SIGNAL KV-Handbuch - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG
SIGNAL KV-Handbuch - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG
SIGNAL KV-Handbuch - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>KV</strong>-Lexikon (wichtige Fachbegriffe von A bis Z)<br />
Auslandsreise-Krankenversicherung<br />
Nachfolgend finden Sie die Absicherungsmöglichkeiten der <strong>SIGNAL</strong><br />
<strong>IDUNA</strong> auf einen Blick.<br />
Kurzfristiger Auslandsaufenthalt<br />
Für private oder berufliche Reisen<br />
a) Tages-Reise-Krankenversicherung<br />
für Auslandsreisen bis maximal 365 Tage; Risikoträger ist die<br />
<strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine Versicherung <strong>AG</strong><br />
oder<br />
Alter Beiträge<br />
bis 64 Jahre 0,40 € pro Tag vom 1. - 30. Tag der Reise<br />
1,50 € pro Tag vom 31. - 365. Tag der Reise<br />
ab 65 Jahre 1,00 € pro Tag vom 1. - 30. Tag der Reise<br />
3,80 € pro Tag vom 31. - 365. Tag der Reise<br />
Hinweis: Mindestbeitrag 4,00 € je Vertrag und die Höchstversicherungsdauer<br />
beträgt 365 Tage.<br />
b) Jahres-Reise-Krankenversicherung<br />
gilt für beliebig viele private Auslandsaufenthalte innerhalb eines<br />
Versicherungsjahres bis zu einem Alter von 64 Jahren für eine<br />
Dauer von 42 Tagen und ab einem Eintrittsalter von 65 Jahren für<br />
28 Tage je Reise. Risikoträger ist die <strong>SIGNAL</strong> <strong>IDUNA</strong> Allgemeine<br />
Versicherung <strong>AG</strong><br />
Alter Beiträge<br />
bis 64 Jahre 7,70 € pro Person<br />
17,00 € pro Familie *<br />
ab 65 Jahre 24,00 € pro Person<br />
* Als Familienangehörige gelten der Ehepartner bzw. Lebensgefährte<br />
und die unterhaltsberechtigten Kinder bis zur Vollendung<br />
des 18. Lebensjahres, sofern sie mit dem Versicherungsnehmer<br />
in einem gemeinsamen Haushalt leben.<br />
Ab Alter 65 wird der Vertrag nicht mehr automatisch verlängert.<br />
Weitere Infos unter www.signal-iduna.de/reise.<br />
Unternehmen, die Auslandsentsendungen von Mitarbeitern vornehmen,<br />
haben für anfallende Krankheitskosten ihrer Mitarbeiter im Ausland<br />
aufzukommen. Näheres ergibt sich aus § 17 Sozialgesetzbuch<br />
(SGB) V.<br />
Basistarif<br />
Seit dem 01. Januar 2009 sind alle P<strong>KV</strong> Unternehmen in Deutschland<br />
verpflichtet, einen so genannten Basistarif anzubieten. Der<br />
gesetzlich vorgeschriebene verbandseinheitliche Basistarif ersetzt<br />
den bisherigen modifizierten Standardtarif. Sofern die gesetzlichen<br />
Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, besteht im Basistarif ein Kontrahierungszwang<br />
(Aufnahmepflicht durch den Versicherer). Risikozuschläge<br />
oder Leis tungsaus schlüsse kommen nicht zum Tragen<br />
(siehe Punkt Gesundheitsprüfung).<br />
Hinweis: Neuversicherte ab dem 01.01.2009 haben kein Zugangsrecht<br />
mehr in den bisherigen „normalen“ Standardtarif (STN/ STB).<br />
Bestandsversicherte, die vor dem 01.01.2009 versichert waren, können<br />
weiterhin unter den tariflichen Voraussetzungen in den STN/ STB<br />
wechseln.<br />
Zugang zum Basistarif bei jedem P<strong>KV</strong>-Unternehmen<br />
Freiwillig G<strong>KV</strong>-Versicherte innerhalb von 6 Monaten nach<br />
Ende der Versicherungspflicht<br />
Neukunden der P<strong>KV</strong> mit Vertrags- jederzeit<br />
beginn ab 01.01.2009<br />
Nichtversicherte, die in der P<strong>KV</strong> jederzeit<br />
versicherungspflichtig sind<br />
Tarifart und Selbstbehalt<br />
Den Basistarif gibt es für Beihilfeberechtigte (Tarif BTB) sowie für alle<br />
übrigen Personengruppen (Tarif BTN).<br />
Statt der Tarifvariante ohne Selbstbehalt (SB) können SB-Stufen mit<br />
300, 600, 900 oder 1.200 EUR vereinbart werden (Beihilfe entsprechend<br />
dem Beihilfebemessungssatz). Bei Wahl einer Selbstbeteiligung<br />
besteht eine 3-jährige Bindefrist an die gewählte SB-Stufe. Ist<br />
nach Ende der 3-jährigen Bindefrist ein Wechsel des Selbstbehalts<br />
gewünscht, muss die alte SB-Stufe drei Monate vor Ablauf der Bindefrist<br />
„gekündigt“ werden. Führt der vereinbarte Selbstbehalt nicht<br />
zu einer angemessenen Reduzierung der Prämie, kann der Versicherungsnehmer<br />
vom Versicherer jederzeit eine Umstellung des Vertrags<br />
in den Basistarif ohne Selbstbehalt verlangen; die Umstellung<br />
muss innerhalb von drei Monaten erfolgen. In diesem Fall gilt die<br />
3-jährige Bindefrist nicht.<br />
Zugang zum Basistarif beim eigenen P<strong>KV</strong>-Unternehmen, wenn<br />
Person bereits vor 01.01.2009 versichert war<br />
ab dem 55. Lebensjahr jederzeit<br />
wenn Rentenanspruch besteht jederzeit<br />
und Rente beantragt wurde<br />
bei Hilfebedürftigkeit (Nachweis jederzeit<br />
erforderlich)<br />
Versicherte im Standardtarif jederzeit<br />
Hinweis:<br />
Die 3-jährige Bindefrist ist auch bei einem Versicherer-Wechsel zu<br />
erfüllen!<br />
Zugangsberechtigter Personenkreis<br />
Für den folgenden Personenkreis besteht Zugang zum Basistarif bei<br />
allen P<strong>KV</strong>-Unternehmen:<br />
3 freiwillig gesetzlich Krankenversicherte innerhalb von 6 Monaten<br />
nach dem Beginn ihrer freiwilligen Mitgliedschaft<br />
3 alle Personen, die ab dem 01.01.2009 einen P<strong>KV</strong>-Vertrag neu<br />
abschließen – zeitlich unbegrenzt.<br />
Weiterhin besteht jederzeit ein Zugangsrecht in den Basistarif für<br />
bereits P<strong>KV</strong>-Versicherte,<br />
3 wenn diese das 55. Lebensjahr vollendet haben.<br />
Vor dem 55. Lebensjahr, wenn<br />
3 ein Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
oder Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften<br />
besteht und auch beantragt wurde<br />
3 oder bisher eine Versicherung nach dem Standardtarif im<br />
Sinne des § 257 Abs. 2a SGB V in der bis zum 31. Dezember<br />
2008 geltenden Fassung besteht.<br />
3 oder Hilfebedürftigkeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch<br />
(SGB II) bzw. SGB XII besteht<br />
Hinweis:<br />
Grundsätzlich sollten sich unsere Bestandskunden vor einem Wechsel<br />
in den Basistarif von ihrem zuständigen Außendienstpartner ausführlich<br />
beraten lassen. Denn meistens sind andere Möglichkeiten<br />
zur Veränderung des Versicherungsschutzes güns tiger und bedarfsgerechter<br />
als der Wechsel in den Basis tarif.<br />
<strong>KV</strong>-LEXIKON 85<br />
<strong>KV</strong>-LEXIKON