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SIGNAL KV-Handbuch - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

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Beihilfeberechtigte, Heilfürsorgeberechtigte<br />

Krankenversicherungspflicht seit 1. Januar 2009<br />

Seit dem 01.01.2009 besteht auch für Beamte Versicherungspflicht<br />

in der privaten Krankenversicherung. Um dem Kontrahierungszwang<br />

innerhalb der P<strong>KV</strong> zu entsprechen, wurde ein beihilfekonformer<br />

Basistarif eingeführt. Alle Details zur Pflicht der Versicherung in der<br />

P<strong>KV</strong> finden Sie auf Seite 109. Auch nach Einführung der Versicherungspflicht<br />

gilt nach wie vor: Wer sich rechtzeitig um seine Krankenversicherung<br />

kümmert, hat alle Möglichkeiten, einen umfassenden<br />

und zu seinem Beihilfeanspruch passenden Versicherungsschutz<br />

zu erhalten.<br />

Beihilfe<br />

Beamte - unter bestimmten Voraussetzungen auch Angestellte und<br />

Arbeiter des öffentlichen Dienstes – erhalten für sich und ihre Angehörigen<br />

von ihren Dienstherren (Bund bzw. Landesbehörde) eine<br />

Beihilfe.<br />

Die Beihilfe ist eine Leistung, mit der sich der Dienstherr unmittelbar<br />

an den anfallenden Kosten für den Krankheits-, Geburts- oder<br />

Todesfall beteiligt.<br />

Bund und Länder haben dazu entsprechende Beihilfevor schrif ten<br />

erlassen, in denen die prozentuale Höhe der Beteili gung an den Kosten<br />

(= Beihilfebemessungssätze) festgelegt ist. Diese Bemessungssätze<br />

sind abhängig vom Familienstand und der jeweils geltenden<br />

Beihilfevorschrift.<br />

Die im Einzelfall geltenden Bemessungssätze können der „Beihilfetabelle“<br />

(Seite 46) entnommen werden.<br />

Beamte<br />

Der Dienstherr beteiligt sich nicht – wie bei Arbeitnehmern üblich –<br />

an den Beiträgen zur Krankenversicherung. Dafür erstattet der<br />

Dienstherr im Rahmen der Alimentation einen Teil der entstandenen<br />

Kosten in Form von Beihilfen.<br />

Weil diese Beihilfen jedoch nur anteilig in Höhe des jeweiligen Beihilfebemessungssatzes<br />

gewährt werden, ist die Beihilfe demzufolge<br />

nur eine Teilhilfe. Der Beamte benötigt daher unbedingt eine Ergänzung<br />

seines Krankenversicherungs schutzes auf 100 %.<br />

Die speziellen <strong>SIGNAL</strong> Beihilfetarife berücksichtigen diesen<br />

Umstand und sind genau auf den individuellen Bedarf der Beihilfeberechtigten<br />

zugeschnitten. Durch gestaffelte Prozentsätze passen<br />

sich unsere Tarife problemlos den jeweiligen Beihilfesätzen an und<br />

ermöglichen den Kunden so eine optimale Ergänzung ihrer bestehenden<br />

Beihilfeansprüche.<br />

Abgestimmt auf den jeweils geltenden Beihilfebemessungssatz<br />

erreichen Sie den richtigen Versicherungsschutz mit folgenden Beihilfetarifen:<br />

START-B, KOMFORT-B, KOMFORT-B-W, EXKLUSIV-B und<br />

EXKLUSIV-B-W.<br />

G<strong>KV</strong> ist keine Alternative<br />

Der Grund: Die G<strong>KV</strong> verfügt nicht über spezielle Ergänzungsangebote<br />

für Beihilfeberechtigte. Der Beamte würde also den vollen Beitrag<br />

für einen normalen 100 %-Schutz zahlen müssen, obwohl er<br />

nur die halbe Leistung oder auch nur 30 % benötigt.<br />

Schlimmer noch: Sein Dienstherr beteiligt sich in keinem Fall an diesem<br />

Beitrag.<br />

„Beihilfelücken“<br />

Zusätzliche Lücken bei den Krankheitskosten entstehen für den<br />

Beamten dadurch, dass der Dienstherr nicht sämtliche Kosten als<br />

44 ZIELGRUPPEN/FACHTHEMEN<br />

beihilfefähig anerkennt, sondern Beihilfe nur auf so genannte „beihilfefähige<br />

Aufwendungen“ gewährt. Die so entstehen den Lücken<br />

schließen Sie mit unseren speziellen Beihilfeer gän zungstarifen:<br />

KOMFORT-B-E (KOMFORT-B-E1) bzw. EXKLUSIV-B-E (EXKLUSIV-<br />

B-E1) und EXKLUSIV-B-ES<br />

Besonderheit für Ausbildungszeiten:<br />

Während der Ausbildung als Beamtenanwärter oder Referendar<br />

sowie als berücksichtigungsfähiger Student oder Auszubilden der<br />

können die entsprechenden Beihilfetarife auch als beitragsgünstige<br />

R-Version (G<strong>KV</strong> versicherte Auszubildende nur R-KOMFORT-B-W,<br />

R-EXKLUSIV-B-W, R-EXKLUSIV-B-ES) versichert werden. Die Versicherungsfähigkeit<br />

der R-Tarife endet grundsätzlich mit Vollendung<br />

des 34. Lebens jahres. Eine Ausnahme bilden die Referendare im<br />

Schuldienst und Lehramtsanwärter: Da die Durchschnittsalter für<br />

diese beiden Gruppen stetig gestiegen sind, wird hier die Versicherungsfähigkeit<br />

der R-Tarife bis zur Vollendung des 39. Lebensjahres<br />

verlängert. Nach Erreichen der Altersgrenzen erfolgt dann automatisch<br />

die Umstellung in die entsprechenden Normaltarife.<br />

Freie Heilfürsorge<br />

Die freie Heilfürsorge ist eine spezielle Form der Fürsorge des<br />

Dienstherrn gegenüber seinen Beamten. Sie wird i.d.R. dann<br />

gewährt, wenn die Tätigkeit besonders gefahrgeneigt ist.<br />

Die freie Heilfürsorge erbringt – im Gegensatz zur Beihilfe leistung –<br />

eine 100 %ige Kostenübernahme der erstattungsfähigen Aufwendungen.<br />

In einigen Bundesländern (z. B. NRW) sind über die Heilfürsorge<br />

hinausgehende Aufwendungen im Rahmen der jeweils<br />

geltenden Beihilfevorschriften beihilfefähig.<br />

Freie Heilfürsorge wird jedoch nur dem Beamten selbst ge währt; für<br />

seine berücksichtigungsfähigen Angehörigen erhält er Beihilfe entsprechend<br />

der jeweils geltenden Beihilfevorschrift.<br />

Freie Heilfürsorge erhalten Vollzugsbeamte der Bundespolizei,<br />

Berufs- und Zeitsoldaten während des aktiven Dienstes. Bei Polizeibeamten<br />

der Länder gelten länderspezifische Regelungen, diese<br />

können Sie der Übersicht auf Seite 47 entnehmen.<br />

Nach Ende der freien Heilfürsorge wird wieder Beihilfe gewährt. Aus<br />

diesem Grund sollten davon betroffene Beamte schon während ihres<br />

Anspruchs auf Heilfürsorge eine Anwartschafts ver sicherung bei uns<br />

auf die später benötigten Beihilfetarife abschließen. Nur so ist schon<br />

jetzt sichergestellt, dass nach Ende der freien Heilfürsorge eine vollwertige<br />

private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung<br />

und ohne mögliche Risikozu schläge oder Leistungsausschlüsse<br />

zustande kommt. Denn ohne bestehende Anwartschaft<br />

bleibt nur noch die Aufnahme im Basitarif für Beihilfeberechtigte.<br />

Das bedeutet: geringere Leistungen gegen höhere Beiträge.<br />

Wichtiger Hinweis für alle Heilfürsorgeberechtigten:<br />

Für die bestehenden Lücken in der Heilfürsorge empfiehlt sich in<br />

jedem Fall der Abschluss eines ambulanten Ergänzungstarifes, wie<br />

beispielsweise AmbulantSTART oder AmbulantPLUS und Zahn-<br />

PLUS.<br />

Wichtige Hinweise für Polizeianwärter der GdP<br />

Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei (GdP) genießen bei <strong>SIGNAL</strong><br />

nicht nur während der Ausbildung sondern auch danach unschlagbare<br />

Vorteile.<br />

GdP-Vorteile während der Ausbildung<br />

Beitragsfreie Rahmenanwartschaft auf den dringend benötigten<br />

Krankenversicherungsschutz für ambulante Leistungen und stationäre<br />

Regelleistungen nach Ende der Heilfürsorge (Tarife AB und<br />

SB-R)

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