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SIGNAL KV-Handbuch - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

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<strong>KV</strong>-Lexikon (wichtige Fachbegriffe von A bis Z)<br />

Auslandsreise-Krankenversicherung<br />

Nachfolgend finden Sie die Absicherungsmöglichkeiten der <strong>SIGNAL</strong><br />

<strong>IDUNA</strong> auf einen Blick.<br />

Kurzfristiger Auslandsaufenthalt<br />

Für private oder berufliche Reisen<br />

a) Tages-Reise-Krankenversicherung<br />

für Auslandsreisen bis maximal 365 Tage; Risikoträger ist die<br />

<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung <strong>AG</strong><br />

oder<br />

Alter Beiträge<br />

bis 64 Jahre 0,40 € pro Tag vom 1. - 30. Tag der Reise<br />

1,50 € pro Tag vom 31. - 365. Tag der Reise<br />

ab 65 Jahre 1,00 € pro Tag vom 1. - 30. Tag der Reise<br />

3,80 € pro Tag vom 31. - 365. Tag der Reise<br />

Hinweis: Mindestbeitrag 4,00 € je Vertrag und die Höchstversicherungsdauer<br />

beträgt 365 Tage.<br />

b) Jahres-Reise-Krankenversicherung<br />

gilt für beliebig viele private Auslandsaufenthalte innerhalb eines<br />

Versicherungsjahres bis zu einem Alter von 64 Jahren für eine<br />

Dauer von 42 Tagen und ab einem Eintrittsalter von 65 Jahren für<br />

28 Tage je Reise. Risikoträger ist die <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine<br />

Versicherung <strong>AG</strong><br />

Alter Beiträge<br />

bis 64 Jahre 7,70 € pro Person<br />

17,00 € pro Familie *<br />

ab 65 Jahre 24,00 € pro Person<br />

* Als Familienangehörige gelten der Ehepartner bzw. Lebensgefährte<br />

und die unterhaltsberechtigten Kinder bis zur Vollendung<br />

des 18. Lebensjahres, sofern sie mit dem Versicherungsnehmer<br />

in einem gemeinsamen Haushalt leben.<br />

Ab Alter 65 wird der Vertrag nicht mehr automatisch verlängert.<br />

Weitere Infos unter www.signal-iduna.de/reise.<br />

Unternehmen, die Auslandsentsendungen von Mitarbeitern vornehmen,<br />

haben für anfallende Krankheitskosten ihrer Mitarbeiter im Ausland<br />

aufzukommen. Näheres ergibt sich aus § 17 Sozialgesetzbuch<br />

(SGB) V.<br />

Basistarif<br />

Seit dem 01. Januar 2009 sind alle P<strong>KV</strong> Unternehmen in Deutschland<br />

verpflichtet, einen so genannten Basistarif anzubieten. Der<br />

gesetzlich vorgeschriebene verbandseinheitliche Basistarif ersetzt<br />

den bisherigen modifizierten Standardtarif. Sofern die gesetzlichen<br />

Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, besteht im Basistarif ein Kontrahierungszwang<br />

(Aufnahmepflicht durch den Versicherer). Risikozuschläge<br />

oder Leis tungsaus schlüsse kommen nicht zum Tragen<br />

(siehe Punkt Gesundheitsprüfung).<br />

Hinweis: Neuversicherte ab dem 01.01.2009 haben kein Zugangsrecht<br />

mehr in den bisherigen „normalen“ Standardtarif (STN/ STB).<br />

Bestandsversicherte, die vor dem 01.01.2009 versichert waren, können<br />

weiterhin unter den tariflichen Voraussetzungen in den STN/ STB<br />

wechseln.<br />

Zugang zum Basistarif bei jedem P<strong>KV</strong>-Unternehmen<br />

Freiwillig G<strong>KV</strong>-Versicherte innerhalb von 6 Monaten nach<br />

Ende der Versicherungspflicht<br />

Neukunden der P<strong>KV</strong> mit Vertrags- jederzeit<br />

beginn ab 01.01.2009<br />

Nichtversicherte, die in der P<strong>KV</strong> jederzeit<br />

versicherungspflichtig sind<br />

Tarifart und Selbstbehalt<br />

Den Basistarif gibt es für Beihilfeberechtigte (Tarif BTB) sowie für alle<br />

übrigen Personengruppen (Tarif BTN).<br />

Statt der Tarifvariante ohne Selbstbehalt (SB) können SB-Stufen mit<br />

300, 600, 900 oder 1.200 EUR vereinbart werden (Beihilfe entsprechend<br />

dem Beihilfebemessungssatz). Bei Wahl einer Selbstbeteiligung<br />

besteht eine 3-jährige Bindefrist an die gewählte SB-Stufe. Ist<br />

nach Ende der 3-jährigen Bindefrist ein Wechsel des Selbstbehalts<br />

gewünscht, muss die alte SB-Stufe drei Monate vor Ablauf der Bindefrist<br />

„gekündigt“ werden. Führt der vereinbarte Selbstbehalt nicht<br />

zu einer angemessenen Reduzierung der Prämie, kann der Versicherungsnehmer<br />

vom Versicherer jederzeit eine Umstellung des Vertrags<br />

in den Basistarif ohne Selbstbehalt verlangen; die Umstellung<br />

muss innerhalb von drei Monaten erfolgen. In diesem Fall gilt die<br />

3-jährige Bindefrist nicht.<br />

Zugang zum Basistarif beim eigenen P<strong>KV</strong>-Unternehmen, wenn<br />

Person bereits vor 01.01.2009 versichert war<br />

ab dem 55. Lebensjahr jederzeit<br />

wenn Rentenanspruch besteht jederzeit<br />

und Rente beantragt wurde<br />

bei Hilfebedürftigkeit (Nachweis jederzeit<br />

erforderlich)<br />

Versicherte im Standardtarif jederzeit<br />

Hinweis:<br />

Die 3-jährige Bindefrist ist auch bei einem Versicherer-Wechsel zu<br />

erfüllen!<br />

Zugangsberechtigter Personenkreis<br />

Für den folgenden Personenkreis besteht Zugang zum Basistarif bei<br />

allen P<strong>KV</strong>-Unternehmen:<br />

3 freiwillig gesetzlich Krankenversicherte innerhalb von 6 Monaten<br />

nach dem Beginn ihrer freiwilligen Mitgliedschaft<br />

3 alle Personen, die ab dem 01.01.2009 einen P<strong>KV</strong>-Vertrag neu<br />

abschließen – zeitlich unbegrenzt.<br />

Weiterhin besteht jederzeit ein Zugangsrecht in den Basistarif für<br />

bereits P<strong>KV</strong>-Versicherte,<br />

3 wenn diese das 55. Lebensjahr vollendet haben.<br />

Vor dem 55. Lebensjahr, wenn<br />

3 ein Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

oder Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften<br />

besteht und auch beantragt wurde<br />

3 oder bisher eine Versicherung nach dem Standardtarif im<br />

Sinne des § 257 Abs. 2a SGB V in der bis zum 31. Dezember<br />

2008 geltenden Fassung besteht.<br />

3 oder Hilfebedürftigkeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch<br />

(SGB II) bzw. SGB XII besteht<br />

Hinweis:<br />

Grundsätzlich sollten sich unsere Bestandskunden vor einem Wechsel<br />

in den Basistarif von ihrem zuständigen Außendienstpartner ausführlich<br />

beraten lassen. Denn meistens sind andere Möglichkeiten<br />

zur Veränderung des Versicherungsschutzes güns tiger und bedarfsgerechter<br />

als der Wechsel in den Basis tarif.<br />

<strong>KV</strong>-LEXIKON 85<br />

<strong>KV</strong>-LEXIKON

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