SIGNAL KV-Handbuch - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG
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Beihilfeberechtigte, Heilfürsorgeberechtigte<br />
Krankenversicherungspflicht seit 1. Januar 2009<br />
Seit dem 01.01.2009 besteht auch für Beamte Versicherungspflicht<br />
in der privaten Krankenversicherung. Um dem Kontrahierungszwang<br />
innerhalb der P<strong>KV</strong> zu entsprechen, wurde ein beihilfekonformer<br />
Basistarif eingeführt. Alle Details zur Pflicht der Versicherung in der<br />
P<strong>KV</strong> finden Sie auf Seite 109. Auch nach Einführung der Versicherungspflicht<br />
gilt nach wie vor: Wer sich rechtzeitig um seine Krankenversicherung<br />
kümmert, hat alle Möglichkeiten, einen umfassenden<br />
und zu seinem Beihilfeanspruch passenden Versicherungsschutz<br />
zu erhalten.<br />
Beihilfe<br />
Beamte - unter bestimmten Voraussetzungen auch Angestellte und<br />
Arbeiter des öffentlichen Dienstes – erhalten für sich und ihre Angehörigen<br />
von ihren Dienstherren (Bund bzw. Landesbehörde) eine<br />
Beihilfe.<br />
Die Beihilfe ist eine Leistung, mit der sich der Dienstherr unmittelbar<br />
an den anfallenden Kosten für den Krankheits-, Geburts- oder<br />
Todesfall beteiligt.<br />
Bund und Länder haben dazu entsprechende Beihilfevor schrif ten<br />
erlassen, in denen die prozentuale Höhe der Beteili gung an den Kosten<br />
(= Beihilfebemessungssätze) festgelegt ist. Diese Bemessungssätze<br />
sind abhängig vom Familienstand und der jeweils geltenden<br />
Beihilfevorschrift.<br />
Die im Einzelfall geltenden Bemessungssätze können der „Beihilfetabelle“<br />
(Seite 46) entnommen werden.<br />
Beamte<br />
Der Dienstherr beteiligt sich nicht – wie bei Arbeitnehmern üblich –<br />
an den Beiträgen zur Krankenversicherung. Dafür erstattet der<br />
Dienstherr im Rahmen der Alimentation einen Teil der entstandenen<br />
Kosten in Form von Beihilfen.<br />
Weil diese Beihilfen jedoch nur anteilig in Höhe des jeweiligen Beihilfebemessungssatzes<br />
gewährt werden, ist die Beihilfe demzufolge<br />
nur eine Teilhilfe. Der Beamte benötigt daher unbedingt eine Ergänzung<br />
seines Krankenversicherungs schutzes auf 100 %.<br />
Die speziellen <strong>SIGNAL</strong> Beihilfetarife berücksichtigen diesen<br />
Umstand und sind genau auf den individuellen Bedarf der Beihilfeberechtigten<br />
zugeschnitten. Durch gestaffelte Prozentsätze passen<br />
sich unsere Tarife problemlos den jeweiligen Beihilfesätzen an und<br />
ermöglichen den Kunden so eine optimale Ergänzung ihrer bestehenden<br />
Beihilfeansprüche.<br />
Abgestimmt auf den jeweils geltenden Beihilfebemessungssatz<br />
erreichen Sie den richtigen Versicherungsschutz mit folgenden Beihilfetarifen:<br />
START-B, KOMFORT-B, KOMFORT-B-W, EXKLUSIV-B und<br />
EXKLUSIV-B-W.<br />
G<strong>KV</strong> ist keine Alternative<br />
Der Grund: Die G<strong>KV</strong> verfügt nicht über spezielle Ergänzungsangebote<br />
für Beihilfeberechtigte. Der Beamte würde also den vollen Beitrag<br />
für einen normalen 100 %-Schutz zahlen müssen, obwohl er<br />
nur die halbe Leistung oder auch nur 30 % benötigt.<br />
Schlimmer noch: Sein Dienstherr beteiligt sich in keinem Fall an diesem<br />
Beitrag.<br />
„Beihilfelücken“<br />
Zusätzliche Lücken bei den Krankheitskosten entstehen für den<br />
Beamten dadurch, dass der Dienstherr nicht sämtliche Kosten als<br />
44 ZIELGRUPPEN/FACHTHEMEN<br />
beihilfefähig anerkennt, sondern Beihilfe nur auf so genannte „beihilfefähige<br />
Aufwendungen“ gewährt. Die so entstehen den Lücken<br />
schließen Sie mit unseren speziellen Beihilfeer gän zungstarifen:<br />
KOMFORT-B-E (KOMFORT-B-E1) bzw. EXKLUSIV-B-E (EXKLUSIV-<br />
B-E1) und EXKLUSIV-B-ES<br />
Besonderheit für Ausbildungszeiten:<br />
Während der Ausbildung als Beamtenanwärter oder Referendar<br />
sowie als berücksichtigungsfähiger Student oder Auszubilden der<br />
können die entsprechenden Beihilfetarife auch als beitragsgünstige<br />
R-Version (G<strong>KV</strong> versicherte Auszubildende nur R-KOMFORT-B-W,<br />
R-EXKLUSIV-B-W, R-EXKLUSIV-B-ES) versichert werden. Die Versicherungsfähigkeit<br />
der R-Tarife endet grundsätzlich mit Vollendung<br />
des 34. Lebens jahres. Eine Ausnahme bilden die Referendare im<br />
Schuldienst und Lehramtsanwärter: Da die Durchschnittsalter für<br />
diese beiden Gruppen stetig gestiegen sind, wird hier die Versicherungsfähigkeit<br />
der R-Tarife bis zur Vollendung des 39. Lebensjahres<br />
verlängert. Nach Erreichen der Altersgrenzen erfolgt dann automatisch<br />
die Umstellung in die entsprechenden Normaltarife.<br />
Freie Heilfürsorge<br />
Die freie Heilfürsorge ist eine spezielle Form der Fürsorge des<br />
Dienstherrn gegenüber seinen Beamten. Sie wird i.d.R. dann<br />
gewährt, wenn die Tätigkeit besonders gefahrgeneigt ist.<br />
Die freie Heilfürsorge erbringt – im Gegensatz zur Beihilfe leistung –<br />
eine 100 %ige Kostenübernahme der erstattungsfähigen Aufwendungen.<br />
In einigen Bundesländern (z. B. NRW) sind über die Heilfürsorge<br />
hinausgehende Aufwendungen im Rahmen der jeweils<br />
geltenden Beihilfevorschriften beihilfefähig.<br />
Freie Heilfürsorge wird jedoch nur dem Beamten selbst ge währt; für<br />
seine berücksichtigungsfähigen Angehörigen erhält er Beihilfe entsprechend<br />
der jeweils geltenden Beihilfevorschrift.<br />
Freie Heilfürsorge erhalten Vollzugsbeamte der Bundespolizei,<br />
Berufs- und Zeitsoldaten während des aktiven Dienstes. Bei Polizeibeamten<br />
der Länder gelten länderspezifische Regelungen, diese<br />
können Sie der Übersicht auf Seite 47 entnehmen.<br />
Nach Ende der freien Heilfürsorge wird wieder Beihilfe gewährt. Aus<br />
diesem Grund sollten davon betroffene Beamte schon während ihres<br />
Anspruchs auf Heilfürsorge eine Anwartschafts ver sicherung bei uns<br />
auf die später benötigten Beihilfetarife abschließen. Nur so ist schon<br />
jetzt sichergestellt, dass nach Ende der freien Heilfürsorge eine vollwertige<br />
private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung<br />
und ohne mögliche Risikozu schläge oder Leistungsausschlüsse<br />
zustande kommt. Denn ohne bestehende Anwartschaft<br />
bleibt nur noch die Aufnahme im Basitarif für Beihilfeberechtigte.<br />
Das bedeutet: geringere Leistungen gegen höhere Beiträge.<br />
Wichtiger Hinweis für alle Heilfürsorgeberechtigten:<br />
Für die bestehenden Lücken in der Heilfürsorge empfiehlt sich in<br />
jedem Fall der Abschluss eines ambulanten Ergänzungstarifes, wie<br />
beispielsweise AmbulantSTART oder AmbulantPLUS und Zahn-<br />
PLUS.<br />
Wichtige Hinweise für Polizeianwärter der GdP<br />
Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei (GdP) genießen bei <strong>SIGNAL</strong><br />
nicht nur während der Ausbildung sondern auch danach unschlagbare<br />
Vorteile.<br />
GdP-Vorteile während der Ausbildung<br />
Beitragsfreie Rahmenanwartschaft auf den dringend benötigten<br />
Krankenversicherungsschutz für ambulante Leistungen und stationäre<br />
Regelleistungen nach Ende der Heilfürsorge (Tarife AB und<br />
SB-R)