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Der Tapeverband am Sprunggelenk als technischer Bestandteil zur ...

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2.2.5. Das Reglement<br />

Die Grundregeln des Hochsprungs sind seit der zweiten Hälfte des 19.<br />

Jahrhunderts im Wesentlichen unverändert. <strong>Der</strong> Athlet hat drei Versuche jede<br />

gewählte Höhe zu überspringen. Als Fehlversuch gelten das Reißen der Latte<br />

beim Sprung, ein beidbeiniger Absprung, das Berühren der Landefläche vor dem<br />

Absprung, sowie eine Überschreitung des Zeitrahmens nach Aufruf. <strong>Der</strong><br />

Springer hat ein Zeitfenster von 60 Sekunden nach Aufruf, in dem der Sprung<br />

durchgeführt sein muss. Die Ausnahme bildet eine geringe Anzahl von<br />

Teilnehmern (zwei bis vier), bei welcher nach Maßgabe der Wettk<strong>am</strong>pfrichter<br />

das Zeitfenster auf zwei Minuten erhöht werden kann. Nach jeder absolvierten<br />

Runde wird die Latte um mindestens zwei Zentimeter höher gestellt. Nach<br />

einem Fehlversuch darf die Latte nicht tiefer gestellt werden. Die Länge, das<br />

Gewicht und der Durchmesser der Latte betragen vier Meter, zwei Kilogr<strong>am</strong>m<br />

und drei Zentimeter. Die Pfosten, welche die Latte tragen, müssen demnach in<br />

einem Abstand von 4.00 – 4.04 Metern zueinander aufgestellt sein. Die Matte,<br />

welche die Landefläche darstellt, ist fünf Meter lang und drei Meter breit.<br />

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