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SIGNAL KV-Handbuch - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

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Pflegepflichtversicherung (PPV)<br />

Pflicht für <strong>KV</strong>-Voll-Kunden<br />

Alle Personen, die bei <strong>SIGNAL</strong> mit Anspruch auf Kos tener stattung<br />

für allgemeine Krankenhausleistungen versichert sind, müssen<br />

gleichzeitig eine PPV abschließen. Neu kunden handeln dabei getreu<br />

dem Grundsatz „Pflege- folgt Krankenversicherung“, also <strong>KV</strong> plus<br />

PPV bei <strong>SIGNAL</strong>.<br />

Personen, die einen Beihilfeanspruch haben, sind ebenfalls zum<br />

Abschluss der PPV verpflichtet. Die Pflicht zur Versiche rung besteht<br />

unabhängig davon, ob der Beihilfeberechtigte krankenversichert ist.<br />

Berufssoldaten oder Polizeibeamte mit Anspruch auf freie Heilfürsorge<br />

sind dann bei <strong>SIGNAL</strong> pflegeversicherungspflichtig. Für Zeitsoldaten<br />

kommt die PPV bei <strong>SIGNAL</strong> dabei nur infrage, wenn gleichzeitig<br />

eine Anwartschaftsversicherung besteht.<br />

Tarifeinstufung<br />

PVN bei Vollversicherung für Arbeitnehmer (auch im öffentlichen<br />

Dienst), Selbstständige sowie deren Familienangehörige (Hausfrauen,<br />

Kinder etc.)<br />

PVB für Beamte und Heilfürsorgeberechtigte sowie deren berücksichtigungsfähige<br />

Angehörige<br />

einstufung nach Altbestandskonditionen<br />

Mit der Einstufung nach Altbestandskonditionen werden im Wesentlichen<br />

folgende zwei Vorteile erzielt:<br />

1. Sofortige Kappung des PPV-Beitrages auf den Höchstbeitrag zur<br />

SPV (und nicht erst nach einer Versicherungszeit von 5 Jahren).<br />

Für Beihilfeberechtigte gilt die Begrenzung auf 40 % des Höchstbeitrages.<br />

Im Neugeschäft spielt diese Regelung nur ab höheren<br />

Eintrittsaltern eine Rolle.<br />

2. Beitragsermäßigung (Ehegattenkappung) für Ehegatten, d. h.<br />

Kappung auf 75 % je Ehegatte des jeweiligen Höchst beitrages<br />

zur SPV, wenn einer der Ehegatten kein oder nur ein geringfügiges<br />

Einkommen erzielt (nicht für Öffnungs aktion).<br />

Diese günstigen Regelungen gelten für<br />

– alle seit dem 01.01.1995 ununterbrochen privat Pflege pflichtversicherten.<br />

Im Neugeschäft kann dieser Fall nur beim Wechsel<br />

von einer anderen P<strong>KV</strong> zur <strong>SIGNAL</strong> vorkommen. Über die Zugehörigkeit<br />

zum Altbestand beim Vorver sicherer ist ein Nachweis<br />

erforderlich.<br />

– alle Beihilfeberechtigten, für die die Öffnungsaktion gilt und die<br />

im Rahmen der Öffnungsaktion einen Risikozuschlag zur <strong>KV</strong> zahlen.<br />

Wichtig: Für diese Personen gilt jedoch nicht die Ehegattenkappung!<br />

Im Ausland<br />

<strong>SIGNAL</strong> Versicherte mit Wohnsitz im Ausland sind regelmäßig nicht<br />

versicherungspflichtig in der PPV.<br />

Bedingungsgemäß endet der Vertrag mit der Wohnsitzver legung, es<br />

sei denn, die PPV wird auf freiwilliger Basis aktiv fortgesetzt, um die<br />

bereits erworbenen Rechte für eine ggf. geplante Rückkehr nach<br />

Deutschland zu erhalten.<br />

Liegt der Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder<br />

der Schweiz, wird sogar Pflegegeld im Ausland gewährt.<br />

Die Leistungsvoraussetzungen<br />

Interessant ist zunächst einmal die Frage, wer überhaupt pflegebedürftig<br />

im Sinne des Gesetzes ist (gleiche Anspruchs voraussetzungen<br />

für soziale und private Pflegeversicherung!).<br />

§ 14 Absatz 1 SGB XI<br />

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen<br />

oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen<br />

und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des<br />

täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate,<br />

in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.<br />

<strong>SIGNAL</strong> Spezial<br />

Wir leisten aus sämtlichen ambulanten Tarifen der Krankheitskosten-<br />

Vollversicherung auch für die häusliche Behandlungs pflege bei vorübergehender<br />

Pflegebedürftigkeit.<br />

„Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens“ im Bereich<br />

– Körperpflege:<br />

Waschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren usw.<br />

– ernährung:<br />

Zubereitung und Aufnahme der Nahrung<br />

– Mobilität:<br />

Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Verlassen<br />

und Wiederaufsuchen der Wohnung<br />

– Hauswirtschaftlichen Versorgung:<br />

Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung usw.<br />

Je nach Ausmaß der Pflegebedürftigkeit erfolgt eine Einteilung in<br />

eine der drei folgenden Pflegestufen:<br />

I – erheblich Pflegebedürftige<br />

Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder Mobilität für<br />

wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen<br />

mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen.<br />

II – Schwerpflegebedürftige<br />

Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität<br />

für mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der<br />

Hilfe bedürfen.<br />

III – Schwerstpflegebedürftige<br />

Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder Mobilität<br />

täglich rund um die Uhr auch nachts, der Hilfe bedürfen.<br />

Zusätzlich muss der Pflegebedürftige in allen drei Stufen mehrfach<br />

in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versor gung benötigen.<br />

Compass Pflegeberatung<br />

Zentrum für Qualität<br />

in der Pflege<br />

Internet: www.zqp.de<br />

Per Gesetz wurden Mindestanforderungen für die Pflegeberatung<br />

vorgegeben. Der Verband der privaten Krankenversicherung hat sich<br />

daraufhin entschlossen, die Beratung seiner Versicherten eigenständig<br />

zu organisieren. Aus diesem Grund wurde die COMPASS Private<br />

Pflegeberatung GmbH gegründet. Deren Mitarbeiter stellen sich<br />

ganz in den Dienst der bestmöglichen Information und kompetenten<br />

Unterstützung der privat Pflegeversicherten.<br />

Der Berater kommt zu den P<strong>KV</strong> Versicherten<br />

Anspruch auf Pflegeberatung haben privat Pflegepflichtversicherte:<br />

pflege- und hilfebedürftige Menschen, deren Angehörige oder<br />

Betreuer sowie allgemein Ratsuchende, die sich im Vorfeld einer<br />

möglichen Pflegesituation informieren wollen. COMPASS bietet im<br />

Vergleich zur gesetzlichen Pflegeversicherung außerdem noch eine<br />

erweiterte Leistung an. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass die Beratung<br />

nicht an festen Standorten (Pflegestützpunkten) stattfindet,<br />

sondern dort, wo sich die Ratsuchenden und Pflegebedürftigen<br />

befinden. Die Beratung ist neutral, unabhängig, hoch qualifiziert und<br />

eine reguläre Leis tung Ihrer privaten Pflegeversicherung.<br />

PFLEGEVERSICHERUNG 79<br />

PFLEGEVERSICHERUNG

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