SIGNAL KV-Handbuch - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG
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private Beitragsentlastung – peB<br />
72 TARIFÜBERSICHT<br />
peB<br />
Kombinierbar Nicht alleine abschließbar. Nur zusammen mit einer <strong>SIGNAL</strong> <strong>KV</strong>-Vollversicherung bzw. <strong>SIGNAL</strong> Beihilfeversicherung<br />
(Grundtarife) abschließbar. Gilt für das Neu- und Bestandsgeschäft.<br />
Art der Entlastung peB reduziert die Krankenversicherungsbeiträge im Alter. Der Betrag kann innerhalb der Mindest- und<br />
Höchstgrenze frei gewählt werden. Wird als absoluter Euro-Betrag festgelegt. Entlastet werden können die<br />
Beiträge für die versicherte <strong>KV</strong>-Vollversicherung bzw. Beihilfeversicherung (inklusive eventuell zu zahlender<br />
Risiko- bzw. Beitragszuschläge). Zusätzlich kann der peB-Beitrag mit abgesichert werden.<br />
Höhe der Entlastung – mindestens 20 €<br />
– maximal 100 % des <strong>KV</strong>-Beitrages zuzüglich 100 % des peB-Beitrages<br />
Wird in 5-Euro-Schritten festgelegt.<br />
Entlastung nicht möglich für 10 %iger Vorsorgezuschlag, Tagegeldtarife, Ausbildungstarife, 20V-Stufen und die PPV<br />
Eintrittsalter – mindestens nach Vollendung des 20. Lebensjahres<br />
– höchstens vor Vollendung des 55. Lebensjahres<br />
Entlastungsalter frei wählbar vom 60. bis 70. Lebensjahr<br />
Das Beginnalter der Entlastung kann bis zum 59. Lebensjahr jederzeit geändert werden.<br />
Beteilung des Arbeitgebers im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen beteiligt sich der Arbeitgeber bis zu 50 % auch am peB-Beitrag.<br />
Voraussetzung für die Zuschussfähigkeit ist unter anderem die lebenslange Beitragszahlung von peB,<br />
das heißt auch während der Entlastungsphase sind die Beiträge von peB weiter zu zahlen.<br />
Dynamik alle 3 Jahre bis zum 55. Lebensjahr wird der Entlastungsbetrag automatisch über eine zentrale Aktion um<br />
10 % erhöht.<br />
Beitragsrückerstattung Bei Leistungsfreiheit im Grundtarif werden auch peB-Beiträge analog der versicherten Krankenversicherung<br />
erstattet. Werden in einem Krankenversicherungstarif beispielsweise drei Monatsbeiträge als Beitragsrückerstattung<br />
gezahlt, so werden dann ebenfalls drei peB-Monatsbeiträge erstattet.<br />
Steuerliche Abzugsfähigkeit Auch die Beiträge für peB sind im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes als Vorsorgeaufwendungen<br />
von der Einkommensteuer abzugsfähig. Dabei werden sie steuerlich in dem Verhältnis berücksichtigt wie<br />
der versicherte Grundtarif.<br />
Besonderheiten Da es für peB keine Gesundheitsprüfung gibt, sind Erhöhungen oder Reduzierung des Entlastungsbetrages<br />
bzw. -alters jederzeit bis zum 59. Lebensjahr problemlos möglich. Darüber hinaus kann peB für maximal<br />
drei Jahre beitragsfrei gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist eine vorangegangene 5-jährige Beitragszahlung.<br />
Die Beitragsfreistellung kann spätestens in dem Jahr gestellt werden, in dem die versicherte<br />
Person 55. Lebensjahr vollendet.<br />
Beispielsweise: peb 67/230 = ab dem 67. Lebensjahr reduziert sich der Krankenversicherungsbeitrag um 230 Euro.