SIGNAL KV-Handbuch - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG
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Pflegepflichtversicherung (PPV)<br />
Pflicht für <strong>KV</strong>-Voll-Kunden<br />
Alle Personen, die bei <strong>SIGNAL</strong> mit Anspruch auf Kos tener stattung<br />
für allgemeine Krankenhausleistungen versichert sind, müssen<br />
gleichzeitig eine PPV abschließen. Neu kunden handeln dabei getreu<br />
dem Grundsatz „Pflege- folgt Krankenversicherung“, also <strong>KV</strong> plus<br />
PPV bei <strong>SIGNAL</strong>.<br />
Personen, die einen Beihilfeanspruch haben, sind ebenfalls zum<br />
Abschluss der PPV verpflichtet. Die Pflicht zur Versiche rung besteht<br />
unabhängig davon, ob der Beihilfeberechtigte krankenversichert ist.<br />
Berufssoldaten oder Polizeibeamte mit Anspruch auf freie Heilfürsorge<br />
sind dann bei <strong>SIGNAL</strong> pflegeversicherungspflichtig. Für Zeitsoldaten<br />
kommt die PPV bei <strong>SIGNAL</strong> dabei nur infrage, wenn gleichzeitig<br />
eine Anwartschaftsversicherung besteht.<br />
Tarifeinstufung<br />
PVN bei Vollversicherung für Arbeitnehmer (auch im öffentlichen<br />
Dienst), Selbstständige sowie deren Familienangehörige (Hausfrauen,<br />
Kinder etc.)<br />
PVB für Beamte und Heilfürsorgeberechtigte sowie deren berücksichtigungsfähige<br />
Angehörige<br />
einstufung nach Altbestandskonditionen<br />
Mit der Einstufung nach Altbestandskonditionen werden im Wesentlichen<br />
folgende zwei Vorteile erzielt:<br />
1. Sofortige Kappung des PPV-Beitrages auf den Höchstbeitrag zur<br />
SPV (und nicht erst nach einer Versicherungszeit von 5 Jahren).<br />
Für Beihilfeberechtigte gilt die Begrenzung auf 40 % des Höchstbeitrages.<br />
Im Neugeschäft spielt diese Regelung nur ab höheren<br />
Eintrittsaltern eine Rolle.<br />
2. Beitragsermäßigung (Ehegattenkappung) für Ehegatten, d. h.<br />
Kappung auf 75 % je Ehegatte des jeweiligen Höchst beitrages<br />
zur SPV, wenn einer der Ehegatten kein oder nur ein geringfügiges<br />
Einkommen erzielt (nicht für Öffnungs aktion).<br />
Diese günstigen Regelungen gelten für<br />
– alle seit dem 01.01.1995 ununterbrochen privat Pflege pflichtversicherten.<br />
Im Neugeschäft kann dieser Fall nur beim Wechsel<br />
von einer anderen P<strong>KV</strong> zur <strong>SIGNAL</strong> vorkommen. Über die Zugehörigkeit<br />
zum Altbestand beim Vorver sicherer ist ein Nachweis<br />
erforderlich.<br />
– alle Beihilfeberechtigten, für die die Öffnungsaktion gilt und die<br />
im Rahmen der Öffnungsaktion einen Risikozuschlag zur <strong>KV</strong> zahlen.<br />
Wichtig: Für diese Personen gilt jedoch nicht die Ehegattenkappung!<br />
Im Ausland<br />
<strong>SIGNAL</strong> Versicherte mit Wohnsitz im Ausland sind regelmäßig nicht<br />
versicherungspflichtig in der PPV.<br />
Bedingungsgemäß endet der Vertrag mit der Wohnsitzver legung, es<br />
sei denn, die PPV wird auf freiwilliger Basis aktiv fortgesetzt, um die<br />
bereits erworbenen Rechte für eine ggf. geplante Rückkehr nach<br />
Deutschland zu erhalten.<br />
Liegt der Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder<br />
der Schweiz, wird sogar Pflegegeld im Ausland gewährt.<br />
Die Leistungsvoraussetzungen<br />
Interessant ist zunächst einmal die Frage, wer überhaupt pflegebedürftig<br />
im Sinne des Gesetzes ist (gleiche Anspruchs voraussetzungen<br />
für soziale und private Pflegeversicherung!).<br />
§ 14 Absatz 1 SGB XI<br />
Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen<br />
oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen<br />
und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des<br />
täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate,<br />
in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.<br />
<strong>SIGNAL</strong> Spezial<br />
Wir leisten aus sämtlichen ambulanten Tarifen der Krankheitskosten-<br />
Vollversicherung auch für die häusliche Behandlungs pflege bei vorübergehender<br />
Pflegebedürftigkeit.<br />
„Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens“ im Bereich<br />
– Körperpflege:<br />
Waschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren usw.<br />
– ernährung:<br />
Zubereitung und Aufnahme der Nahrung<br />
– Mobilität:<br />
Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Verlassen<br />
und Wiederaufsuchen der Wohnung<br />
– Hauswirtschaftlichen Versorgung:<br />
Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung usw.<br />
Je nach Ausmaß der Pflegebedürftigkeit erfolgt eine Einteilung in<br />
eine der drei folgenden Pflegestufen:<br />
I – erheblich Pflegebedürftige<br />
Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder Mobilität für<br />
wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen<br />
mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen.<br />
II – Schwerpflegebedürftige<br />
Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität<br />
für mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der<br />
Hilfe bedürfen.<br />
III – Schwerstpflegebedürftige<br />
Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder Mobilität<br />
täglich rund um die Uhr auch nachts, der Hilfe bedürfen.<br />
Zusätzlich muss der Pflegebedürftige in allen drei Stufen mehrfach<br />
in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versor gung benötigen.<br />
Compass Pflegeberatung<br />
Zentrum für Qualität<br />
in der Pflege<br />
Internet: www.zqp.de<br />
Per Gesetz wurden Mindestanforderungen für die Pflegeberatung<br />
vorgegeben. Der Verband der privaten Krankenversicherung hat sich<br />
daraufhin entschlossen, die Beratung seiner Versicherten eigenständig<br />
zu organisieren. Aus diesem Grund wurde die COMPASS Private<br />
Pflegeberatung GmbH gegründet. Deren Mitarbeiter stellen sich<br />
ganz in den Dienst der bestmöglichen Information und kompetenten<br />
Unterstützung der privat Pflegeversicherten.<br />
Der Berater kommt zu den P<strong>KV</strong> Versicherten<br />
Anspruch auf Pflegeberatung haben privat Pflegepflichtversicherte:<br />
pflege- und hilfebedürftige Menschen, deren Angehörige oder<br />
Betreuer sowie allgemein Ratsuchende, die sich im Vorfeld einer<br />
möglichen Pflegesituation informieren wollen. COMPASS bietet im<br />
Vergleich zur gesetzlichen Pflegeversicherung außerdem noch eine<br />
erweiterte Leistung an. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass die Beratung<br />
nicht an festen Standorten (Pflegestützpunkten) stattfindet,<br />
sondern dort, wo sich die Ratsuchenden und Pflegebedürftigen<br />
befinden. Die Beratung ist neutral, unabhängig, hoch qualifiziert und<br />
eine reguläre Leis tung Ihrer privaten Pflegeversicherung.<br />
PFLEGEVERSICHERUNG 79<br />
PFLEGEVERSICHERUNG