medikamente bis zum Festbetrag,<br />

abzgl. 10 % mindestens 5 €<br />

max. 10 €/Packung<br />

weitere 10 % der erstattungsfähigen Aufwendungen,<br />

zusätzlich 100 % der über den Festbetrag<br />

hinausgehenden Kostenanteil<br />

Heilpraktiker, inkl. Verordnungen keine Leis- 100 % des Rechnungsbetrags keine Leistung der keine Leistung der<br />

tung der<br />

<strong>KV</strong>B<br />

<strong>KV</strong>B<br />

<strong>KV</strong>B<br />

ambulante Psychotherapie* 90 % 10 % 68,15 % 21,85 %<br />

Brillen (Gestell und Gläser):<br />

80 % 20 %,<br />

60,58 % nur für Personen unter 18<br />

erstattungsfähig sind Gestell (bis 26 €)<br />

und Gläser (je nach Indikation bis<br />

123 €)<br />

zusätzlich 100 % der über die erstattungsfähigen<br />

Höchstsätze hinausgehenden<br />

Kosten<br />

Personen unter 18<br />

Jahren, sonst keine<br />

Leistung<br />

Jahren = 19,42 %,<br />

alle Übrigen =<br />

80 %<br />

Hilfsmittel:<br />

80-90 % 10%, mind. 5 € und max. 10 €, weitere 10- 60,58 % 19,42 %<br />

erstattungsfähig sind die angemessenen<br />

Kosten der im Tarif genannten<br />

Hilfsmittel abzgl. 10 % mindestens 5 €<br />

max. 10 €/Hilfsmittel<br />

20 % von den erstattungsfähigen Kosten,<br />

darüber hinausgehende Kostenanteile zu<br />

100 %<br />

Heilmittel<br />

80 % 20% Zuzahlung der von der <strong>KV</strong>B aner- 60,58 % 19,42 %<br />

sind bis zu festgelegten Höchstsätzen<br />

erstattungsfähig<br />

kannten Kosten, darüber hinausgehende<br />

Kostenanteile zu 100 %<br />

stationäre Behandlung<br />

100 % 10 € pro Tag, max. 28 Tage im Kalender- 75,73 % 24,27 %<br />

Regelleistung: erstattungsfähig sind die<br />

allgemeinen Krankenhausleistungen<br />

abzgl. 10 €/Tag für max. 28 Tage/Kalenderjahrjahr

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