SIGNAL KV-Handbuch - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG
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<strong>KV</strong>-Lexikon (wichtige Fachbegriffe von A bis Z)<br />
Häusliche Pflegehilfe<br />
Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV). Besteht<br />
aus:<br />
3 Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität)<br />
3 hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Reinigen<br />
der Wohnung, Waschen der Kleidung)<br />
3 Leistung bei Verhinderung der Pflegeperson („Urlaubspflege“)<br />
Haushaltsbegleitgesetz<br />
Weitere Leistungseinschränkungen in der G<strong>KV</strong> in den Jahren 1983<br />
und 1984. Erneuter Anstieg der Selbstbeteiligung für Arzneien von<br />
1,50 DM auf 2 DM je Medikament. Die „häusliche Ersparnis“ bei<br />
Krankenhausbehandlung wird eingeführt. Für maximal 14 Tage im<br />
Kalenderjahr sind 5 DM pro Tag zu zahlen. Ausschluss für „Bagatell-<br />
Arzneien“ (z. B. Erkältungskrankhei ten). Für Krankengeld besteht<br />
Beitragspflicht zur Renten- und Arbeitslosenversicherung (Krankengeldlücke).<br />
Urlaubs- und Weih nachtsgeld (so genannte Einmalzahlungen)<br />
werden verstärkt in die Beitragspflicht einbezogen.<br />
Heilmittel<br />
Im Sinne der Krankenversicherung Mittel zur Beseitigung und Milderung<br />
von Krankheitserscheinungen, die (im Gegensatz zu Arzneimitteln)<br />
von außen wirken. Heilmittel sind z. B. Maßnahmen der physikalischen<br />
Therapie (z. B. Bäder, Massagen, Fango,<br />
Kranken gymnastik), der Sprach- und Sprechtherapie etc.<br />
Hilfsmittel<br />
Technische Mittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern<br />
oder ausgleichen sollen. Hierunter fallen u. a. Prothesen, Sehhilfen,<br />
Krankenfahrstühle, Hörgeräte.<br />
Honorarvereinbarung<br />
Will der Arzt ein über den Rahmen der Gebührenordnung hinausgehendes<br />
Honorar mit dem Patienten vereinbaren, ist hie rüber vor<br />
Beginn der Behandlung schriftlich eine Vereinbarung zu treffen. An<br />
die Rechtmäßigkeit solcher Vereinbarungen sind strenge Bedingungen<br />
geknüpft (u. a. Schriftform zwingend). Eine medizinische Begründung<br />
für die höhere Vergütung ist zwar nicht erforderlich, allerdings<br />
ist der Arzt dazu verpflichtet, wenn der Patient dies wünscht. Viele<br />
<strong>SIGNAL</strong> Krankenversicherungstarife leisten jedoch nur innerhalb der<br />
Gebührenordnung. Sieht ein Tarif eine solche Beschränkung nicht<br />
vor, empfehlen wir, eine solche Begrün dung in jedem Fall zu verlangen.<br />
<strong>SIGNAL</strong> kann eine Leistungszusage nämlich vom Vorliegen<br />
einer Begründung abhängig machen.<br />
Ich-<strong>AG</strong> (Existenzgründungs-Zuschuss)<br />
Mit Inkrattreten von „Hartz II“ am 1.1.2003 wurde ein neues Instrument<br />
zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in<br />
Form der sog. „Ich-<strong>AG</strong>“ in das Dritte Sozialgesetzbuch (SGB III) aufgenommen.<br />
Diese Förderung gibt es nicht mehr. Die Ich-<strong>AG</strong> ist abgelöst<br />
worden durch den so genannten „Gründungszuschuss“.<br />
Jahresarbeitsentgelt, regelmäßiges<br />
Die richtige Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts ist<br />
für die Prüfung der Versicherungsfreiheit sehr wichtig. Deshalb stichwortartig<br />
die folgenden Berechnungshinweise:<br />
3 Multiplikation der durchschnittlichen Monatsbezüge mit<br />
12 (immer, auch z. B. ab 01.06. eines Jahres oder einer Gehaltserhöhung<br />
zum 01.12.)<br />
3 Addition von regelmäßigen Sonderzuwendungen (Weih nachts-<br />
und Urlaubsgelder)<br />
98 <strong>KV</strong>-LEXIKON<br />
3 Addition von vermögenswirksamen Leistungen<br />
3 Addition von Überstundenpauschalen<br />
Unberücksichtigt bleiben Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand<br />
gezahlt werden (siehe auch Seite 27).<br />
Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />
Auch Versicherungspflichtgrenze – sie ist für die Versicherungsfreiheit<br />
von Arbeitnehmern in der G<strong>KV</strong> von Bedeutung. Arbeiter und<br />
Angestellte sind versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt<br />
diese Grenze übersteigt. Seit dem 31.12.2010 werden<br />
Arbeitnehmer durch das G<strong>KV</strong>-Finanzierungsgesetz (G<strong>KV</strong>-FinG) dann<br />
wieder versicherungsfrei, wenn sie mit ihrem tatsächlichen Arbeitsentgelt<br />
die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten (siehe Seite<br />
27). Ein Überschreiten dieser Grenze in drei aufeinander folgenden<br />
Kalenderjahren ist nicht mehr erforderlich!<br />
Die Jahresarbeitsentgeltgrenzen der letzten fünf Jahre im<br />
Überblick: Seit 2001 einheitliche Grenze für Ost und West<br />
2009 =<br />
2010 =<br />
2011 =<br />
2012 =<br />
2013 =<br />
48.600 € (44.100 €*)<br />
49.950 € (45.000 €*)<br />
49.500 € (44.550 €*)<br />
50.850 € (45.900 €*)<br />
52.200 € (47.250 €*)<br />
*) Diese Grenze gilt für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002<br />
ausschließlich privat vollversichert waren.<br />
Kalkulation von <strong>KV</strong>-Beiträgen<br />
a) Umlageverfahren (G<strong>KV</strong>)<br />
Nach dem Grundgedanken des Solidaritätsprinzips werden in der<br />
G<strong>KV</strong> die zu erwartenden Ausgaben den zu erwartenden Einnahmen<br />
jährlich gegenübergestellt. Dabei sollen die Beiträge aktiver Arbeitnehmer<br />
die Beitragsausfälle bei anderen Versicherten mit geringeren<br />
oder überhaupt keinen Einnahmen (z. B. beitragsfreie Familienangehörige,<br />
Rentner) kompensieren.<br />
b) Anwartschaftsdeckungsverfahren (P<strong>KV</strong>)<br />
Mit dem Anwartschaftsdeckungsverfahren soll in der P<strong>KV</strong> das mit<br />
dem Alter ansteigende Krankheitsrisiko ausgeglichen werden. In der<br />
ersten Phase der Vertragsdauer wird ein höherer Beitrag erhoben<br />
als zur Abdeckung des eigentlichen Krank heitsrisikos notwendig<br />
wäre. Diese Beitragsteile werden als so genannte Alterungsrückstellungen<br />
verzinslich angesammelt.<br />
Ab dem Zeitpunkt, an dem der Beitrag nicht mehr ausreicht, um die<br />
allein durch das höhere Lebensalter gestiegenen Leis tungen zu<br />
finanzieren, wird die Alterungsrückstellung zum Ausgleich dieser<br />
Mehrkosten verwendet.<br />
Dieses Verfahren macht die P<strong>KV</strong> bei der Bewältigung der „Alterslast“<br />
wesentlich sicherer als die G<strong>KV</strong>, die mit dem Umlageverfahren<br />
„von der Hand in den Mund“ lebt.<br />
Karenzzeit<br />
Ist wichtig bei der Verdienstausfallversicherung und legt den<br />
Zahlungs beginn des Krankentagegeldes fest (8., 15., 22., 29., 43.,<br />
92., 183., 274., 365. Tag einer Arbeitsun fähigkeit).<br />
Kennzahlen des P<strong>KV</strong>-Verbandes<br />
Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, sollte<br />
nicht nur das Preis-/ Leistungsverhältnis beurteilen. Auch die Unternehmensstärke<br />
des Krankenversicherers sollte in die Entscheidungsfindung<br />
mit einfließen. So stellen die aus den Jahresabschlüssen<br />
gebildeten Kennzahlen eine wichtige Informationsquelle dar.