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SIGNAL KV-Handbuch - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

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<strong>KV</strong>-Lexikon (wichtige Fachbegriffe von A bis Z)<br />

Mehrleistungen<br />

Grundleistungen + Mehrleistungen<br />

Der so ermittelte Wert ist von 100 abzuziehen.<br />

x 100<br />

Wie hoch sind die steuerlich abzugsfähigen Beitragsanteile der<br />

aktuellen Verkaufstarife?<br />

<strong>SIGNAL</strong> Tarife steuerlich abzugsfähig<br />

START 93,16 %<br />

START-PLUS 84,07 %<br />

KOMFORT 82,60 %<br />

KOMFORT-PLUS, EXKLUSIV,<br />

EXKLUSIV-PLUS<br />

79,59 %<br />

START-B, KOMFORT-B, EXKLUSIV-B 91,36 %<br />

KOMFORT-B-E(1), EXKLUSIV-B-E(1) 57,61 %<br />

KOMFORT-B-W, EXKLUSIV-B-W,<br />

EXKLUSIV-B-ES<br />

0 %<br />

Vorauszahlung bis 2 ½ Jahre möglich<br />

Grundsätzlich gilt, dass <strong>KV</strong>-Beiträge für das Kalenderjahr abzugsfähig<br />

sind, für das sie bezahlt wurden. Es gibt eine Ausnahme in § 10<br />

Abs. 1 Nr. 3. Buchstabe a) EStG. Danach sind <strong>KV</strong>-Beiträge bis zum<br />

zweieinhalbfachen Jahresbetrag in einem Veranlagungszeitraum<br />

steuerlich abzugsfähig. Beträgt der steuerlich zu berücksichtigende<br />

<strong>KV</strong>-Monatsbeitrag beispielsweise 500 Euro, so können in einem<br />

Kalenderjahr bis zu 15.000 Euro sofort als Vorsorgeaufwendungen<br />

steuerlich geltend gemacht werden. Ob dies im Einzelfall vorteilhaft<br />

ist, sollte mit dem Steuerberater besprochen werden.<br />

Welche Tarife sind zunächst steuerlich nicht abzugsfähig?<br />

Zur Gänze nicht abzugsfähig sind Beiträge für Tagegeldtarife: Krankentagegeld,<br />

Krankenhaustagegeld, Pflegetagegeld. Gleiches gilt<br />

für Tarife, die ausschließlich Mehrleistungen vorsehen sowie für reine<br />

Optionstarife.<br />

Beiträge hierfür können aber ggf. im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen<br />

angesetzt werden, solange die Höchstgrenzen<br />

noch nicht erreicht sind.<br />

Was führt zur Reduzierung der berücksichtigungsfähigen Beiträge?<br />

Die auf Grundlage der oben beschriebenen Vorschriften ermittelten<br />

abzugsfähigen <strong>KV</strong>- und PV-Beiträge werden bei Arbeitnehmern um<br />

den vollen Arbeitgeberzuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung<br />

sowie den Krankentagegeldzuschuss vermindert. Abzuziehen<br />

sind ebenfalls Beitragsrückerstattungen; allerdings nur mit den<br />

Beträgen, die sich nach Anwendung des tariflichen Faktors ergeben.<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)<br />

Verbraucherschutz und dauernde Erfüllbarkeit der Versiche rungsverträge<br />

sind die zwei Hauptaufgaben dieser dem Bundes ministerium<br />

für Finanzen zugeordneten oberen Bundes behörde. Seit In-<br />

Kraft-Treten der Bestimmungen zum EU-Binnenmarkt erstreckt sich<br />

der Aufsichtsbereich nach dem Sitzlandprinzip. Die Finanzaufsicht<br />

wird auf die Niederlas sungs- und Dienstlei s tungs tätig keit von Unternehmen<br />

mit Sitz in der Bundesrepu blik in allen Staaten der EU und<br />

der übrigen EWR-Vertrags staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen)<br />

ausgedehnt (siehe auch Aufsicht). Die Anschrift lautet: Bundesanstalt<br />

für Finanz dienst leis tungsaufsicht – Bereich Versicherungen –,<br />

Graurheindorfer Str. 108, 53317 Bonn, Internet: www.bafin.de<br />

Bundesfreiwilligendienst (BFD)<br />

Seit dem 1.7.2011 ersetzt der Bundesfreiwilligendienst (zumindest<br />

teilweise) den bis dahin möglichen Zivildienst. Der Dienst beträgt<br />

grundsätzlich 12 Monate, mindestens aber 6 und höchstens<br />

12 Monate. Analog zum Jugendfreiwilligendienst (JFDG) besteht<br />

beim BFD Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung.<br />

Der BFD ist zwar ein unentgeltlicher Dienst, die Teilnehmer<br />

erhalten dennoch ein Taschengeld und ggf. freie Unterkunft und Verpflegung.<br />

Bundesknappschaft (jetzt DRV Knappschaft-Bahn-See)<br />

Die Bundesknappschaft heißt seit dem 1.10.2005 „Deutsche Rentenversicherung<br />

Knappschaft-Bahn-See“. Die Knappschaft-Bahn-<br />

See ist ein umfassender Sozialversicherungsträger, zu dessen Verbund<br />

die Kranken- und Pflegeversicherung, das medizinische Netz,<br />

die Rentenversicherung, die Renten-Zusatzversicherung, die Seemannskasse<br />

sowie die Minijob-Zentrale gehören.<br />

Wegfall der Sonderregelung für Bergleute zum 1.4.2007<br />

Die Satzung der Bundesknappschaft konnte festlegen, dass<br />

Beschäftigte, die der Bundesknappschaft zuzuordnen waren, auch<br />

bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Knappschaft<br />

versicherungspflichtig blieben. Diese Regelung ist zum<br />

1.4.2007 weggefallen.<br />

Damit werden die bisher in der Knappschaft pflichtversicherten<br />

Arbeitnehmer, die von dieser Regelung betroffenen waren, zukünftig<br />

versicherungsfrei nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Voraussetzung ist<br />

auch bei diesem Personenkreis, dass das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt<br />

die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Somit kommen<br />

diese Personen ebenfalls als Zielgruppe für eine P<strong>KV</strong> infrage.<br />

Bundespflegesatzverordnung<br />

Bundespflegesatzverordnung und jetzt auch das „Krankenhausentgeltgesetz”<br />

regeln im Wesentlichen die Krankenhausfinanzierung in<br />

Deutschland und enthalten z. B. Regelungen zu den Pflegesätzen<br />

sowie zu den Wahlleistungen „Chefarzt“ und „gesonderte Berechnung<br />

im Ein- oder Zweibettzimmer“.<br />

Bundeswehr<br />

Soldaten der Bundeswehr haben während des aktiven Dienstes<br />

Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Als Empfänger<br />

von Versorgungsbezügen bzw. Übergangsgebührnissen, also<br />

nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst, haben sie dann<br />

einen Beihilfeanspruch in Höhe von 70 %.<br />

Für seine berücksichtigungsfähigen Ehegatten und Kinder hat der<br />

Soldat Anspruch auf Beihilfe nach der Bundesbeihilfever ord nung.<br />

Card für Privatversicherte<br />

Beim Arzt oder Zahnarzt weist die Karte unseren Kunden als Privatversicherten<br />

aus. Bei einem Krankenhausaufenthalt enthält die<br />

<strong>SIGNAL</strong> Card eine Kostenübernahmegarantie im versicherten<br />

Umfang für allgemeine Krankenhausleistungen und zusätzliche<br />

Unterbringungskosten.<br />

Die <strong>SIGNAL</strong> Card erhalten mit wenigen Ausnahmen (z. B. Versicherte<br />

nach Tarif KlinikUNFALLpur, KlinikSTART(pur), KlinikPLUS(pur)) alle<br />

unsere nach Krank heitskostentarifen versicherten Kunden.<br />

COMPASS Private Pflegeberatung GmbH<br />

Personen, die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz<br />

(Pflegebedürftige, Ratsuchende im Vorfeld von Pflegebedürftigkeit,<br />

pflegende Angehörige, demenziell Erkrankte und ihre Familien) erhalten,<br />

haben seit Januar 2009 einen kostenlosen Anspruch auf individuelle<br />

Beratung und Hilfestellung durch eine Pflegeberaterin/ einen<br />

Pflegeberater.<br />

Für diese Pflegeberatung hat der Verband der privaten Krankenversicherung<br />

(P<strong>KV</strong>) ein eigenständiges Konzept entwickelt und eine<br />

<strong>KV</strong>-LEXIKON 91<br />

<strong>KV</strong>-LEXIKON

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