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Einsatz von 3D-Stadtmodellen für Partizipationsverfahren - cpe ...

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6 UNESCO Weltkulturerbe im Jemen<br />

Theoretische Grundlagen<br />

Am 16. November 1972 wurde das „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes<br />

der Welt“ verfasst. Hierbei handelt es sich um ein international bedeutsames Instrument zum<br />

Schutz des natürlichen und kulturellen Erbes der Welt. Das Abkommen wurde bis heute <strong>von</strong><br />

187 Staaten ratifiziert. (vgl. Welterbe Manual 2008, 10)<br />

Die Grundidee des UNESCO-Weltkulturerbes besteht darin, Teile <strong>von</strong> Natur- und Kulturerbe als<br />

Bestandteil eines gesamten Welterbes <strong>für</strong> die ganze Menschheit zu erhalten. Hintergrund<br />

dieser Idee ist die These, dass kulturelles Erbe nicht allein dem Staat gehört, auf dessen<br />

Territorium es sich befindet, sondern der gesamten Menschheit. Man könnte somit auch <strong>von</strong><br />

einem „Menschheitserbe“ sprechen. Unterzeichnet ein Staat die Welterbekonvention,<br />

verpflichtet er sich zum Schutz und Erhalt der innerhalb seiner Grenzen liegenden Welterben.<br />

„Das ist ein Stück virtueller Souveränitätsverzicht im Geiste der internationalen Kooperation.“<br />

(Welterbe Manual 2008, 10)<br />

Um den universellen Kulturbegriff zu bestärken, sind Kooperationen zwischen den Staaten<br />

wichtig. Diese Kooperationen wiederum unterstützen den Grundgedanken der UNESCO.<br />

„Das Emblem des Welterbes verdeutlicht die<br />

Wechselbeziehung zwischen Kultur und Natur. Das<br />

zentrale Viereck symbolisiert eine vom Menschen<br />

geschaffene Form, während der Kreis die Natur darstellt;<br />

beide Formen greifen eng ineinander. Das Emblem ist rund<br />

wie die Erde, zugleich aber auch ein Symbol des Schutzes.“<br />

(UNESCO-Manual 2008, 82)<br />

Abb. 11: Logo des UNESCO-Welterbes (UNESCO-Manual 2008, 82)<br />

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