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SIGNAL KV-Handbuch - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

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Beihilferegelungen während der Elternzeit<br />

Vorschrift Eigener Beihilfeanspruch<br />

während der Elternzeit<br />

Bund Ja, G<strong>KV</strong>-Familienversicherung<br />

nicht möglich<br />

Baden-Württemberg Ja, G<strong>KV</strong>-Familienversicherung<br />

nicht möglich<br />

Bayern Ja, sofern nicht über beihilfeberechtigten<br />

Ehegatten Beihilfeanspruch<br />

besteht. Alleinerziehende<br />

generell 70 %. G<strong>KV</strong>-Familienversicherung<br />

nicht möglich.<br />

Berlin Ja, G<strong>KV</strong>-Familienversicherung<br />

nicht möglich<br />

Brandenburg Ja, G<strong>KV</strong>-Familienversicherung<br />

nicht möglich<br />

Bremen Ja, G<strong>KV</strong>-Familienversicherung<br />

nicht möglich<br />

Hamburg Ja, G<strong>KV</strong>-Familienversicherung<br />

nicht möglich<br />

Hessen Ja, G<strong>KV</strong>-Familienversicherung<br />

nicht möglich<br />

Mecklenburg-<br />

Vorpommern<br />

Ja, G<strong>KV</strong>-Familienversicherung<br />

nicht möglich<br />

Niedersachsen Ja, G<strong>KV</strong>-Familienversicherung<br />

nicht möglich<br />

Nordrhein-Westfalen Ja, sofern nicht über beihilfeberechtigten<br />

Ehegatten Beihilfeanspruch<br />

besteht. G<strong>KV</strong>-Familienversicherung<br />

nicht möglich.<br />

Rheinland-Pfalz Ja, G<strong>KV</strong>-Familienversicherung<br />

nicht möglich<br />

Saarland Ja, G<strong>KV</strong>-Familienversicherung<br />

nicht möglich<br />

Sachsen Ja, G<strong>KV</strong>-Familienversicherung<br />

nicht möglich<br />

Sachsen-Anhalt Ja, G<strong>KV</strong>-Familienversicherung<br />

nicht möglich<br />

Schleswig-Holstein Ja, G<strong>KV</strong>-Familienversicherung<br />

nicht möglich<br />

Thüringen Ja, G<strong>KV</strong>-Familienversicherung<br />

nicht möglich<br />

Beihilfeanspruch bei anschließender<br />

Beurlaubung aus familiären<br />

Gründen<br />

Ja, sofern nicht über beihilfeberechtigten<br />

Ehegatten Beihilfeanspruch bzw.<br />

wenn kein Anspruch auf G<strong>KV</strong>-Familienversicherung<br />

besteht<br />

<strong>KV</strong>-/ PV-Zuschuss während der<br />

Elternzeit<br />

Ja, pauschal 31 € wenn Einkommen<br />

unter <strong>KV</strong>-Versicherungspflichtgrenze,<br />

volle Erstattung bei Beamten/innen bis<br />

Besoldungsgruppe A8 für die Dauer<br />

des Elterngeldbezugs<br />

nein Bezüge ≤ A8 pauschal 120 €<br />

Bezüge ≥ A9 pauschal 41 €<br />

Ja, sofern nicht über beihilfeberechtigten<br />

Ehegatten Beihilfeanspruch bzw.<br />

wenn kein Anspruch auf G<strong>KV</strong>-Familienversicherung<br />

besteht<br />

Ja, sofern nicht über beihilfeberechtigten<br />

Ehegatten Beihilfeanspruch bzw.<br />

wenn kein Anspruch auf G<strong>KV</strong>-Familienversicherung<br />

besteht<br />

Ja, sofern nicht über beihilfeberechtigten<br />

Ehegatten Beihilfeanspruch bzw.<br />

wenn kein Anspruch auf G<strong>KV</strong>-Familienversicherung<br />

besteht<br />

Ja, wenn Einkommen unter <strong>KV</strong>-Versicherungspflichtgrenze:<br />

≤ A8 volle Erstattung<br />

≤ A11 80 €<br />

> A11 30 €<br />

Ja, 31 € wenn Einkommen unter <strong>KV</strong>-<br />

Versicherungspflichtgrenze<br />

Ja, pauschal 31 € wenn Einkommen<br />

unter <strong>KV</strong>-Versicherungspflichtgrenze,<br />

volle Erstattung bei Beamten/innen bis<br />

Besoldungsgruppe A8 für die Dauer<br />

des Elterngeldbezugs<br />

nein Ja, 31 € wenn Einkommen unter <strong>KV</strong>-<br />

Versicherungspflichtgrenze<br />

nein 42 €<br />

nein Ja, bis 31 € wenn Bezüge vor Elternzeit<br />

unter <strong>KV</strong>-Versicherungspflichtgrenze,<br />

volle Erstattung bei Beamten/<br />

innen bis Besoldungsgruppe A8<br />

Ja, sofern nicht über beihilfeberechtigten<br />

Ehegatten Beihilfeanspruch bzw.<br />

wenn kein Anspruch auf G<strong>KV</strong>-Familienversicherung<br />

besteht<br />

Ja, sofern nicht über beihilfeberechtigten<br />

Ehegatten Beihilfeanspruch bzw.<br />

wenn kein Anspruch auf G<strong>KV</strong>-Familienversicherung<br />

besteht<br />

Ja, sofern nicht über beihilfeberechtigten<br />

Ehegatten Beihilfeanspruch bzw.<br />

wenn kein Anspruch auf G<strong>KV</strong>-Familienversicherung<br />

besteht<br />

Ja, sofern nicht über beihilfeberechtigten<br />

Ehegatten Beihilfeanspruch bzw.<br />

wenn kein Anspruch auf G<strong>KV</strong>-Familienversicherung<br />

besteht<br />

Ja, pauschal 31 € wenn Einkommen<br />

unter <strong>KV</strong>-Versicherungspflichtgrenze,<br />

volle Erstattung bei Beamten/innen bis<br />

Besoldungsgruppe A8<br />

Ja, pauschal 31 € wenn Einkommen<br />

unter <strong>KV</strong>-Versicherungspflichtgrenze,<br />

volle Erstattung bei Beamten/innen bis<br />

Besoldungsgruppe A8<br />

Ja, bis 31 € wenn Einkommen unter<br />

<strong>KV</strong>-Versicherungspflichtgrenze<br />

Ja, 30,68 € wenn Einkommen unter<br />

<strong>KV</strong>-Versicherungspflichtgrenze, volle<br />

Erstattung bei Beamten/innen bis Besoldungsgruppe<br />

A8<br />

nein Ja, 30,70 € wenn Einkommen unter<br />

<strong>KV</strong>-Versicherungspflichtgrenze, volle<br />

Erstattung bei Beamten/innen bis Besoldungsgruppe<br />

A8<br />

nein Ja, pauschal 31 € wenn Einkommen<br />

unter <strong>KV</strong>-Versicherungspflichtgrenze,<br />

volle Erstattung bei Beamten/innen bis<br />

Besoldungsgruppe A8<br />

Ja, sofern nicht über beihilfeberechtigten<br />

Ehegatten Beihilfeanspruch bzw.<br />

wenn kein Anspruch auf G<strong>KV</strong>-Familienversicherung<br />

besteht<br />

nur Alleinstehende nein<br />

Ja, sofern nicht über beihilfeberechtigten<br />

Ehegatten Beihilfeanspruch bzw.<br />

wenn kein Anspruch auf G<strong>KV</strong>-Familienversicherung<br />

besteht<br />

Ja, pauschal 31 € wenn Einkommen<br />

unter <strong>KV</strong>-Versicherungspflichtgrenze,<br />

volle Erstattung bei Beamten/innen bis<br />

Besoldungsgruppe A8 für die Dauer<br />

des Elterngeldbezugs<br />

Ja, pauschal 31 € wenn Einkommen<br />

unter <strong>KV</strong>-Versicherungspflichtgrenze,<br />

volle Erstattung bei Beamten/innen bis<br />

Besoldungsgruppe A8<br />

ZIELGRUPPEN/FACHTHEMEN 55<br />

ZIELGRUPPEN/FACHTHEMEN

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