SIGNAL KV-Handbuch - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG
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<strong>KV</strong>-Lexikon (wichtige Fachbegriffe von A bis Z)<br />
hende Risikostrukturausgleich wurde hierzu ebenfalls zum<br />
01.01.2009 weiterentwickelt, sodass nun auch schwerwiegende und<br />
kostenintensive chronische Krankheiten berücksichtigt werden.<br />
Zusatzbeitrag und Sozialausgleich<br />
Kommt eine Kasse mit den Zuweisungen nicht aus, muss sie von<br />
ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag verlangen. Die bisherige Limitierung<br />
des Zusatzbeitrages auf 1 % der beitragspflichtigen Einnahmen<br />
entfällt. Es erfolgt ein Sozialausgleich auf Grundlage des durchschnittlichen<br />
Zusatzbeitrages aller Krankenkassen. Übersteigt dieser<br />
von Amts wegen festgesetzte durchschnittliche Zusatzbeitrag 2 %<br />
der individuellen beitragspflichtigen Einnahmen, hat das Mitglied<br />
Anspruch auf einen Sozialausgleich. Der Sozialausgleich wird aus<br />
Steuermitteln finanziert. Eine Krankenkasse, die besser wirtschaftet,<br />
kann ihren Versicherten finanzielle Vergünstigungen oder eine<br />
Rückerstattung gewähren. Für 2013 wurde der durchschnittliche<br />
Zusatzbeitrag wieder auf 0 Euro festgelegt.<br />
G<strong>KV</strong>-Finanzierungsgesetz (G<strong>KV</strong>-FinG)<br />
Durch das G<strong>KV</strong>-FinG wurde die so genannte 3-Jahresfrist für höherverdienende<br />
Arbeitnehmer abgeschafft und der Rechtsstand vor<br />
Inkrafttreten des G<strong>KV</strong>-WSG wieder hergestellt. Seit dem 31.12.2010<br />
können somit betroffene Arbeitnehmer bereits nach einem Jahr in<br />
die P<strong>KV</strong> wechseln; Berufseinsteiger mit entsprechendem Einkommen<br />
sogar sofort. Weitere Änderungen waren unter anderem: Erhöhung<br />
des allgemeinen Beitragssatzes auf 15,5 %, Reduzierung der<br />
Bindungsfrist bei bestimmten Wahltarifen, Einfrieren des <strong>KV</strong>-Arbeitgeberzuschusses<br />
auf 7,3 % mögliche Erhebung von unbegrenten<br />
einkommensunabhängigen Zusatzbeiträgen sowie diverse Einsparungen<br />
im Bereich der Verwaltung, Krankenhausleistungen, Hausarzt-<br />
und Zahnarztverträgen.<br />
G<strong>KV</strong>-Modernisierungsgesetz (GMG)<br />
Am 1.1.2004 ist das GMG mit wesentlichen Einschnitten für G<strong>KV</strong>-<br />
Versicherte in Kraft getreten. Unter anderem: Zahlung einer Praxisgebühr<br />
von 10 Euro, Anhebung der Zuzahlungen bei Arzneien, Heil-<br />
und Hilfsmitteln und im Krankenhaus, Wegfall des Sterbegeldes,<br />
Wegfall von Brillen und Kontakt linsen für Erwachsene, Wegfall<br />
Erstattung nicht verschreibungspflichtiger Medikamente, höhere<br />
Beiträge für pflichtversicherte Rentner und Wegfall der paritätischen<br />
Beitragszahlung seit 1. Juli 2005.<br />
G<strong>KV</strong>-Wettbewerbsstärkungsgesetz (G<strong>KV</strong>-WSG)<br />
Das G<strong>KV</strong>-WSG ist in großen Teilen zum 1.4.2007 in Kraft getreten.<br />
Wichtige Änderungen sind unter anderem die neu geschaffenen Versicherungsmöglichkeiten<br />
für alle bislang Nichtversicherten und die<br />
Einführung des Gesundheitsfonds zum 1.1.2009. Auf die P<strong>KV</strong> sind<br />
durch das G<strong>KV</strong>-WSG fundamentale Neuerungen zugekommen. Der<br />
Wechsel von Arbeitnehmern in die P<strong>KV</strong> wurde durch die „3-Jahresregel“<br />
deutlich erschwert (inzwischen durch das G<strong>KV</strong>-FinG wieder<br />
abgeschafft) und Nichtversicherte, die der P<strong>KV</strong> zuzuordnen sind,<br />
haben seit dem 1.7.2007 ein Zugangrecht in den modifizierten Standardtarif.<br />
Der modifizierte Standardtarif wurde zum 1.1.2009 durch<br />
den dann gültigen Basistarif ersetzt. Ebenfalls seit diesem Termin ist<br />
die Mitgabe von Alterungsrückstellungen möglich.<br />
Gleitzone<br />
Seit dem 1.4.2003 wird im Bereich der „Geringverdiener“ zwischen<br />
einer Grundzone und einer Gleitzone unterschieden. Zum 1.1.2013<br />
wurden die Grenzwerte durch eine gesetzliche Änderung angehoben.<br />
In der Grundzone (= Minijob bzw. geringfügige Beschäftigung)<br />
wurde die Grenze von 400 Euro auf 450 Euro erhöht.<br />
Die Gleitzone (auch Midijob) schließt sich unmittelbar an die Grundzone<br />
an und wurde ebenfalls um 50 Euro erhöht. Sie gilt von 450,01<br />
bis 850 Euro monatlich. Durch die Gleitzone soll verhindert werden,<br />
dass ein Arbeitnehmer, der knapp über der Geringfügigkeits grenze<br />
von 450 Euro verdient, sofort den „normalen“ Sozialver siche rungsbeitrag<br />
zahlen muss. Dieser ist ermäßigt und steigt innerhalb der<br />
Gleitzone allmählich an. Über 850 Euro monatlich zahlt der Arbeitnehmer<br />
dann den vollen Sozialversicherungsbeitrag.<br />
Gründungszuschuss<br />
Existenzgründer, die unmittelbar aus einer Arbeitslosigkeit heraus<br />
hauptberuflich selbstständig tätig werden, können den sog. Gründungszuschuss<br />
(§§ 93, 94 SGB III) beantragen. Die Voraussetzungen<br />
und die Höhe des Zuschusses wurden durch die Reform des<br />
Arbeitsförderungsrechts zum 1.1.2012 geändert. Danach ist Voraussetzung<br />
für den Gründungszuschuss, dass noch ein Restanspruch<br />
auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen besteht. Außerdem<br />
muss der Gründer nachweisen, dass das Unternehmenskonzept<br />
tragfähig ist und dass er über die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten<br />
verfügt. Neu ist außerdem, dass auf den Gründungszuschuss<br />
kein Rechtsanspruch mehr besteht. Selbst bei Vorliegen aller gesetzlichen<br />
Voraussetzungen liegt die Gewährung des Zuschusses im<br />
Ermessen der Bundesagentur.<br />
Der Gründungszuschuss wird dann in zwei Stufen, maximal 15<br />
Monate gezahlt: sechs Monate in Höhe des zuletzt bezogenen<br />
Arbeitslosengeldes I plus 300 EUR, weitere neun Monate ausschließlich<br />
die 300 EUR.<br />
Der Selbstständige, der einen Gründungszuschuss erhält, wird nicht<br />
in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig.<br />
Somit kann er sich – wie jeder andere Selbst ständige auch<br />
– in der P<strong>KV</strong> vollversichern. Sollte sich der Existenzgründer mit Gründungszuschuss<br />
in der G<strong>KV</strong> freiwillig weiterversichern, beträgt die<br />
Mindestbeitragsbemessungsgrundlage 50% der Bezugsgröße<br />
(2013: 1.347,50 EUR).<br />
„Hartz I bis IV“-Reformen<br />
Um den Arbeitsmarkt in Deutschland zu reformieren, sind seit 2003<br />
ingesamt vier Gesetzespakete in Kraft getreten. Der Namensgeber<br />
und geistige Vater relevanter Inhalte dieser Gesetze ist Dr. Peter<br />
Hartz (war früher Personalvorstand bei VW).<br />
3 Das „Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt<br />
(Hartz I)“ ist seit 2003 in Kraft. Wesentlicher Inhalt ist die<br />
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und eine Ausweitung der Zeitarbeit<br />
– hierfür wurden so genannte Personal-Service-Agenturen<br />
(PSA) eingerichtet.<br />
3 Das „Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt<br />
(Hartz II)“ ist zusammen mit Hartz I am 1.1.2003 in Kraft<br />
getreten. Wesentlicher Inhalt ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit,<br />
Reformierung der Mini-Jobs und Einführung der Ich-<strong>AG</strong>’s.<br />
3 Das „Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt<br />
(Hartz III)“ ist seit dem 1.1.2004 in Kraft. Wesentlicher Inhalt<br />
ist die Umorganisation der Bundesagentur für Arbeit. Sie soll<br />
schlanker organisiert werden und Arbeitslose effizienter vermitteln.<br />
3 Das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt<br />
(Hartz IV)“ tritt am 1.1.2005 in Kraft. Wesentlicher Inhalt ist<br />
die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, die<br />
ab 2005 dann als Arbeitslosengeld II ausgezahlt wird. Dies ist im<br />
neuen Sozialgesetzbuch II (SGB II) geregelt.<br />
Häusliche Krankenpflege<br />
Eigentlich häusliche Behandlungspflege. Ermöglicht als Leis tung der<br />
Krankenversicherung (bei <strong>SIGNAL</strong> Bestandteil der ambulanten Leistungen)<br />
die Krankenpflege durch Pflegekräfte in der gewohnten<br />
häuslichen Umgebung.<br />
<strong>KV</strong>-LEXIKON 97<br />
<strong>KV</strong>-LEXIKON