SIGNAL KV-Handbuch - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG
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<strong>KV</strong>-Lexikon (wichtige Fachbegriffe von A bis Z)<br />
Mehrleistungen<br />
Grundleistungen + Mehrleistungen<br />
Der so ermittelte Wert ist von 100 abzuziehen.<br />
x 100<br />
Wie hoch sind die steuerlich abzugsfähigen Beitragsanteile der<br />
aktuellen Verkaufstarife?<br />
<strong>SIGNAL</strong> Tarife steuerlich abzugsfähig<br />
START 93,16 %<br />
START-PLUS 84,07 %<br />
KOMFORT 82,60 %<br />
KOMFORT-PLUS, EXKLUSIV,<br />
EXKLUSIV-PLUS<br />
79,59 %<br />
START-B, KOMFORT-B, EXKLUSIV-B 91,36 %<br />
KOMFORT-B-E(1), EXKLUSIV-B-E(1) 57,61 %<br />
KOMFORT-B-W, EXKLUSIV-B-W,<br />
EXKLUSIV-B-ES<br />
0 %<br />
Vorauszahlung bis 2 ½ Jahre möglich<br />
Grundsätzlich gilt, dass <strong>KV</strong>-Beiträge für das Kalenderjahr abzugsfähig<br />
sind, für das sie bezahlt wurden. Es gibt eine Ausnahme in § 10<br />
Abs. 1 Nr. 3. Buchstabe a) EStG. Danach sind <strong>KV</strong>-Beiträge bis zum<br />
zweieinhalbfachen Jahresbetrag in einem Veranlagungszeitraum<br />
steuerlich abzugsfähig. Beträgt der steuerlich zu berücksichtigende<br />
<strong>KV</strong>-Monatsbeitrag beispielsweise 500 Euro, so können in einem<br />
Kalenderjahr bis zu 15.000 Euro sofort als Vorsorgeaufwendungen<br />
steuerlich geltend gemacht werden. Ob dies im Einzelfall vorteilhaft<br />
ist, sollte mit dem Steuerberater besprochen werden.<br />
Welche Tarife sind zunächst steuerlich nicht abzugsfähig?<br />
Zur Gänze nicht abzugsfähig sind Beiträge für Tagegeldtarife: Krankentagegeld,<br />
Krankenhaustagegeld, Pflegetagegeld. Gleiches gilt<br />
für Tarife, die ausschließlich Mehrleistungen vorsehen sowie für reine<br />
Optionstarife.<br />
Beiträge hierfür können aber ggf. im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen<br />
angesetzt werden, solange die Höchstgrenzen<br />
noch nicht erreicht sind.<br />
Was führt zur Reduzierung der berücksichtigungsfähigen Beiträge?<br />
Die auf Grundlage der oben beschriebenen Vorschriften ermittelten<br />
abzugsfähigen <strong>KV</strong>- und PV-Beiträge werden bei Arbeitnehmern um<br />
den vollen Arbeitgeberzuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung<br />
sowie den Krankentagegeldzuschuss vermindert. Abzuziehen<br />
sind ebenfalls Beitragsrückerstattungen; allerdings nur mit den<br />
Beträgen, die sich nach Anwendung des tariflichen Faktors ergeben.<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)<br />
Verbraucherschutz und dauernde Erfüllbarkeit der Versiche rungsverträge<br />
sind die zwei Hauptaufgaben dieser dem Bundes ministerium<br />
für Finanzen zugeordneten oberen Bundes behörde. Seit In-<br />
Kraft-Treten der Bestimmungen zum EU-Binnenmarkt erstreckt sich<br />
der Aufsichtsbereich nach dem Sitzlandprinzip. Die Finanzaufsicht<br />
wird auf die Niederlas sungs- und Dienstlei s tungs tätig keit von Unternehmen<br />
mit Sitz in der Bundesrepu blik in allen Staaten der EU und<br />
der übrigen EWR-Vertrags staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen)<br />
ausgedehnt (siehe auch Aufsicht). Die Anschrift lautet: Bundesanstalt<br />
für Finanz dienst leis tungsaufsicht – Bereich Versicherungen –,<br />
Graurheindorfer Str. 108, 53317 Bonn, Internet: www.bafin.de<br />
Bundesfreiwilligendienst (BFD)<br />
Seit dem 1.7.2011 ersetzt der Bundesfreiwilligendienst (zumindest<br />
teilweise) den bis dahin möglichen Zivildienst. Der Dienst beträgt<br />
grundsätzlich 12 Monate, mindestens aber 6 und höchstens<br />
12 Monate. Analog zum Jugendfreiwilligendienst (JFDG) besteht<br />
beim BFD Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung.<br />
Der BFD ist zwar ein unentgeltlicher Dienst, die Teilnehmer<br />
erhalten dennoch ein Taschengeld und ggf. freie Unterkunft und Verpflegung.<br />
Bundesknappschaft (jetzt DRV Knappschaft-Bahn-See)<br />
Die Bundesknappschaft heißt seit dem 1.10.2005 „Deutsche Rentenversicherung<br />
Knappschaft-Bahn-See“. Die Knappschaft-Bahn-<br />
See ist ein umfassender Sozialversicherungsträger, zu dessen Verbund<br />
die Kranken- und Pflegeversicherung, das medizinische Netz,<br />
die Rentenversicherung, die Renten-Zusatzversicherung, die Seemannskasse<br />
sowie die Minijob-Zentrale gehören.<br />
Wegfall der Sonderregelung für Bergleute zum 1.4.2007<br />
Die Satzung der Bundesknappschaft konnte festlegen, dass<br />
Beschäftigte, die der Bundesknappschaft zuzuordnen waren, auch<br />
bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Knappschaft<br />
versicherungspflichtig blieben. Diese Regelung ist zum<br />
1.4.2007 weggefallen.<br />
Damit werden die bisher in der Knappschaft pflichtversicherten<br />
Arbeitnehmer, die von dieser Regelung betroffenen waren, zukünftig<br />
versicherungsfrei nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Voraussetzung ist<br />
auch bei diesem Personenkreis, dass das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt<br />
die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Somit kommen<br />
diese Personen ebenfalls als Zielgruppe für eine P<strong>KV</strong> infrage.<br />
Bundespflegesatzverordnung<br />
Bundespflegesatzverordnung und jetzt auch das „Krankenhausentgeltgesetz”<br />
regeln im Wesentlichen die Krankenhausfinanzierung in<br />
Deutschland und enthalten z. B. Regelungen zu den Pflegesätzen<br />
sowie zu den Wahlleistungen „Chefarzt“ und „gesonderte Berechnung<br />
im Ein- oder Zweibettzimmer“.<br />
Bundeswehr<br />
Soldaten der Bundeswehr haben während des aktiven Dienstes<br />
Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Als Empfänger<br />
von Versorgungsbezügen bzw. Übergangsgebührnissen, also<br />
nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst, haben sie dann<br />
einen Beihilfeanspruch in Höhe von 70 %.<br />
Für seine berücksichtigungsfähigen Ehegatten und Kinder hat der<br />
Soldat Anspruch auf Beihilfe nach der Bundesbeihilfever ord nung.<br />
Card für Privatversicherte<br />
Beim Arzt oder Zahnarzt weist die Karte unseren Kunden als Privatversicherten<br />
aus. Bei einem Krankenhausaufenthalt enthält die<br />
<strong>SIGNAL</strong> Card eine Kostenübernahmegarantie im versicherten<br />
Umfang für allgemeine Krankenhausleistungen und zusätzliche<br />
Unterbringungskosten.<br />
Die <strong>SIGNAL</strong> Card erhalten mit wenigen Ausnahmen (z. B. Versicherte<br />
nach Tarif KlinikUNFALLpur, KlinikSTART(pur), KlinikPLUS(pur)) alle<br />
unsere nach Krank heitskostentarifen versicherten Kunden.<br />
COMPASS Private Pflegeberatung GmbH<br />
Personen, die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz<br />
(Pflegebedürftige, Ratsuchende im Vorfeld von Pflegebedürftigkeit,<br />
pflegende Angehörige, demenziell Erkrankte und ihre Familien) erhalten,<br />
haben seit Januar 2009 einen kostenlosen Anspruch auf individuelle<br />
Beratung und Hilfestellung durch eine Pflegeberaterin/ einen<br />
Pflegeberater.<br />
Für diese Pflegeberatung hat der Verband der privaten Krankenversicherung<br />
(P<strong>KV</strong>) ein eigenständiges Konzept entwickelt und eine<br />
<strong>KV</strong>-LEXIKON 91<br />
<strong>KV</strong>-LEXIKON