Einsatz von 3D-Stadtmodellen für Partizipationsverfahren - cpe ...
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Theoretische Grundlagen<br />
identifizieren und mögliche Auswirkungen <strong>von</strong> Planvorschlägen beurteilen und Verbesserungs-<br />
vorschläge geben.<br />
8.5.7 Anwaltsplanung<br />
Die Anwaltsplanung (advocacy planning) wurde vor 40 Jahren in den USA <strong>von</strong> Paul Davidoff<br />
konzipiert und findet seit 30 Jahren auch in der deutschen Planungspraxis überwiegend bei<br />
Sanierungsgebieten Anwendung. (vgl. Wegweiser Bürgergesellschaft 2012a, online)<br />
Ziel der Anwaltsplanung ist es, im Planungsprozess besonders die Interessen <strong>von</strong> sozial<br />
benachteiligten und unterprivilegierten Zielgruppen zu vertreten, die allgemein weniger oder<br />
gar keine Berücksichtigung finden. Die Mittler arbeiten im Partizipationsprozess als<br />
„Bürgeranwälte“ und sollen da<strong>für</strong> Sorge tragen, dass die Interessen ihrer „Mandanten“ bei der<br />
Entscheidungsfindung besser berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollen die<br />
Entscheidungsprozesse <strong>für</strong> die Adressaten insgesamt transparenter gestaltet werden. Um die<br />
Position <strong>von</strong> unterprivilegierten Zielgruppen zu verbessern, muss zunächst ein besserer Zugang<br />
zu Informationen gewährleistet werden. Um die tatsächlichen Interessen vertreten zu können<br />
setzt diese Methode Interessenshomogenität innerhalb der Klientengruppe voraus.<br />
Andernfalls muss mit Moderations- und- Mediationstechniken an einem gemeinsamen<br />
Konsens gearbeitet werden. (vgl. Selle 1996, 350)<br />
Das Vertrauen zwischen „Anwalt“ und „Klientengruppe“ ist dabei Grundvoraussetzung, da die<br />
Klientengruppe kaum Möglichkeiten haben zu überprüfen, ob ihre Interessen vertreten<br />
werden.<br />
Eine Schwachstelle dieser Methode bildet die starke Position des Planungsanwalts gegenüber<br />
der Klientengruppe, was eine Gleichstellung aller Prozessbeteiligten ausschließt. Darüber<br />
hinaus kann der Einfluss der Planungsanwälte gegenüber den politischen Entscheidungsträgern<br />
zu gering sein, da die Interessen der Klientengruppen nicht ausreichend in die<br />
Entscheidungsfindung einbezogen werden. Letztendlich ist ein gewisser Grad an<br />
Institutionalisierung und juristische Absicherung notwendig, um eine erfolgreiche<br />
Anwaltsplanung mit partizipatorischem Ansatz durchzuführen. (vgl. Beckmann 1997, 32)<br />
Die Anwaltsplanung eignet sich nur bedingt <strong>für</strong> einen <strong>Einsatz</strong> in der Entwicklungs-<br />
zusammenarbeit, da das Vertrauen zwischen „Anwalt“ und „Klientengruppe“ schwierig<br />
herzustellen ist und ein falsches Verständnis <strong>von</strong> Demokratie erwecken kann. Es deckt sich<br />
nicht mit den Anforderungen des PRA-Ansatzes und wurde hier der Vollständigkeit halber<br />
aufgeführt, um einen Überblick über die Bandbreite der möglichen Instrumente zu geben.