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SIGNAL KV-Handbuch - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

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Grenzgänger<br />

Als Grenzgänger können Personen bei der <strong>SIGNAL</strong> Krankenversicherung<br />

a. G. versichert werden, die ihren Wohnsitz in Deutschland<br />

haben und in Luxemburg, den Niederlanden Österreich oder der<br />

Schweiz arbeiten. Sie kehren in der Regel täglich oder mindestens<br />

einmal wöchentlich an ihren deutschen Wohnsitz zurück.<br />

Für Grenzgänger in andere Anrainerstaaten erfolgt eine Einzelfallprüfung.<br />

Saisonarbeiter sind nicht versicherungsfähig.<br />

Grundsätzlich sind Anträge nicht annahmefähig, bei denen eine Vertragsdauer<br />

von unter drei Jahren zu erwarten ist. Dies trifft insbesondere<br />

bei Arbeitnehmern in der Vollversicherung zu, die ein befristetes<br />

Arbeitsverhältnis (unter 3 Jahre Dauer) haben.<br />

Mit Personen, die in Anrainerstaaten leben und in Deutschland<br />

arbeiten, dürfen wir aufgrund fehlender aufsichtsrechtlicher Voraussetzungen<br />

keine Verträge schließen.<br />

Bei Antragstellung ist die vollständig ausgefüllte „Zusatzerklärung<br />

für Grenzgänger“ (Formular 12098xx) einzureichen.<br />

1. Grenzgänger in die Schweiz<br />

Es können nur Personen mit einem deutschen Wohnsitz innerhalb<br />

der PLZ-Bereiche 77xxx, 78xxx, 79xxx und 88xxx bei der <strong>SIGNAL</strong><br />

Kranken als Grenzgänger versichert werden.<br />

Personen mit einem Wohnsitz außerhalb des o. g. Postleitzahlen-<br />

Bereichs bieten wir keinen Versicherungsschutz an. Gegebenenfalls<br />

liegt der gewöhnliche Aufenthalt dieser Person vorübergehend in<br />

der Schweiz (z. B. bei einer Entsendung). In diesem Fall kann eine<br />

Annahme des Versicherungsschutzes geprüft werden.<br />

Für Grenzgänger in die Schweiz gibt es mehrere Möglichkeiten für<br />

die Absicherung im Krankheitsfall:<br />

1.1 Pflichtversicherung in der gesetzlichen Schweizer Krankenversicherung<br />

(<strong>KV</strong>G)<br />

1.2 Grenzgängermodell mit privater Schweizer Krankenversicherung<br />

(VVG)<br />

1.3 Krankenvollversicherung bei der <strong>SIGNAL</strong> Krankenversicherung<br />

1.4 Mitgliedschaft in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(G<strong>KV</strong>)<br />

Für Grenzgänger in die Schweiz und deren nichterwerbstätige Familienangehörige<br />

besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der<br />

schweizerischen obligatorischen Krankenversicherung nach dem<br />

Krankenversicherungsgesetz (<strong>KV</strong>G). Innerhalb von drei Monaten<br />

nach der Grenzgängerbewilligung kann sich der Grenzgänger von<br />

der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Grenzgänger hat in<br />

diesem Fall die Möglichkeit, sich in einer deutschen G<strong>KV</strong>, in einer<br />

deutschen P<strong>KV</strong> oder nach dem Grenzgängermodell (VVG) in der<br />

Schweiz zu versichern.<br />

1.1 Versicherung in der gesetzlichen Schweizer Krankenversicherung<br />

(<strong>KV</strong>G)<br />

Mit Aufnahme der Erwerbstätigkeit in der Schweiz wird der Grenzgänger<br />

generell versicherungspflichtig in der schweizer Krankenversicherung.<br />

Die Beitragszahlung erfolgt in der Schweiz. Sämtliche<br />

Leistungen der schweizer Krankenversicherung können in der<br />

Schweiz in Anspruch genommen werden. Um zusätzlich zu der<br />

Pflichtversicherung in der Schweiz auch Versicherungsschutz in<br />

Deutschland zu erhalten, stellt die Schweizer Krankenversicherung<br />

das Formular E 106 aus. Mit diesem Formular erhält der Grenzgänger<br />

bei einer deutschen G<strong>KV</strong> eine Chipkarte und weiterhin deutsche<br />

Kassenleistungen nach dem Sachleistungsprinzip. Da bei Leistungsbezug<br />

in Deutschland Medikamentenzuzahlungen und weitere deutsche<br />

kassentypische Zuzahlungen erhoben werden, sind deutsche<br />

38 ZIELGRUPPEN/FACHTHEMEN<br />

Tarife bedarfsgerecht. Eine private Pflegepflichtversicherung ist<br />

nicht erforderlich. Die für diesen Personkreis angebotenen Tarife,<br />

einschließlich der notwendigen Sonder vereinbarungen und Formulare,<br />

finden Sie in den Verkaufshinweisen Formular-Nr. 13310xx.<br />

1.2 Grenzgängermodell mit privater Schweizer Krankenversicherung<br />

(VVG)<br />

Grenzgänger, die sich nach dem Grenzgängermodell versichern,<br />

sind nach dem schweizerischen Versicherungsvertragsgesetz (VVG)<br />

ambulant und mit stationärem Grundschutz versichert. Der zahnärztliche<br />

Bereich und die stationären Wahlleistungen können durch<br />

eine deutsche Zusatzversicherung abgesichert werden. Ferner<br />

besteht Versicherungspflicht in der Pflegepflichtversicherung.<br />

Alleine oder im Zusammenhang mit einer Krankheitskostenzusatzversicherung<br />

ist der Tarif PVN abzuschließen. Die für diesen Personkreis<br />

angebotenen Tarife, einschließlich der notwendigen Sondervereinbarungen<br />

und Formulare, finden Sie in den Verkaufshinweisen<br />

Formular-Nr. 13310xx.<br />

1.3 Krankenvollversicherung bei der <strong>SIGNAL</strong> Krankenversicherung<br />

Grenzgänger, die sich mit einer deutschen Krankenvollversicherung<br />

von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen wollen,<br />

können Tarife ohne stationäre GOÄ-Begrenzung angeboten werden.<br />

Das ist wichtig, damit Leistungseinschränkungen bei einer Behandlung<br />

in der Schweiz verhindert werden. Die entsprechenden Tarife,<br />

einschließlich der notwendigen Sondervereinbarungen und Formulare,<br />

finden Sie in den Verkaufshinweisen Formular-Nr. 13310xx.<br />

1.4 Mitgliedschaft in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(G<strong>KV</strong>)<br />

Bei einer Versicherung in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung<br />

sind grundsätzlich alle Zusatztarife zugelassen. Die im<br />

Einzelnen angebotenen Tarife, einschließlich der notwendigen Sondervereinbarungen<br />

und Formulare, finden Sie in den Verkaufshinweisen<br />

Formular-Nr. 13310xx.<br />

2. Grenzgänger in die Niederlande, Luxemburg und Österreich<br />

Für Grenzgänger in die Niederlande, Luxemburg und Österreich<br />

steht folgendes Tarifangebot zur Verfügung:<br />

2.1 Vollversicherung<br />

Es sind nur Tarife zugelassen, die keine stationäre GOÄ-Begrenzung<br />

vorsehen. Die angebotenen Tarife, einschließlich der notwendigen<br />

Sondervereinbarungen und Formulare, finden Sie in den Verkaufshinweisen<br />

Formular-Nr. 13310xx.<br />

2.2 Zusatzversicherung<br />

Da die Zusatztarife der <strong>SIGNAL</strong> Krankenversicherung a. G. auf die<br />

Lücken der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (G<strong>KV</strong>)<br />

zugeschnitten sind, sind diese grundsätzlich nur zur deutschen G<strong>KV</strong><br />

versicherungsfähig.<br />

Grenzgänger können sich auch in Deutschland behandeln lassen.<br />

Hierzu erhalten Grenzgänger das Formular E 106 mit dem sie Leistungen<br />

der deutschen G<strong>KV</strong> beziehen können (so als wären sie selbst<br />

Mitglied einer deutschen G<strong>KV</strong>). Die Abwicklung erfolgt über eine<br />

deutsche frei zu wählende Krankenkasse.<br />

Hinweise zur Auslandsreise-Krankenversicherung finden Sie<br />

auf Seite 85.

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