SIGNAL KV-Handbuch - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG
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<strong>KV</strong>-Lexikon (wichtige Fachbegriffe von A bis Z)<br />
Relevante vom P<strong>KV</strong>-Verband veröffentlichte Kennzahlen:<br />
Kennzahlen zur Sicherheit<br />
und Finanzierbarkeit<br />
Eigenkapitalquote<br />
(A1)<br />
Kennzahlen zum<br />
Erfolg und zur Leistung<br />
VersicherungsgeschäftlicheErgebnisquote<br />
(B1)<br />
Kennzahlen zum<br />
Bestand und zur<br />
Bestandsentwicklung<br />
Bestandskennzahlen<br />
(C1)<br />
RfB-Quote (A2) Nettoverzinsung (B5) Wachstumskennzahlen<br />
(C2)<br />
Kurz-Erläuterungen zu einigen Kennzahlen:<br />
1. RfB-Quote<br />
Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB)<br />
verdiente Bruttobeiträge<br />
x 100<br />
Die RfB-Quote verdeutlicht, über welche zusätzlichen Mittel für Beitragsentlastungen<br />
oder Barausschüttungen (BRE) ein Krankenversicherer<br />
in den nächsten 3 Jahren verfügt. Je höher diese Quote ist<br />
desto besser. <strong>SIGNAL</strong> hatte 2011 eine RfB-Quote von 50,13 %.<br />
2. Versicherungsgeschäftliche ergebnisquote<br />
Versicherungsgeschäftliches Ergebnis<br />
x 100<br />
verdiente Bruttobeiträge<br />
Die versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote gibt an, wieviel von<br />
den Beitragseinnahmen nach Abzug der Schadenaufwendungen<br />
und Kosten übrig bleibt. Die Quote sollte nicht zu hoch, aber auch<br />
nicht zu niedrig sein. Eine Quote um die 10 % wird als optimal angesehen.<br />
<strong>SIGNAL</strong> hatte 2011 eine Ergebnisquote von 14,86 %.<br />
3. Nettoverzinsung<br />
Nettokapitalanlageergebnis<br />
mittlerer Kapitalanlagebestand<br />
x 100<br />
Die Nettoverzinzung gibt an, wie gut eine Krankenversicherung die<br />
von den Kunden in Verwahrung gegebenen Gelder (hauptsächlich<br />
in der Deckungsrückstellung) angelegt hat. Sie spiegelt die Qualität<br />
der Kapitalanlagepolitik wider. Je höher die Nettoverzinsung ausfällt,<br />
desto besser ist es für die Kunden. <strong>SIGNAL</strong> hatte 2011 eine Nettoverzinsung<br />
von 4,07 % erwirtschaftet.<br />
Kinder-Berücksichtigungsgesetz – KiBG<br />
In der sozialen Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 2005 der<br />
Beitragssatz für kinderlose Mitglieder ab Vollendung des 23. Lebensjahres<br />
um 0,25 Beitragssatzpunkte erhöht. Kinderlose Mitglieder, die<br />
vor dem 1. Januar 1940 geboren sind, sind von diesem Beitragszuschlag<br />
ausgenommen. Der Beitragszuschlag wird vom Mitglied<br />
alleine getragen (d. h. bei Arbeitnehmern ohne Beteiligung des<br />
Arbeitgebers). Hinweis: Dieser Zuschlag gilt nicht für die private Pflegeversicherung.<br />
Krankengeld<br />
Geldleistung der G<strong>KV</strong> bei Arbeitsunfähigkeit und Erkrankung eines<br />
Kindes unter 12 Jahren. Die Dauer ist für dieselbe Krank heit auf 78<br />
Wochen innerhalb von 3 Jahren beschränkt (Aus steuerung). Die<br />
Höhe ist seit 1997 begrenzt auf 70 % des Bruttoeinkommens, für<br />
Arbeitnehmer zusätzlich auf 90 % des tatsächlichen Nettogehaltes.<br />
Vom Krankengeld sind Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-<br />
und Pflegepflichtversicherung zu zahlen (11,975 % bzw.<br />
12,225 % für „Kinderlose“).<br />
Neu seit 1.1.2009: Krankengeldanspruch für Selbstständige<br />
Seit dem 1.1.2009 ist der gesetzliche Krankengeldanspruch für<br />
Selbstständige grundsätzlich weggefallen. Um ihren Verdienstaus-<br />
fall abzusichern, haben sie folgende Möglichkeiten:<br />
a) Absicherung über einen G<strong>KV</strong>-Wahltarif<br />
Nachteile sind beispielsweise die 3-jährige Mindestbindung,<br />
keine auf Zukunft ausgelegte Vertragsgarantien, Verzicht auf die<br />
sonst üblichen Sonderkündigungsrechte und das gesetzliche<br />
Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt.<br />
b) Wahl des allgemeinen Beitragssatzes<br />
Durch Wahl des allgemeinen Beitragssatzes haben Selbstständige<br />
Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche. Das Mitglied<br />
ist an die Wahl des gesetzlichen Krankengeldes drei Jahre<br />
gebunden. Eine gleichzeitige mindestens 3-jährige Bindung an<br />
die Mitgliedschaft der Krankenkasse entsteht jedoch nicht. Der<br />
Selbstständige kann also innerhalb dieser 3 Jahre in die P<strong>KV</strong><br />
wechseln.<br />
c) Absicherung über ein P<strong>KV</strong> Krankentagegeld<br />
Vorteile sind die lebenslange Vertragsgarantie, die hohe Flexibilität<br />
der Absicherungsmöglichkeiten und die volle Steuerfreiheit<br />
der Leistungen.<br />
Krankenhaustagegeld<br />
Zusatzleistung der P<strong>KV</strong> bei einem Krankenhausaufenthalt. Eignet<br />
sich für Nebenkosten wie Fahrgeld, Zeitschriften usw. aber auch für<br />
die Bezahlung einer Haushaltshilfe, wenn eine Mutter ihr Kind zur<br />
Betreuung ins Krankenhaus begleitet.<br />
Krankentagegeld<br />
Geldleistung der P<strong>KV</strong> bei Arbeitsunfähigkeit. Wird nach Ablauf einer<br />
bestimmten - frei wählbaren - Karenzzeit (8.,15., 22., 29., 43., 92.,<br />
183., 274., 365. Tag einer Arbeitsunfähigkeit) gezahlt. Auch Kombinationen<br />
unterschiedlicher Karenzen sind möglich. Keine zeitliche<br />
Begrenzung auf 78 Wochen Bezugsdauer wie in der G<strong>KV</strong>.<br />
Absicherung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
(nur im Rahmen einer Vollversicherung):<br />
Damit sich <strong>SIGNAL</strong> Vollversicherte die auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit<br />
wichtige Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
(GRV) erhalten, sind von ihnen Beiträge zu zahlen.<br />
Hierzu ist über das Versicherungsamt der Stadtverwaltung bzw.<br />
direkt beim Rentenversicherungsträger ein Antrag zu stellen.<br />
Die Beitragszahlung zur GRV sichern Sie über ein Krankentagegeld<br />
ab. Hierbei gilt folgendes Berechnungsverfahren:<br />
Bemessungsgrundlage sind mindestens 80 % des zuletzt für einen<br />
Monat versicherten Arbeitsentgelts. Maximal möglich ist ein Beitrag<br />
abgestellt auf die Beitragsbemessungsgrenze<br />
(2013 = 5.800 Euro / 4.900 Euro).<br />
Tarifierungsbeispiel:<br />
monatliches Bruttogehalt = 3.000 €<br />
80 % hiervon = 2.400 €<br />
aktueller GRV Beitragssatz = 18,9 %<br />
Rechnung:<br />
2.400 € x 18,9 % = 453,60 €<br />
Versichert wird also neben dem Verdienstausfall für die Zahlung der<br />
Rentenversicherungsbeiträge ein kalendertägliches Krankentagegeld:<br />
in obigem Beispiel rund 16 Euro. Dieser Betrag zählt nicht zum<br />
versicherbaren Höchst-Krankentagegeld nach den Verkaufshinweisen,<br />
kann also zum Nettoeinkommen zusätzlich abgeschlossen werden.<br />
<strong>KV</strong>-LEXIKON 99<br />
<strong>KV</strong>-LEXIKON