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SIGNAL KV-Handbuch - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

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<strong>KV</strong>-Lexikon (wichtige Fachbegriffe von A bis Z)<br />

Relevante vom P<strong>KV</strong>-Verband veröffentlichte Kennzahlen:<br />

Kennzahlen zur Sicherheit<br />

und Finanzierbarkeit<br />

Eigenkapitalquote<br />

(A1)<br />

Kennzahlen zum<br />

Erfolg und zur Leistung<br />

VersicherungsgeschäftlicheErgebnisquote<br />

(B1)<br />

Kennzahlen zum<br />

Bestand und zur<br />

Bestandsentwicklung<br />

Bestandskennzahlen<br />

(C1)<br />

RfB-Quote (A2) Nettoverzinsung (B5) Wachstumskennzahlen<br />

(C2)<br />

Kurz-Erläuterungen zu einigen Kennzahlen:<br />

1. RfB-Quote<br />

Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB)<br />

verdiente Bruttobeiträge<br />

x 100<br />

Die RfB-Quote verdeutlicht, über welche zusätzlichen Mittel für Beitragsentlastungen<br />

oder Barausschüttungen (BRE) ein Krankenversicherer<br />

in den nächsten 3 Jahren verfügt. Je höher diese Quote ist<br />

desto besser. <strong>SIGNAL</strong> hatte 2011 eine RfB-Quote von 50,13 %.<br />

2. Versicherungsgeschäftliche ergebnisquote<br />

Versicherungsgeschäftliches Ergebnis<br />

x 100<br />

verdiente Bruttobeiträge<br />

Die versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote gibt an, wieviel von<br />

den Beitragseinnahmen nach Abzug der Schadenaufwendungen<br />

und Kosten übrig bleibt. Die Quote sollte nicht zu hoch, aber auch<br />

nicht zu niedrig sein. Eine Quote um die 10 % wird als optimal angesehen.<br />

<strong>SIGNAL</strong> hatte 2011 eine Ergebnisquote von 14,86 %.<br />

3. Nettoverzinsung<br />

Nettokapitalanlageergebnis<br />

mittlerer Kapitalanlagebestand<br />

x 100<br />

Die Nettoverzinzung gibt an, wie gut eine Krankenversicherung die<br />

von den Kunden in Verwahrung gegebenen Gelder (hauptsächlich<br />

in der Deckungsrückstellung) angelegt hat. Sie spiegelt die Qualität<br />

der Kapitalanlagepolitik wider. Je höher die Nettoverzinsung ausfällt,<br />

desto besser ist es für die Kunden. <strong>SIGNAL</strong> hatte 2011 eine Nettoverzinsung<br />

von 4,07 % erwirtschaftet.<br />

Kinder-Berücksichtigungsgesetz – KiBG<br />

In der sozialen Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 2005 der<br />

Beitragssatz für kinderlose Mitglieder ab Vollendung des 23. Lebensjahres<br />

um 0,25 Beitragssatzpunkte erhöht. Kinderlose Mitglieder, die<br />

vor dem 1. Januar 1940 geboren sind, sind von diesem Beitragszuschlag<br />

ausgenommen. Der Beitragszuschlag wird vom Mitglied<br />

alleine getragen (d. h. bei Arbeitnehmern ohne Beteiligung des<br />

Arbeitgebers). Hinweis: Dieser Zuschlag gilt nicht für die private Pflegeversicherung.<br />

Krankengeld<br />

Geldleistung der G<strong>KV</strong> bei Arbeitsunfähigkeit und Erkrankung eines<br />

Kindes unter 12 Jahren. Die Dauer ist für dieselbe Krank heit auf 78<br />

Wochen innerhalb von 3 Jahren beschränkt (Aus steuerung). Die<br />

Höhe ist seit 1997 begrenzt auf 70 % des Bruttoeinkommens, für<br />

Arbeitnehmer zusätzlich auf 90 % des tatsächlichen Nettogehaltes.<br />

Vom Krankengeld sind Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-<br />

und Pflegepflichtversicherung zu zahlen (11,975 % bzw.<br />

12,225 % für „Kinderlose“).<br />

Neu seit 1.1.2009: Krankengeldanspruch für Selbstständige<br />

Seit dem 1.1.2009 ist der gesetzliche Krankengeldanspruch für<br />

Selbstständige grundsätzlich weggefallen. Um ihren Verdienstaus-<br />

fall abzusichern, haben sie folgende Möglichkeiten:<br />

a) Absicherung über einen G<strong>KV</strong>-Wahltarif<br />

Nachteile sind beispielsweise die 3-jährige Mindestbindung,<br />

keine auf Zukunft ausgelegte Vertragsgarantien, Verzicht auf die<br />

sonst üblichen Sonderkündigungsrechte und das gesetzliche<br />

Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt.<br />

b) Wahl des allgemeinen Beitragssatzes<br />

Durch Wahl des allgemeinen Beitragssatzes haben Selbstständige<br />

Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche. Das Mitglied<br />

ist an die Wahl des gesetzlichen Krankengeldes drei Jahre<br />

gebunden. Eine gleichzeitige mindestens 3-jährige Bindung an<br />

die Mitgliedschaft der Krankenkasse entsteht jedoch nicht. Der<br />

Selbstständige kann also innerhalb dieser 3 Jahre in die P<strong>KV</strong><br />

wechseln.<br />

c) Absicherung über ein P<strong>KV</strong> Krankentagegeld<br />

Vorteile sind die lebenslange Vertragsgarantie, die hohe Flexibilität<br />

der Absicherungsmöglichkeiten und die volle Steuerfreiheit<br />

der Leistungen.<br />

Krankenhaustagegeld<br />

Zusatzleistung der P<strong>KV</strong> bei einem Krankenhausaufenthalt. Eignet<br />

sich für Nebenkosten wie Fahrgeld, Zeitschriften usw. aber auch für<br />

die Bezahlung einer Haushaltshilfe, wenn eine Mutter ihr Kind zur<br />

Betreuung ins Krankenhaus begleitet.<br />

Krankentagegeld<br />

Geldleistung der P<strong>KV</strong> bei Arbeitsunfähigkeit. Wird nach Ablauf einer<br />

bestimmten - frei wählbaren - Karenzzeit (8.,15., 22., 29., 43., 92.,<br />

183., 274., 365. Tag einer Arbeitsunfähigkeit) gezahlt. Auch Kombinationen<br />

unterschiedlicher Karenzen sind möglich. Keine zeitliche<br />

Begrenzung auf 78 Wochen Bezugsdauer wie in der G<strong>KV</strong>.<br />

Absicherung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

(nur im Rahmen einer Vollversicherung):<br />

Damit sich <strong>SIGNAL</strong> Vollversicherte die auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit<br />

wichtige Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

(GRV) erhalten, sind von ihnen Beiträge zu zahlen.<br />

Hierzu ist über das Versicherungsamt der Stadtverwaltung bzw.<br />

direkt beim Rentenversicherungsträger ein Antrag zu stellen.<br />

Die Beitragszahlung zur GRV sichern Sie über ein Krankentagegeld<br />

ab. Hierbei gilt folgendes Berechnungsverfahren:<br />

Bemessungsgrundlage sind mindestens 80 % des zuletzt für einen<br />

Monat versicherten Arbeitsentgelts. Maximal möglich ist ein Beitrag<br />

abgestellt auf die Beitragsbemessungsgrenze<br />

(2013 = 5.800 Euro / 4.900 Euro).<br />

Tarifierungsbeispiel:<br />

monatliches Bruttogehalt = 3.000 €<br />

80 % hiervon = 2.400 €<br />

aktueller GRV Beitragssatz = 18,9 %<br />

Rechnung:<br />

2.400 € x 18,9 % = 453,60 €<br />

Versichert wird also neben dem Verdienstausfall für die Zahlung der<br />

Rentenversicherungsbeiträge ein kalendertägliches Krankentagegeld:<br />

in obigem Beispiel rund 16 Euro. Dieser Betrag zählt nicht zum<br />

versicherbaren Höchst-Krankentagegeld nach den Verkaufshinweisen,<br />

kann also zum Nettoeinkommen zusätzlich abgeschlossen werden.<br />

<strong>KV</strong>-LEXIKON 99<br />

<strong>KV</strong>-LEXIKON

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