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SIGNAL KV-Handbuch - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

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<strong>KV</strong>-Lexikon (wichtige Fachbegriffe von A bis Z)<br />

Häusliche Pflegehilfe<br />

Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV). Besteht<br />

aus:<br />

3 Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität)<br />

3 hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Reinigen<br />

der Wohnung, Waschen der Kleidung)<br />

3 Leistung bei Verhinderung der Pflegeperson („Urlaubspflege“)<br />

Haushaltsbegleitgesetz<br />

Weitere Leistungseinschränkungen in der G<strong>KV</strong> in den Jahren 1983<br />

und 1984. Erneuter Anstieg der Selbstbeteiligung für Arzneien von<br />

1,50 DM auf 2 DM je Medikament. Die „häusliche Ersparnis“ bei<br />

Krankenhausbehandlung wird eingeführt. Für maximal 14 Tage im<br />

Kalenderjahr sind 5 DM pro Tag zu zahlen. Ausschluss für „Bagatell-<br />

Arzneien“ (z. B. Erkältungskrankhei ten). Für Krankengeld besteht<br />

Beitragspflicht zur Renten- und Arbeitslosenversicherung (Krankengeldlücke).<br />

Urlaubs- und Weih nachtsgeld (so genannte Einmalzahlungen)<br />

werden verstärkt in die Beitragspflicht einbezogen.<br />

Heilmittel<br />

Im Sinne der Krankenversicherung Mittel zur Beseitigung und Milderung<br />

von Krankheitserscheinungen, die (im Gegensatz zu Arzneimitteln)<br />

von außen wirken. Heilmittel sind z. B. Maßnahmen der physikalischen<br />

Therapie (z. B. Bäder, Massagen, Fango,<br />

Kranken gymnastik), der Sprach- und Sprechtherapie etc.<br />

Hilfsmittel<br />

Technische Mittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern<br />

oder ausgleichen sollen. Hierunter fallen u. a. Prothesen, Sehhilfen,<br />

Krankenfahrstühle, Hörgeräte.<br />

Honorarvereinbarung<br />

Will der Arzt ein über den Rahmen der Gebührenordnung hinausgehendes<br />

Honorar mit dem Patienten vereinbaren, ist hie rüber vor<br />

Beginn der Behandlung schriftlich eine Vereinbarung zu treffen. An<br />

die Rechtmäßigkeit solcher Vereinbarungen sind strenge Bedingungen<br />

geknüpft (u. a. Schriftform zwingend). Eine medizinische Begründung<br />

für die höhere Vergütung ist zwar nicht erforderlich, allerdings<br />

ist der Arzt dazu verpflichtet, wenn der Patient dies wünscht. Viele<br />

<strong>SIGNAL</strong> Krankenversicherungstarife leisten jedoch nur innerhalb der<br />

Gebührenordnung. Sieht ein Tarif eine solche Beschränkung nicht<br />

vor, empfehlen wir, eine solche Begrün dung in jedem Fall zu verlangen.<br />

<strong>SIGNAL</strong> kann eine Leistungszusage nämlich vom Vorliegen<br />

einer Begründung abhängig machen.<br />

Ich-<strong>AG</strong> (Existenzgründungs-Zuschuss)<br />

Mit Inkrattreten von „Hartz II“ am 1.1.2003 wurde ein neues Instrument<br />

zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in<br />

Form der sog. „Ich-<strong>AG</strong>“ in das Dritte Sozialgesetzbuch (SGB III) aufgenommen.<br />

Diese Förderung gibt es nicht mehr. Die Ich-<strong>AG</strong> ist abgelöst<br />

worden durch den so genannten „Gründungszuschuss“.<br />

Jahresarbeitsentgelt, regelmäßiges<br />

Die richtige Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts ist<br />

für die Prüfung der Versicherungsfreiheit sehr wichtig. Deshalb stichwortartig<br />

die folgenden Berechnungshinweise:<br />

3 Multiplikation der durchschnittlichen Monatsbezüge mit<br />

12 (immer, auch z. B. ab 01.06. eines Jahres oder einer Gehaltserhöhung<br />

zum 01.12.)<br />

3 Addition von regelmäßigen Sonderzuwendungen (Weih nachts-<br />

und Urlaubsgelder)<br />

98 <strong>KV</strong>-LEXIKON<br />

3 Addition von vermögenswirksamen Leistungen<br />

3 Addition von Überstundenpauschalen<br />

Unberücksichtigt bleiben Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand<br />

gezahlt werden (siehe auch Seite 27).<br />

Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />

Auch Versicherungspflichtgrenze – sie ist für die Versicherungsfreiheit<br />

von Arbeitnehmern in der G<strong>KV</strong> von Bedeutung. Arbeiter und<br />

Angestellte sind versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt<br />

diese Grenze übersteigt. Seit dem 31.12.2010 werden<br />

Arbeitnehmer durch das G<strong>KV</strong>-Finanzierungsgesetz (G<strong>KV</strong>-FinG) dann<br />

wieder versicherungsfrei, wenn sie mit ihrem tatsächlichen Arbeitsentgelt<br />

die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten (siehe Seite<br />

27). Ein Überschreiten dieser Grenze in drei aufeinander folgenden<br />

Kalenderjahren ist nicht mehr erforderlich!<br />

Die Jahresarbeitsentgeltgrenzen der letzten fünf Jahre im<br />

Überblick: Seit 2001 einheitliche Grenze für Ost und West<br />

2009 =<br />

2010 =<br />

2011 =<br />

2012 =<br />

2013 =<br />

48.600 € (44.100 €*)<br />

49.950 € (45.000 €*)<br />

49.500 € (44.550 €*)<br />

50.850 € (45.900 €*)<br />

52.200 € (47.250 €*)<br />

*) Diese Grenze gilt für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002<br />

ausschließlich privat vollversichert waren.<br />

Kalkulation von <strong>KV</strong>-Beiträgen<br />

a) Umlageverfahren (G<strong>KV</strong>)<br />

Nach dem Grundgedanken des Solidaritätsprinzips werden in der<br />

G<strong>KV</strong> die zu erwartenden Ausgaben den zu erwartenden Einnahmen<br />

jährlich gegenübergestellt. Dabei sollen die Beiträge aktiver Arbeitnehmer<br />

die Beitragsausfälle bei anderen Versicherten mit geringeren<br />

oder überhaupt keinen Einnahmen (z. B. beitragsfreie Familienangehörige,<br />

Rentner) kompensieren.<br />

b) Anwartschaftsdeckungsverfahren (P<strong>KV</strong>)<br />

Mit dem Anwartschaftsdeckungsverfahren soll in der P<strong>KV</strong> das mit<br />

dem Alter ansteigende Krankheitsrisiko ausgeglichen werden. In der<br />

ersten Phase der Vertragsdauer wird ein höherer Beitrag erhoben<br />

als zur Abdeckung des eigentlichen Krank heitsrisikos notwendig<br />

wäre. Diese Beitragsteile werden als so genannte Alterungsrückstellungen<br />

verzinslich angesammelt.<br />

Ab dem Zeitpunkt, an dem der Beitrag nicht mehr ausreicht, um die<br />

allein durch das höhere Lebensalter gestiegenen Leis tungen zu<br />

finanzieren, wird die Alterungsrückstellung zum Ausgleich dieser<br />

Mehrkosten verwendet.<br />

Dieses Verfahren macht die P<strong>KV</strong> bei der Bewältigung der „Alterslast“<br />

wesentlich sicherer als die G<strong>KV</strong>, die mit dem Umlageverfahren<br />

„von der Hand in den Mund“ lebt.<br />

Karenzzeit<br />

Ist wichtig bei der Verdienstausfallversicherung und legt den<br />

Zahlungs beginn des Krankentagegeldes fest (8., 15., 22., 29., 43.,<br />

92., 183., 274., 365. Tag einer Arbeitsun fähigkeit).<br />

Kennzahlen des P<strong>KV</strong>-Verbandes<br />

Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, sollte<br />

nicht nur das Preis-/ Leistungsverhältnis beurteilen. Auch die Unternehmensstärke<br />

des Krankenversicherers sollte in die Entscheidungsfindung<br />

mit einfließen. So stellen die aus den Jahresabschlüssen<br />

gebildeten Kennzahlen eine wichtige Informationsquelle dar.

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